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Einbürgerung unter Mehrstaatigkeit ? (Gelesen: 2.023 mal)
NangNang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.07.2009 um 12:09:02
 
Hallo Zusammen!

Ich erkläre kurz meine Situation und würde gerne wissen, ob dies so möglich wäre?

Ich und meine Eltern sind bosnische Staatsbürger und seit ca. 16 Jahren in Deutschland und besitzen eine Niederlassungserlaubnis, d.h. rechtmäßig hätten wir auch Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wir waren auch schon beim zuständigen Amt und haben darüber gesprochen und für mich als (25jährigen) Sohn diese beantragt und ich hab auch die Zusage, dass ich diese bekommen würde. Jedoch bin ich irgendwie ins Grübeln gekommen, da ich schon gerne meine bosnische Staatsbürgerschaft behalten würde. Denn für meine Zukunft, meine eigenen Kinder usw.. wäre das sicherlich schön. Zumal dort noch Immobilien von meinen Eltern usw.. sind.
Jedoch hatten meine Eltern und ich keinen Weg gefunden die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlangen.
So haben meine Eltern gesagt, dass sie erstmal auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, bis 20Jahre rum sind , denn dann bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich , falls man die 20Jahre nicht in seinem Heimatland war.. soweit richtig oder?

Worum es eher geht ist, dass ich meine Gebühren für die Aufgabe der bosnischen Staatsangehörigkeit nicht zahlen kann, da ich selber Student bin und überhaupt kein Geld verdiene. Ich werde von meinen Eltern ausgehalten, denn die arbeiten beide und verdienen grad soviel, dass ich kein BAFÖG bekommen kann. In den ersten 2 Semestern hatte ich bafög bekommen, aber 25€, also nix.

Die Gebühr für die Entlassung würde für mich 650€ betragen. Aber woher soll ich das Geld nehmen? oder müssen meine Eltern dann dafür "haften"?
Gilt hier die Mindestgrenze von 1280€ ??

Denn ich würde sozusagen die doppelte Staatsangehörigkeit doch beantragen wollen, da ich die Gebühren nicht bezahlen kann, wenn das geht.

Hab ihr da Erfahrungen?

Falls ihr Fragen habt, dann stellt sie, kein Problem.

Vielen Dank für eure Hilfe,

Grüße!
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Mikael321
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Antwort #1 - 19.07.2009 um 12:17:49
 
Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo man die alten Bürgerschaft behalten darf. Bei dir sehe ich die Ausnahme anhand deiner Infos jedenfalls nicht.

Eine Entlassungsgebühr von 2500 DM ( 1278 EU ), ist dabei immer akzeptabel, auch wenn du nur Student bist.

Das mit dem 20 Jahren ist Blödsinn ! Auch nach 20 Jahren in Deutschland, gelten für dich die gleichen Spielregeln, wie für jemanden der erst 8 Jahre hier ist. ( Also den Mindesaufenthalt für Einbürgerung, in D. hat )



Michael
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NangNang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.07.2009 um 12:32:10
 
Hm, dass ist natürlich schade.. weil ich die Gebühren nicht bezahlen kann.

Bist du sicher, mit den 20 Jahren? Weil soweit ich mich erinnern kann hat die Einbürgerungsdame uns soetwas mitgeteilt bzw. für meine Eltern.

Grüße..
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lacrima
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 19.07.2009 um 14:39:52
 
NangNang schrieb am 19.07.2009 um 12:32:10:
Hm, dass ist natürlich schade.. weil ich die Gebühren nicht bezahlen kann.

Dann kannst Du dich nicht einbürgern..

NangNang schrieb am 19.07.2009 um 12:32:10:
Bist du sicher, mit den 20 Jahren?

So ein Schwachsinn höre ich zum ersten Mal.. 20 Jahre warten und dann wirst Du mit der doppelten Staatsbürgerschaft "belohnt".. nein nein.. so was gibt es nicht.. und auch die Einbürgerungsdame kann sich irren.. (Für die Niederlassungserlaubnis gibt es aber eine Möglichkeit( AufenthG §51 (2) ), dass sie nach 15 Jahren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr erlischt wenn man mehr als 6 Monate im Ausland ist.. vielleicht hat sie diese Regelung erwähnt und ihr habt es für Einbürgerung verstanden.. )

Sorry.. bosnische Staatsbürgerschaft abgeben.. 650 Euro zahlen.. und deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.. no way around it.. für Dich und deine Eltern..

Gruß,

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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reinhard
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Antwort #4 - 19.07.2009 um 16:48:57
 
Guckt Euch mal die "Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern" vom 17. April 2009 an. Auf Seite 19 findet Ihr einige Voraussetzungen, wie man sich die doppelte Staatsangehörigkeit "ersitzen" kann: Über 60 Jahre alt, gesundheitlich eingeschränkt dass man es nicht mehr zur Botschaft oder nach Bosnien schafft, 20 Jahre oder länger weg aus der Heimat, mindestens 15 Jahre Aufenthalt in Deutschland...

Kann sein, dass es ein bisschen lax formuliert war "kommen Sie mal in 20 Jahren wieder", aber bei Rentnern ist tatsächlich mehr möglich, wenn sie ein Leben lang hier gelebt haben.

Hier geht's zum BMI
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NangNang
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Antwort #5 - 19.07.2009 um 18:52:02
 
ja, da steht doch unter folgendem § :

"8.1.2.6.3.4 Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlassung zu vertreten, sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Herkunftsstaat aufgehalten hat, davon min-destens zehn Jahre im Inland, und über 40 Jah-re alt ist."

Das wäre doch mit dem gleichzusetzen, was die Dame gesagt hat, oder nicht?

Meine Eltern sind beide über 40, sie sind ja dann 20Jahre nicht mehr in Bosnien gewesen und mind. 10Jahre im Inland bzw. dann ja exakt die 20Jahre.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 19.07.2009 um 19:25:44
 
NangNang schrieb am 19.07.2009 um 18:52:02:
ja, da steht doch unter folgendem § :

"8.1.2.6.3.4 Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlassung zu vertreten, sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Herkunftsstaat aufgehalten hat, davon min-destens zehn Jahre im Inland, und über 40 Jah-re alt ist."

Das wäre doch mit dem gleichzusetzen, was die Dame gesagt hat, oder nicht?

Meine Eltern sind beide über 40, sie sind ja dann 20Jahre nicht mehr in Bosnien gewesen und mind. 10Jahre im Inland bzw. dann ja exakt die 20Jahre.


Ja, aber das sind eben nur "vorläufige Hinweise" des BMI, davon dürfen die Bundesländer und Einbürgerungsbehörden auch abweichen bzw. sie präzisieren.

Es war ja nur eine Vermutung von mir, was Du gehört hast und worauf es beruhen könnte.
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