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FN Türkin in D / Ehemann in TR (gemeinsames Kind) (Gelesen: 1.045 mal)
airdal0608
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FN Türkin in D / Ehemann in TR (gemeinsames Kind)
18.07.2009 um 14:27:07
 
Hallo erstmal und besten Dank an all diejenigen, die solch ein informatives Forum aufrechthalten und vielen Menschen ratend zur Seite stehen. Zu meinem speziellen Problem:

Meine Schwester ist Türkin, (29, in Deutschland geboren), bezieht ALG II und hat letztes Jahr in der Türkei ihren Mann geheiratet. Sie hat vor 3 Monaten den gemeinsamen Sohn auf die Welt gebracht. Der Vater ist immer noch in der Türkei. Er hat die erforderliche Prüfung in Deutsch bestanden und besitzt diesbezüglich ein anerkanntes Zertifikat.

Müsste meine Schwester den Antrag auf FN hier in D stellen oder der Ehemann beim deutschen Konsulat in der TR ? Beide Möglichkeiten wurden im näheren Umfeld genannt, wissen nicht welche Option in Frage kommt...

Wie sähe das Prozedere im Detail aus ? Und wie lange würde das ganze (erfahrungsgemäss ?) ungefähr dauern ?

Besten Dank im voraus für eure Hilfe !

mfg

airdal0608

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.07.2009 um 15:44:19
 
Er muss das Visum beim dt. GK in der Türkei beantragen.
Die ABH wird dann im Visumverfahren beteiligt. Von D aus
kann das Visumverfahren nicht "angeleiert" werden.

Es sei denn:
Das Kind sollte wohl auch die dt. StA haben. Insoweit hat
der Vater dann einen Anspruch auf die AE (auch bei ALG II
Bezug der Frau). Evtl. könnte de Frau sich mal erkundigen,
ob die ABH bereit wäre, eine Vorabzustimmung zu erteilen.

Wird aber eher sehr zurückhaltend gehandhabt.
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airdal0608
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.07.2009 um 16:38:23
 
Besten Dank für die Info...

Bezüglich des Anspruches auf den deutschen Pass für das Kind bekommt die Schwester in ca. 2 Wochen bescheid (dürfte allerdings kein Problem sein, da sie ja in D geboren ist und auch das Kind ohne weiteres die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann).  Meine Schwester wird am Montag erstmal bei der ABH wegen der Vorabzustimmung nachhaken. Mal sehen was sich ergibt...  Zwinkernd
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reinhard
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Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.07.2009 um 16:48:23
 
Sie sollte dann gleich sagen, dass der Mann beabsichtigt, als Vater die FZF zum deutschen Kind zu beantragen. Das ist schneller und einfacher.

Und er sollte dann auch den Visumantrag gleich so ausfüllen.

Bedingung ist natürlich, dass die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes klar ist. Dazu muss sie eine NE haben und die letzten acht Jahre ohne Unterbrechung hier erlaubt gelebt haben.

Du fragst, wie lange das dauert: Schwer zu sagen. Vier Wochen bis vier Monate.
Er stellt den Antrag und reicht die nötigen Unterlagen mit ein (verheiratet heißt automatisch, er ist der Vater). Wenn alle Unterlagen da sind, schickt die Botschaft sie hierher (Ausw. Amt - Bundesverwaltungsamt - Ausländerbehörde). Dann bekommt sie Post, was von ihr noch fehlt (z.B. ob sie einverstanden ist, dass er kommt). Und dann geht alles mit der Zustimmung der ABH wieder zurück, eventuell vorab per Mail oder Fax. Theoretisch kann es in drei Wochen hier sein und in einer Woche wieder zurück – aber an jeder Station kann jemand zwischendurch auch drei Wochen Urlaub haben...
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