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Muss ich mich wieder in D' anmelden? (Gelesen: 2.803 mal)
Thome
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss ich mich wieder in D' anmelden?
17.07.2009 um 09:32:34
 
Hallo Leute,

habe da eine kleine Frage.
Ich war heute bei meinem Einwohnermeldeamt, weil ich einen neuen Reisepass benötige (ich bin Deutscher).
Nun wurde mir dort gesagt dies sein nicht möglich, da ich abgemeldet worden bin.
Die nette Dame wollte von mir einen Mietvertrag haben, als Bestätigung das ich wieder in Deutschland lebe (ich habe mich die letzten 3 Jahre im EU- Ausland gelebt und gearbeitet), aber das tue ich ja "noch" garnicht.
Ich benötige den Reisepass nur, weil ich im Ausland heiraten will. Ebenso bekomme ich keine "Ledigkeitsbescheinigung", oder wie immer das Wort heißt. Aber wie machen das dann andere Leute die seit Jahren irgendwo auf der Erde leben und heiraten wollen?
Man kann doch nicht von jedem Heiratswilligen verlangen wieder nach D zu ziehen um diese Unterlagen zu bekommen, oder wie sehe ich das?

Wäre nett wenn mir das mal jemand erklären könnte.

Gruß
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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.07.2009 um 09:41:28
 
Du bist dann wohl irgendwo im EU-Ausland gemeldet. Dort vor Ort bei den lokalen Behörden bekommst du deine Ledigkeitsbescheinigung oder wie das dann dort auch immer heißen mag. Und bei der dort ansässigen deutschen Botschaft kannst du einen neuen Reisepass beantragen.
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 17.07.2009 um 11:20:32
 
Thome schrieb am 17.07.2009 um 09:32:34:
Hallo
Nun wurde mir dort gesagt dies sein nicht möglich, da ich abgemeldet worden bin.
Da hat die Dame recht. Aber was spricht dagegen sich anzumelden. Machen viele so, wenn sie einen neuen Pass brauchen.

Und wenn du angemeldet bist, kannst du dir dann auch eine erweiterte Meldebeschinigung ausstellen lassen, die in den meisten Ländern als Ledigkeitsbescheinigung akzeptiert wird. In Deutschland, gibt es solch eine Bescheinigung nicht. Bei uns gibt es ein EFZ ,  was sehr umfangreich ist. ( Dokumente ) Muss man sich nicht unbedingt antun !

Willst du dich nicht anmelden, muss du die Dinge leider bei der Botschaft, deines Wohnsitzes beantragen. Was die Sache verlangsamt und verteuert.

Michael

PS: Eine Mietbescheinigung ist IMHO nicht nötig. Man kann ja auch zb. bei Bruder / Schwester / Eltern u.s.w wohnen. Deren Bestätigung sollte ausreichen. Bei unserem EWO Amt zb. ist weder ein Mietvertrag, noch eine Bestätigung, zur Anmeldung nötig.


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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.07.2009 um 08:09:48
 
Enda schrieb am 17.07.2009 um 09:41:28:
Dort vor Ort bei den lokalen Behörden bekommst du deine Ledigkeitsbescheinigung oder wie das dann dort auch immer heißen mag. 

... aber trotzdem wird in manchen Ländern eine deutsche Personenstandsbescheinigung verlangt, weil die im Ausland gemachten Angaben auf eigene Aussagen beruhen, ohne dass sie geprüft wurden.
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sid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.08.2009 um 22:45:54
 
Hi, also Mikael - dieser Rat ist direkt eine Aufforderung eine Scheinmeldung durchzuführen, nur um den Paß beantragen zu können.
Der Threadbeginner hat eindeutig geschrieben, dass er nicht in Deutschland wohnt und dies auch im Meldeamt gesagt hat. Da ist es kein Wunder, dass Zweifel aufkommen, ob diese Person tatsächlich in Deutschland wohnt. Es ist dann auch kein Wunder, dass ein Mietvertrag oder Wohnbestätigung des Vermieters gefordert wird - obwohl dies sonst nicht erforderlich ist - im Zweifelsfall aber sehr wohl gefordert werden kann.

@Thome, du kannst sehr wohl eine Meldebestätigung erhalten, wo dein Familienstand zu Zeitpunkt der Abmeldung draufsteht.
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 02.08.2009 um 01:05:08
 
sid schrieb am 01.08.2009 um 22:45:54:
Hi, also Mikael - dieser Rat ist direkt eine Aufforderung eine Scheinmeldung durchzuführen, nur um den Paß beantragen zu können.
Schauen wir uns an, was zb. das Meldegesetz von NRW dazu meint :

§ 13 Allgemeine Meldepflichten
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzu-
melden.


§15 Begriff der Wohnung :
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder
Schlafen benutzt wird.


Als Deutscher Staatsbürger habe ich das Recht, jeder Zeit den Wohnsitz in Deutschland zu nehmen. Auch wenn es nur ein paar Wochen, oder Monate sind.


Michael
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sid
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Beiträge: 32

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.08.2009 um 00:57:15
 
@ Mikael
Das Recht spreche ich ja gar nicht ab.
Wenn aber jemand sagt -er wohnt im Ausland- dann ist eine Anmeldung in D eine Scheinmeldung.

Gruss Sid
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