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Heirat mit Inder (vormals geduldet in D); Familienzusammenführung (Gelesen: 1.410 mal)
Zara
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Inder (vormals geduldet in D); Familienzusammenführung
15.07.2009 um 21:39:22
 
Hallo !
Ich habe eben dieses Forum gefunden und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.
Ich möchte meinen Freund, einen Inder, in Indien heiraten.
Wir sind seit dem Jahr 2003 zusammen, er war illegal eingereist und hielt sich mit Duldung in Deutschland auf. In 2005/06 war er ein Jahr im europäischen Ausland (ebenfalls ohne Papiere), kam dann nach Deutschland zurück und wurde nach mehrwöchiger Abschiebehaft nach Indien abgeschoben. Er hat eine (meines Wissens dauerhafte) Einreisesperre, deren Aufhebung / Befristung man erst beantragen müsste. Er hat mittlerweile eine Deutschprüfung (Stufe A1) abgelegt, um seine Deutschkenntnisse nachzuweisen. Er ist nicht vorbestraft, allerdings lief ein Mal (in D) ein Verfahren gegen ihn – welches aber eingestellt wurde – er war auch unschuldig !
Meine Fragen:
1) Ist es richtig, dass ich für die Eheschließung in Indien nur einen Reisepass (mit Visum), eine Familienstandsbescheinigung und ein Ehefähigkeitszeugnis brauche?
2) Mit was für Problemen ist beim Antrag auf Familienzusammenführung zu rechnen? Im Einzelnen:
A) Besteht eine Chance, dass die Einreisesperre sofort aufgehoben wird (immerhin ist er seit etwa 3 Jahren wieder in Indien)? Falls das problematisch ist, gibt es Mittel und Wege dies zu beschleunigen?
B) Ich weiß, dass wir die Abschiebungskosten bezahlen müssen. Ist es möglich, eine grobe Schätzung der Abschiebungskosten abzugeben? (Frage ist allerdings nicht so wichtig – also nur wenn es Erfahrungswerte gibt.) Muss man diese sofort zahlen oder kann man Ratenzahlung beantragen?
C) Wie hoch muss mein Einkommen sein, und wie groß der Wohnraum? (Einkommen sollte eigentlich kein Problem sein, aber ich bin eigentlich bezüglich der Wohnung nicht so anspruchsvoll und es wäre ärgerlich, wenn ich mir eigens eine größere mieten müsste. Will sowieso umziehen und denke an eine 2-Zimmer-Wohnung mit 35-60 qm.)
D) Wird er automatisch eine Arbeitserlaubnis erhalten bzw. hat er gute Chancen darauf? Er hat keinen hochqualifizierten Beruf, hat nur die Schule bis zur 12. Klasse absolviert.
E) Wird es Probleme geben, weil man uns wegen Scheinehe verdächtigen wird? (Ich kann anhand meiner Telefonrechnungen nachweisen, dass ich ihn jeden Tag seit er in Indien ist angerufen habe; dass ich ihn ein Mal dort besucht habe; dass ich ihn damals in der Abschiebehaft finanziell durch die Zahlung der Anwaltskosten unterstützt habe – wird das ausreichen?... Wir wissen außerdem so ziemlich alles übereinander.)

Ich wäre euch sehr sehr dankbar, wenn ihr wenigstens zu ein paar der Fragen etwas wisst !
Liebe Grüße, Zara.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Inder (vormals geduldet in D); Familienzusammenführung
Antwort #1 - 15.07.2009 um 22:34:36
 
Viele deiner Fragen sind durch stöbern und benutzen der
Suche weitgehend zu klären.

Mal ein paar Schnellschüsse:

  • Wann eine Einreisesperre aufgehoben wird ist extrem einzelfallabhängig. Muss mit der zuständigen ABH geklärt werden
  • Ratenzahlungen der Abschiebekosten werden meist akzeptiert, muss aber auch im Einzelfall mit der zust. ABH geklärt werden. Denke daran: dazu gehören auch die Kosten für die Abschiebehaft.
  • auf Einkommen kommt es nicht an, da du Deutsche bist
  • wenn er hier ist und eine AE erhält darf er damit automatisch arbeiten


Zu allen Punkten gilt wie oben... hier stöbern/suchen bildet
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