Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Umfrage Umfrage
Frage: wurdet ihr auch schon befragt?

ja    
  13 (36.1%)
nein    
  13 (36.1%)
habe mein visa ohne fragen bekommen    
  10 (27.8%)




Stimmen insgesamt: 36
« Zuletzt geändert von: am: 16.07.2009 um 00:17:00 »

Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Befragung zum Verdacht auf Scheinehe? (Gelesen: 8.856 mal)
Themen Beschreibung: suche hilfe bzgl. fragen, die gestellt werden
ria84
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Erfurt, Thueringen, Germany
Erfurt
Thueringen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: d
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befragung zum Verdacht auf Scheinehe?
15.07.2009 um 09:54:06
 
hallo @ all,

ich bin noch neu hier, gehöre aber schon voll dazu!  hä?

die deutsche botschaft hat meinen mann nächste woche zu einer
befagung
eingeladen, nach rückfragen handelt es sich um etwas (es wurden leider keine genauen aussagen gemacht), nur das die deustche botschaft an unserer lebengemeinschaft interesse hat und uns näher kennenlernen will!

ich bin verwirrt?
wie ich hier schon gelesen haben, werde ich wohl zum gleichen termin eingeladen und man wirft uns eine Scheinehe vor!

bitte nun meine frage:
was wird denn da gefragt, damit uns die herrschaften besser kennenlernen können?


wobei, muß ich dazu sagen, habe ich bereits über zwei jahre mit meinem mann in seinem land gelebt und gearbeitet (aber auch hier hat uns nun die weltwirtschaftskrise heimgesucht  Griesgrämig), wir haben zusammen die unterlagen auf die deutsche botschaft gebracht (und die dame bei der erteilung der konsularbescheinigung hat uns auch schon ausgefragt?!?) 
und nun, nach rund 3 monaten schweigen, dieser kleine schock!


ich bin ratlos und hoffe auf hilfe!

liebe grüße
und danke im vorraus  Augenrollen
ria


bin auf der suche nach hoffnung, dass ich kein einzelfall bin
und möchte damit auch anderen in meiner situation hoffnung geben!

Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt, nutzt bitte die Editiermöglichkeit...
Ob die angehängte Umfrage wirklich Sinn macht? Man wird sehen... Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15.07.2009 um 10:33:14 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung zum Verdacht auf Scheinehe?
Antwort #1 - 15.07.2009 um 10:56:49
 
ria84 schrieb am 15.07.2009 um 09:54:06:
was wird denn da gefragt, damit uns die herrschaften besser kennenlernen können?


Diese Frage ist hier im Forum schon sehr oft gestellt worden.

Im www. gibt es eine Reihe von Fragenkatalogen, die eine Orientierung geben können, was und wie in Zusammenhang mit der Bestätigung/Ausräumung eines Scheineheverdachts gefragt wird. -

Ich betone aber - sie sind lediglich eine unverbindliche Orientierung - eine 100% wasserdichte Vorbereitung wird damit nicht möglich sein und ist auch nicht sinnvoll. "Auswendig gelernte" Antworten bieten viel eher die Wahrscheinlichkeit sich in Widersprüche zu verstricken, als wenn man einfach wahrheitsgemäß antwortet.

Im Übrigen sind einzelne, kleinere Abweichungen in den Antworten der beiden Partner grundsätzlich kein Grund einen Scheineheverdacht zu manifestieren - auch die Befrager sind Menschen. - Eine 100%ige Übereinstimmung könnte genauso gut suspekt erscheinen und misstrauisch machen.

Wenn ich also im Folgenden mögliche Fragen poste, dann diese nicht als das Non-plus-ultra ansehen - sondern, wie schon betont, lediglich als eine unverbindliche Orientierungshilfe. (Auch der Umfang und die Art der Fragen kann, abhängig von Eurer konkreten Situation, ein anderer sein!)

Hier ist ein möglicher Fragenkatalog:

Name, Vorname der /s Befragten, Staatsangehörigkeit
Name, Vorname der /s Ehepartnerin/s, Staatsangehörigkeit
1. Waren Sie schon mal verheiratet?
1a. War Ihr/e Ehepartner/in bereits verheiratet?
1b. Ihre Körpergröße
1c. Ihre Augenfarbe
2. Wo und wann haben Sie Ihre/n jetzigen Ehepartner/in kennengelernt? Wann haben Sie Ihren Ehepartner zum zweiten Mal getroffen?
2a. Durch wen haben Sie sich kennengerlernt?
3. Haben Sie bereits in Deutschland zusammengelebt? Falls ja, seit wann?
3a Wieviele Zimmer hat Ihre Wohnung in Deutschland? Auf welcher Etage wohnen Sie?
3b Wohnen Sie bei Ihren Eltern?
4. Kennt Ihr Ehepartner Ihre Eltern? Wie heißen diese mit Vornamen?
4a Wo wohnen Ihre Eltern?
5. Haben Sie bereits die Eltern Ihres Ehepartners kennengelernt? Wie ist deren Vorname?
5a Wo leben diese (Ort & Bundesstaat)?
5b Wie viele Geschwister haben Sie? Kennt Ihr/e Ehepartner/in diese persönlich? Wie heißen diese?
5c Wieviele Geschwister hat Ihr/e Ehepartner/in? Kennen Sie diese persönlich? Wie heißen diese?
6. Wann haben Sie den Entschluss gefasst zu heiraten?
7. Wo haben Sie die Eheringe gekauft?
8. In welcher Sprache verständigen Sie sich bzw. wer übersetzt?
8a Wie halten Sie Kontakt zu Ihrer Ehefrau/Ihrem Ehemann aufrecht?
8b Wie oft telefonieren Sie miteinander?
9. Wann und wo ist Ihr/e Ehepartner/in geboren?
9a Welche Sprachen sprechen Sie?
9b Welche Sprachen spricht Ihre Ehepartner/in?
10. Welchen Schulabschluss und Ausbildung hat Ihr/e Ehepartner/in?
11. Welchen Schulabschluss und Ausbildung haben Sie?
12. Welchen Beruf übte er/ sie im Herkunftsland aus und ggf. bei welcher Firma (Anschrift)?
13. Welchen Beruf üben Sie aus und ggf. bei welcher Firma (Anschrift)?
14a Hat Ihr/e Ehepartner/in Kinder? Wieviele?
14b Haben Sie Kinder? Wieviele? (Nennen Sie bitte jeweils der Namen und Alter!)
15a Welche Hobbys hat Ihre Ehepartner/in?
15b Welche Hobbys haben Sie?
16. Haben Sie gemeinsame Freunde und nennen Sie bitte diese (Familienname, Vorname)
17. Haben Sie schon gemeinsam Urlaub gemacht? Wenn ja, wo und wie lange?
18. Haben Sie Weihnachten des letzten Jahres oder Ihren Geburtstag zusammen verbracht?
18a. bei Geburtstag: Was hat Ihnen Ihr Ehepartner geschenkt?
18b bei Weihnachten: Was haben Sie sich gegenseitig geschenkt?
19. Welcher Volkszugehörigkeit gehört Ihr/e Ehepartner/in an?
20. Seit wann sind Sie im Herkunftsland Ihres Ehepartners? Mit welcher Fluggesellschaft sind Sie gekommen? Waren Sie schon einmal im Herkunftsland Ihres Ehepartners?
21. Wo sind Sie derzeit untergebracht und ggf. wie heißt das Hotel bzw. in welchem Stadtteil ist das Hotel?
22. Wer waren die Zeugen Ihrer Eheschließung? Nennen Sie bitten deren Namen, ggf. Verwandtschaftsverhältnis sowie Beruf!

Lasst Euch nicht verrückt machen - und wie gesagt: Einfach wahrheitsgemäß antworten, ggf. Belege für Euere Beziehung (Fotos, Telefonrechnungen, Briefe etc.) mitnehmen - damit fahrt Ihr sicher am besten!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
ria84
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Erfurt, Thueringen, Germany
Erfurt
Thueringen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: d
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung zum Verdacht auf Scheinehe?
Antwort #2 - 15.07.2009 um 20:50:33
 
hallo schweitzer,

erst mal vielen vielen lieben dank für die antwort!

natürlich sollte man nicht etwas auswendig lernen und i.d.R. braucht man das ja auch garn net, wenn man mit jemanden lebt,
ich war nur total perplex und habe mich ein wenig, ja wie soll man sagen, gedehmütigt gefühlt, ist schon erst mal hart so etwas unterstellt zu bekommen...

habe die fragen mal meiner mama gestellt...
ich denke, sie ist durchgefallen und führt ne scheinehe!!!  Laut lachend

ich werde berichten, wie es bei mir ausgegangen ist und hoffe auch mal jemanden hier helfen zu können!!!

noch mals vielen dank
und bis bald
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ria84
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Erfurt, Thueringen, Germany
Erfurt
Thueringen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: d
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung zum Verdacht auf Scheinehe?
Antwort #3 - 16.07.2009 um 06:58:27
 
schweitzer schrieb am 15.07.2009 um 10:56:49:
Wenn ich also im Folgenden mögliche Fragen poste, dann diese nicht als das Non-plus-ultra ansehen - sondern, wie schon betont, lediglich als eine unverbindliche Orientierungshilfe. (Auch der Umfang und die Art der Fragen kann, abhängig von Eurer konkreten Situation, ein anderer sein!)


guten morgen, ich noch mal,

habe wieder mal nur ca. 2h geschlafen, die räumlich Trennung von meinem Mann besteht nun schon seit ca. 3 Monaten, nach 2 schönen Jahren miteinandersein, na ja, man kanns nicht ändern...
noch eine Frage bitte
,
es gibt doch bestimmt auch eine Rechtsnorm, die eine solche Befragung zulässig macht (d.h. nach welcher Grundlage, können und werden solche Befragungen durchgeführt?)

habe es schon mit allen möglichen Gesetzen versucht (AuenthVo, AufenthG, AusländerG), aber nichts zu finden!

ich bitte noch einmal um Hilfe, damit ich Tag und nachts nicht mehr meinen PC quälen muß (und mich selbst)!

schon mal vielen herzlichen dank!!!
liebe grüße
und bis bald

ps:
Daddys' Änderung:

Ob die angehängte Umfrage wirklich Sinn macht? Man wird sehen...

über sinn und unsinn kann man lange diskutieren, aber ich hoffe, diesen beitrag klicken betroffene an und sind froh, das sie keine ausnahmen sind (wie ich z.b. alle freunde, die mit zur goethe-prüfung waren, sind schon familienzusammengeführt und wir hängen immer noch, mittlerweile hoffnungslos, in der luft) ich hoffe das alle es jemanden, wie in meiner situation helfen wird. Danke euch viel mals!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung zum Verdacht auf Scheinehe?
Antwort #4 - 16.07.2009 um 07:22:46
 
ria84 schrieb am 16.07.2009 um 06:58:27:
es gibt doch bestimmt auch eine Rechtsnorm, die eine solche Befragung zulässig macht 

Umgekehrt. Es wird eben geprüft ob die Voraussetzungen
für die Erteilung vorliegen (schutzwürdige Ehe).

ria84 schrieb am 16.07.2009 um 06:58:27:
Ob die angehängte Umfrage wirklich Sinn macht? Man wird sehen


Natürlich macht diese Umfrage keinen Sinn.
Außer Speicherplatz auf dem Server zeigt die keinerlei
Wirkung/Erkenntnissse. Was nutzt es dir ob 10 Leute
sagen oder 1.000, dass sie befragt wurden. 10 oder
1.000 von wievielen?

Und außerdem, was macht Antwortmöglichkeit 3 noch
Sinn nach 2  Questioning

Ich wollt es schon löschen, aber naja, jedem das
Seine. Wenn es dir gefällt soll es uns egal sein.  Cool

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung zum Verdacht auf Scheinehe?
Antwort #5 - 16.07.2009 um 07:50:31
 
Zitat:
Es wird eben geprüft ob die Voraussetzungen
für die Erteilung vorliegen (schutzwürdige Ehe).


Ich habe irgendwo im www mal so einen "Fragenkatalog" gesehen, der war so:

Zitat:
Entscheidungshilfe bei Fällen des Ehegattennachzuges(§18 i.V. m. §11 AuslG; §23 i. V. m. § 17 (1) AuslG)
  ... überschrieben.

Dem § 18 AuslG entspricht der heutige § 30 AufenthG, dem § 23 AuslG der heutige § 28 AufenthG. -

Es gibt also keine Gesetzesvorschrift die expressis verbis vorschreibt, wie zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für einen Ehegattennachzug tatsächlich gegeben sind. Fakt ist, dass ihr Vorhandensein einzelfallbezogen zu prüfen ist und dafür ist unter anderem das Instrumentarium der Befragung entwickelt worden.

Na egal, ich wünsche Euch, dass Ihr es gut "übersteht" und bald wieder beieinander sein könnt.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.07.2009 um 08:35:55 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung zum Verdacht auf Scheinehe?
Antwort #6 - 16.07.2009 um 08:03:47
 
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema