Nikko schrieb am 14.07.2009 um 23:02:59:Meine Frage ist: muss ich die selben Schritte machen wie mein Mann am Anfang – anmelden, 3 Monate bei ihm in Deutschland wohnen und erst dann für mich Arbeit suchen oder gibt es eine andere Möglichkeit.Wo könnte ich über dieses genau lesen ?
Du genießt als Neu-EU-Bürgerin genauso Freizügigkeit wie Dein Mann - allerdings ist diese bezogen auf den Zugang zum Arbeitsmarkt (noch) eingeschränkt. - Es ist aber so, dass Du sofort intensiv Arbeit suchen müsstest, nicht etwa erst nach Ablauf von drei Monaten.
Lies dazu mal in einem thread, den wir hier vor ein paar Tagen hatten, am besten
ab hier
. (Blaues bitte anklicken!) - Darin wird deutlich, wie wichtig es ist, über die drei Monate hinaus nachvollziehbare Nachweise dafür zu erbringen, dass man arbeitsuchend ist.
Beachte aber, dass die Freizügigkeit hinsichtlich Aufenthalt und Arbeitssuche Sozialleistungsbezug zunächst ausschließt. - Wenn Dein Mann tatsächlich eine Arbeit hat und Einkommen erzielt stünde die Frage, ob Ihr im Zweifel als freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige Deines Mannes ergänzend ALG II bekommen könnt. Ich kann das leider (immer noch) nicht abschließend beantworten - auf diesem Felde gibt es in der Praxis noch eine Menge Ungereimtheiten.
Warte mal ab, ob diesbezüglich noch jemand postet, der da sicherer ist als ich.
Ansonsten habe ich Dir über eine spezielle Suchfunktion dieses Boards bei Google mal einige threads zusammengestellt, die selbst z.T. wieder eine Reihe von Lesehinweisen enthalten. - Schau das alles mal in Ruhe durch. Die threads findest Du hier:
Klickmichan
Vielleicht hilft das, obwohl sehr komplex und bisweilen auch etwas verwirrend (ich weiß
) zumindest im Sinne einer Orientierung ein wenig weiter.
=schweitzer=