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Familiennachzug (Gelesen: 2.218 mal)
Nikko
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: rumänisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug
14.07.2009 um 23:02:59
 

Hallo,
Vielen Dank dass es euch gibt und danke für alle nötigen Infos die ich hier gefunden haben.
Ich habe doch ein paar Unklarheiten, trotz nachdem ich viel gelesen habe, im Forum und in den entsprechenden Gesetze.
Wir sind aus Rumänien. Mein Mann hat eine Freizügigkeitsbescheinigung gemäß §5 und hat ein Arbeitsvertrag unterschreiben und somit das Arbeitserlaubnis beantragt. Er ist qualifiziert für diesen Job, also könnte er  ein Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung bekommen. Hoffentlich klappt alles gut.
Wir haben 2 Kinder – 12 – Schülerin und 19 – Student – hier in Rumänien. Wir sprechen alle Deutsch, auch die Kinder. Beide studieren Deutsch als Muttersprache.
Meine Frage ist: muss ich die selben Schritte machen wie mein Mann am Anfang – anmelden, 3 Monate bei ihm in Deutschland wohnen und erst dann für mich Arbeit suchen oder gibt es eine andere Möglichkeit.  Wo könnte ich über dieses genau lesen ?
Ich bedanke mich im voraus für eure Mühe.

Nikko
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 15.07.2009 um 08:59:16
 
Nikko schrieb am 14.07.2009 um 23:02:59:
Meine Frage ist: muss ich die selben Schritte machen wie mein Mann am Anfang – anmelden, 3 Monate bei ihm in Deutschland wohnen und erst dann für mich Arbeit suchen oder gibt es eine andere Möglichkeit.Wo könnte ich über dieses genau lesen ?


Du genießt als Neu-EU-Bürgerin genauso Freizügigkeit wie Dein Mann - allerdings ist diese bezogen auf den Zugang zum Arbeitsmarkt (noch) eingeschränkt. - Es ist aber so, dass Du sofort intensiv Arbeit suchen müsstest, nicht etwa erst nach Ablauf von drei Monaten.

Lies dazu mal in einem thread, den wir hier vor ein paar Tagen hatten, am besten
ab hier
. (Blaues bitte anklicken!) - Darin wird deutlich, wie wichtig es ist, über die drei Monate hinaus nachvollziehbare Nachweise dafür zu erbringen, dass man arbeitsuchend ist.

Beachte aber, dass die Freizügigkeit hinsichtlich Aufenthalt und Arbeitssuche Sozialleistungsbezug zunächst ausschließt. - Wenn Dein Mann tatsächlich eine Arbeit hat und Einkommen erzielt stünde die Frage, ob Ihr im Zweifel als freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige Deines Mannes ergänzend ALG II bekommen könnt. Ich kann das leider (immer noch) nicht abschließend beantworten - auf diesem Felde gibt es in der Praxis noch eine Menge Ungereimtheiten.

Warte mal ab, ob diesbezüglich noch jemand postet, der da sicherer ist als ich.


Ansonsten habe ich Dir über eine spezielle Suchfunktion dieses Boards bei Google mal einige threads zusammengestellt, die selbst z.T. wieder eine Reihe von Lesehinweisen enthalten. - Schau das alles mal in Ruhe durch. Die threads findest Du hier:

Klickmichan


Vielleicht hilft das, obwohl sehr komplex und bisweilen auch etwas verwirrend (ich weiß  Augenrollen) zumindest im Sinne einer Orientierung ein wenig weiter.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Nikko
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: rumänisch
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Antwort #2 - 15.07.2009 um 11:40:03
 
Danke für die threads.
Ich werde lesen und dann eventuelle weitere Fragen stellen.
Ich wünsche einen schönen Tag.
Nikko
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.07.2009 um 14:25:00
 
schweitzer schrieb am 15.07.2009 um 08:59:16:
Es ist aber so, dass Du sofort intensiv Arbeit suchen müsstest, nicht etwa erst nach Ablauf von drei Monaten.


Im Sinne der Prüfung der Arbeitssusche ist das natürlich so. Es sei aber angemerkt, dass jede Einreise eines Unionsbürgers während drei Monate bedinungslos ist.
§2(5) FreizügG/EU und §6(1) 2004/38/EG

Nikko schrieb am 14.07.2009 um 23:02:59:
Wir sind aus Rumänien. Mein Mann hat eine Freizügigkeitsbescheinigung gemäß §5 und hat ein Arbeitsvertrag unterschreiben und somit das Arbeitserlaubnis beantragt.


Wenn das klappt und das Einkommen für dich und eure Kinder reicht, dann hättet ihr dadurch ein Aufenthaltsrecht, siehe §4 FreizügG/EU und §7(b) der Richtlinie. Ihr müsstet alle krankenversichert sein.

Siehe auch Zugänge zur Erwerbstätigkeit für Neu-Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
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Nikko
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: rumänisch
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Antwort #4 - 30.07.2009 um 20:54:35
 
hallo nochmals,
bine schon da in deutschland, alles läuft gut. hab mich angemeldet - Familiennachzug und werde durch Post die Aufenthaltsbescheinigung erhalten. Mit dem Job klappt es bestens. Also bis jetzt läuft alles ok, sogar bei der Bank hat alles super geklappt. Jetzt sind die Kinder dran und mein einziges Problem ist ob die kleine im Gymnasium angenommen sein wird wenn das Schuljahr schon angefangen hat. Die Kinder werden erst im Sept kommen, deshalb frage ich. Hoffe das ich bei der Schule jemanden finden könnte der mir Info geben kann.
Schöne Grüsse
Nikko
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Nikko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: rumänisch
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Antwort #5 - 07.08.2009 um 14:15:41
 
Hallo,

ich habe noch ein paar Unklarheiten betreffend des Schule/Studiums meiner Kinder, troz vieler Infos im Forum.
Meine genaue Situation wie folgt :

1.      Mein Mann, rumänische Staatsangehörigkeit, hat einen Arbeitsplatz gefunden und dementsprechend die Arbeitsgenehmigung beantragt, die auch für 12 Monate erteilt wurde.
2.      Aus dem Grund Familiennachzug habe ich mich auch angemeldet und warte jetzt die Aufenthaltsgenehmigung ; Krankenversicherung für beide wurde auch erledigt.

Mitte September werden meine 2 Kinder auch nachziehen und angemeldet werden. Krankenversichert werden sie auch, auf jeden Fall, sein.

Meine kleine Tochter ist 12 und hat bis jetzt die Schule (Klassen 1-5) in deutscher Sprache gemacht. Könnte sie bei einem Gymnasium angenommen werden, auch wenn Schule am 24 aug angefangen hat ? Ich meine, wenn sie angemeldet ist, ist sie auch Schulpflichtig und aus diesem Grund müsste sie zur Schule gehen. Oder nicht ?

Mein Sohn, der 19 ist, möchte hier weiter an eine Hochschule studieren. Er hat auch in deutsche Sprache studiert (klassen 1-8) und sein Abitur in rumänisch gemacht. Nach seinem Abitur, hat er 1 Jahr bei der Universitat hier studiert und aus dem Grund der Familiennachzug möchte er das in Deutschland weiter studieren.
Wenn die Aufenthaltsgenehmigung für ihm aus Familiennachzug Gründen erteilt wird, könnte er weiter studieren oder braucht er eine Aufenthaltsgenehmigung für Studium?
Wird sein Abitur und der erste Jahr bei der Uni hier anerkannt ?
Ich habe gelesen daß er eine deutsche Sprachprüfung durchführen muss, um seine deutsch Sprachkenntnisse zu beweisen. Und erst dann könnte er sich bei einer Hochschule bewerben.

Ich habe im Forum über Verpflichtungserklärung und Sperrkonto gelesen, aber auch daß seit 2008 in Hessen die Studiumgebühren nicht mehr zu bezahlen sind, sondern nur  Semester- und Verwaltungskostenbeitrag. Welches ist jetzt wahr?

Ich hoffe Sie können mir ein bischen helfen, so daß ich Bescheid weiss bei der Ankunft der Kinder. Vielen Dank.
Nikko
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