Hallo Lily,
natürlich kann er die
FZF zu seinem Kind beantragen.
Dazu braucht er:
- Pass, damit man weiß, wer er ist.
- Vaterschaft. Dazu muss er nur nachweisen, dass Ihr verheiratet seid - der Ehemann ist nach deutschem Recht automatisch der Vater.
Das Kind ist deutsch, wenn Du jetzt eine
NE hast und mehr als acht Jahre erlaubt hier lebst. Du musst also noch ein paar Jahre vor 2003 eine Aufenthalterlaubnis gehabt haben, dann ist das Kind deutsch (und chinesisch auch).
Er kann die
FZF zum Kind jetzt beantragen. Es gibt Urteile, dass das Visum auch gegeben werden soll, wenn das Kind noch nicht geboren ist. Es gibt aber leider auch Ausländerbehörde, die das anders sehen und auf die Geburt warten.
Spätestens dann bekommt er das Visum - ohne A1-Zertifikat, ohne Einkommensnachweis, ohne Mindestgröße der Wohnung (er darf bloß nicht obdachlos sein). Denn er zieht ja zum Baby (FZF-Visum zum Kind), und vom Kind kann man kein Einkommen verlangen.
Ablehnungsgründe fallen mir nicht ein. Es kann sich verzögern bis zur Geburt, aber Du findest durch die Forum-Suche auch Urteile dazu, dass er schon während der Schwangerschaft kommen darf.