Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF zum deutschen Kind (Gelesen: 4.258 mal)
Themen Beschreibung: FZF zum deutschen Kind
lily777
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF zum deutschen Kind
14.07.2009 um 17:38:12
 
hallo , Experte hier,
ich habe Frage zum FZF, kurz Vorstellung, ich ,chinesisch, besitze NE für De seit 2003. ich bekomme bald ein Baby, man sagt mir das Kind wird Deutsch sein. mein Mann ist leider in China , seine Besuchvisum wurde mehrmals abgelehnt. er lernt nun Deutsch, aber ich glaube er schafft A1 nicht mehr vor der Geburt meines Kindes. ich habe gehört es gibt auch FZF zum deutschen Kind, es macht mir ein bisschen Hoffnung, meine Frage sind:
1. ab wann darf er FZF zum Kind beantragen?ab Geburt?
2. welche Papier u. Dokumente brauche ich dafür
3.wird die Wohnungsgrösse und FinanziellSituation auch geprüft?
4.was konnte die Ablehnunggrunde sein?
vielen Dank vorab.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #1 - 14.07.2009 um 21:09:08
 
Hallo Lily,

natürlich kann er die FZF zu seinem Kind beantragen.

Dazu braucht er:
- Pass, damit man weiß, wer er ist.
- Vaterschaft. Dazu muss er nur nachweisen, dass Ihr verheiratet seid - der Ehemann ist nach deutschem Recht automatisch der Vater.

Das Kind ist deutsch, wenn Du jetzt eine NE hast und mehr als acht Jahre erlaubt hier lebst. Du musst also noch ein paar Jahre vor 2003 eine Aufenthalterlaubnis gehabt haben, dann ist das Kind deutsch (und chinesisch auch).

Er kann die FZF zum Kind jetzt beantragen. Es gibt Urteile, dass das Visum auch gegeben werden soll, wenn das Kind noch nicht geboren ist. Es gibt aber leider auch Ausländerbehörde, die das anders sehen und auf die Geburt warten.

Spätestens dann bekommt er das Visum - ohne A1-Zertifikat, ohne Einkommensnachweis, ohne Mindestgröße der Wohnung (er darf bloß nicht obdachlos sein). Denn er zieht ja zum Baby (FZF-Visum zum Kind), und vom Kind kann man kein Einkommen verlangen.

Ablehnungsgründe fallen mir nicht ein. Es kann sich verzögern bis zur Geburt, aber Du findest durch die Forum-Suche auch Urteile dazu, dass er schon während der Schwangerschaft kommen darf.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lily777
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #2 - 14.07.2009 um 21:30:24
 
vielen dank, Reinhard,
deine Antwort beruhigt mich sehr.
soll ich  bei unsere Ausländerbehörde mal nachfragen ob er FZF zum Kind vor der Geburt beantragen darf?
oder  wo kann man sich noch darüber genau informieren?ich habe sehr viel Angst vor Visumsablehnung!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #3 - 14.07.2009 um 22:06:40
 
Du kannst bei der Ausländerbehörde fragen.

Er beantragt das Visum bei der Botschaft / Konsulat, die schicken die Unterlagen an Deine ABH (er gibt ja die Adresse vom Kind an). Dann schreibt die ABH Dich sowieso an, um dem Konsulat eine Stellungnahme zu schicken.

Eine Ablehnung befürchte ich nicht, es kann höchstens sein, dass sie alles bis zur Geburt verzögern (wollen). Aber frag einfach, vielleicht ist es ja einfacher als ich denke.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lily777
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #4 - 14.07.2009 um 22:31:38
 
danke schön, Reinhard!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #5 - 14.07.2009 um 22:35:16
 
reinhard schrieb am 14.07.2009 um 21:09:08:
(und chinesisch auch).


Nein, nicht wenn das Kind Deutsch kraft Geburt ist.
(Auf Englisch, Artikel 5) Nationality Law of the People's Republic of China

lily777 schrieb am 14.07.2009 um 21:30:24:
soll ichbei unsere Ausländerbehörde mal nachfragen ob er FZF zum Kind vor der Geburt beantragen darf?
oderwo kann man sich noch darüber genau informieren?


Schau mal hier und hier. Verschiedene Fälle, aber eine gute allgemeine Informationsquelle. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lily777
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #6 - 15.07.2009 um 21:37:02
 
Mutly schrieb am 14.07.2009 um 22:35:16:
Nein, nicht wenn das Kind Deutsch kraft Geburt ist.
(Auf Englisch, Artikel 5) Nationality Law of the People's Republic of China


Schau mal hier und hier. Verschiedene Fälle, aber eine gute allgemeine Informationsquelle. Zwinkernd


danke schön, ich werde mich hier schlau machen. aber entscheiden tut trotzdem die Ausländerbehörde.
was ich nicht verstehe ist, steht das nicht in Gesetz ob FZF zum Kind vor der Geburt erlaubt ist? warum ist das nicht festgelegt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #7 - 15.07.2009 um 22:46:35
 
lily777 schrieb am 15.07.2009 um 21:37:02:
was ich nicht verstehe ist, steht das nicht in Gesetz ob FZF zum Kind vor der Geburt erlaubt ist? warum ist das nicht festgelegt? 


Das steht nicht im Gesetz. Dort steht (§28 AufenthG)

Zitat:
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

    1. Ehegatten eines Deutschen,

    2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.


Die Abweicheungen regeln nicht den Fall, dass das Kind noch nicht geboren ist. Punkt 3 ("Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen") kann nämlich erst relevant sein, wenn das Kind geboren ist. In den Fällen über die du in den anderen Themen lesen kannst geht es darum, dass das Kind laut Urteile in diesen Fällen ein Recht hat, in Deutschland zur Welt zu kommen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #8 - 15.07.2009 um 22:52:38
 
lily777 schrieb am 15.07.2009 um 21:37:02:
aber entscheiden tut trotzdem die Ausländerbehörde. 

Nein! Die Botschaft entscheidet darüber, ob das Visum erteilt wird oder nicht.

Warum dieser Spezialfall nicht festgelegt ist, kann keiner sagen. Vermutlich hat man an eine solche Konstellation nicht gedacht. Aber durch Gerichtsurteile ist es legitimiert, dass es Visum auch schon vor der Geburt erteilt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #9 - 16.07.2009 um 11:58:09
 
lily777 schrieb am 15.07.2009 um 21:37:02:
danke schön, ich werde mich hier schlau machen. aber entscheiden tut trotzdem die Ausländerbehörde.
was ich nicht verstehe ist, steht das nicht in Gesetz ob FZF zum Kind vor der Geburt erlaubt ist? warum ist das nicht festgelegt?


Über den Visum-Antrag entscheidet das Konsulat / Botschaft, aber die Unterlagen werden zur Ausländerbehörde geschickt. Diese muss erst einmal zustimmen. Faktisch folgt die Botschaft fast immer der Entscheidung der Ausländerbehörde.

Problem ist: Zur FZF mit Dir braucht er ein A1-Zertifikat, zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind braucht er kein A1-Zertifikat. Die Behörden wissen natürlich, dass er faktisch doch zu Dir kommt. Und solange das Kind nicht geboren und registriert ist, kann eine Behörde der Meinung sein, der Mann will nur nicht die Deutsch-Prüfung machen.

Versucht es einfach. Es wird auf jeden Fall klappen, es kann nur niemand sagen, wie schnell und ob noch vor der Geburt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lily777
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #10 - 16.07.2009 um 21:00:17
 
danke alle.
Die Botschaft hat ja die Entscheidung. oh God. mein mann wurde schon 4 mal abgelehnt bei Besuchvisum(2mal vor der Heirat, 2mal nach der Heirat). ich denke ,er hat nun ganz schlechte Karte bei der Botschaft, die vertrauen ihm schon gar nicht mehr. die Botschaft hat sogar verzweifelt an unsere Liebe, weil er   2 Monate nach der Heirat Besuchvisum beantragt hat. wir wollten nur uns schnell sehen , aber das ist wahrscheinlich zu kurz Zeit für die Botschaft. wir haben schon richtige Angst vor der Botschaft, weil wir nicht wissen wie wir ihnen kontaktieren können und beweisen können.
kann die Botschaft einfach FZF Visum wieder ablehnen ,wenn sie  meinem Mann als ein "schlechte Person "mit "schlechte Vergangenheit" hält?
wenn ja was kann ich dagegen tun oder vorbeugen?
Danke noch mal vorab.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #11 - 16.07.2009 um 21:09:23
 
Einfache Antwort: Nein.

Er hat ein Recht, zu seinem Kind zu kommen, wenn es ein deutsches Kind ist. Das ist in Deutschland auch ein Recht des Kindes, beide Eltern zu haben.

Ein abgelehntes Besuchsvisum ist etwas anderes als ein FZF-Visum. Das FZF-Visum ist ja ein Antrag auf Einwanderung, und da hat die Stellungnahme der Ausländerbehörde ein ganz großes Gewicht.

Und Recht bedeutet dann auch: Er kann mit guter Aussicht auf Erfolg klagen, wenn das Visum abgelehnt wird. Ein Besuchsvisum gibt die Botschaft "freiwillig" oder eben nicht, ohne dass eine Klage irgendwie Sinn macht (weil die ablehnen dürfen). Aber dem Vater eines deutschen Kindes die einreise zu verweigern muss schon sehr, sehr gut begründet werden.

Sag ihm, er soll den Antrag stellen. Ab dann kannst Du mehr über Probleme schreiben, die es tatsächlich gibt. Wenn Du immer nur überlegst, was Negatives passieren könnte, machst Du Dich unnötig verrückt. Du brauchst Deine Kraft für das Visumverfahren und das Kind.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lily777
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zum deutschen Kind
Antwort #12 - 16.07.2009 um 21:27:33
 
es ist sehr nett von dir .vielen vielen Dank, Reinhard.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema