Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wechsel von selbständiger Tätigkeit zum Arbeitnehmer ?? (Gelesen: 603 mal)
nilani
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


wahlberlinerin


Beiträge: 12

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wechsel von selbständiger Tätigkeit zum Arbeitnehmer ??
14.07.2009 um 11:56:00
 

Hallo an die guten Seelen von info4alien,

nach Beendigung des Studiums in Berlin war ich hier erstmal ein Jahr selbständig tätig. Meine Aufenthaltserlaubnis (für selbständige Tätigkeit) wurde auch vor kurzem um weitere 2 Jahre verlängert.
Nun bin ich aber davor, in ein Arbeitnehmer-Verhältnis zu wechseln; habe auch bereits den Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen.
Brauche ich für die Aufnahme neuer Tätigkeit ein neues Visum?
Kümmert sich der Arbeitgeber selbst um die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit?
Soll ich jetzt, bevor ich unterschreibe, zur ABH, oder reicht eine nachträgliche Umstellung?
Die ABH in Berlin ist unter den mir bekannten Tel.Nrn leider nicht zu erreichen. Daher würde ich mich sehr über euren Rat freuen!

Danke und Grüße,
nilani  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel von selbständiger Tätigkeit zum Arbeitnehmer ??
Antwort #1 - 14.07.2009 um 13:13:47
 
nilani schrieb am 14.07.2009 um 11:56:00:
Brauche ich für die Aufnahme neuer Tätigkeit ein neues Visum?


Eine neue AE meinst Du - ja, die brauchst Du, der Zweck Deines Aufenthalts ändert sich ja.

nilani schrieb am 14.07.2009 um 11:56:00:
Kümmert sich der Arbeitgeber selbst um die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit?


Nein. Das ist der Part der ABH in Zusammenhang mit der AE-Erteilung. Du solltest aber sogleich auf die mögliche Anwendung von § 9 (1) Nr. 2 unter Berücksichtigung von § 9 (3) BeschVerfV hinweisen, bzw. deren Anwendung mit beantragen. - Ich zitiere Dir die Vorschrift:

Zitat:
(1) Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes Ausländern erteilt werden, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und ...

   2. sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten; ...

(3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nr. 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet. ...


Da zwei Jahre von Deinem Studium anrechenbar sind und Du Dich danach ein weiteres Jahr erlaubt in Deutschland aufgehalten hast (mit der AE nach § 21 AufenthG ) - kommt die Anwendung dieser Vorschrift für Dich in Betracht - Du entgehst damit in jedem Falle der sonst ggf. notwendigen Prozedur einer Vorrangprüfung. - Außerdem wird die AE nach § 18 AufenthG, die Du  nunmehr erhalten wirst, dann grundsätzlich nicht mehr auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt.

nilani schrieb am 14.07.2009 um 11:56:00:
reicht eine nachträgliche Umstellung?


Nein. Wie gesagt, es liegt ein Zweckwechsel des Aufenthalts vor - den kann mich nicht einfach vollziehen und sich "nachträglich" legitimieren lassen.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.07.2009 um 13:43:45 von schweitzer » 
Grund: sachliche Ergänzung 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema