Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum oder FZF? (Gelesen: 757 mal)
Sonechka
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum oder FZF?
13.07.2009 um 23:19:16
 
Liebes Forum,
heute brauche auch ich mal euren Rat!
Mein Freund ist Ukrainer, er hat seinen Hauptwohnsitz in der Ukraine und arbeitet für eine ukrainische Firma. Bisher gab es keine Probleme bei der Erteilung eines Touristenvisums und so war er schon einige Male hier in Deutschland. Seit Dezember 2008 sind wir nun stolze Eltern einer kleinen Tochter und auch hierfür hat er anstandslos ein Touristenvisum bekommen. Nun kann er uns berufsbedingt leider erst wieder im September besuchen und hier wissen wir nun nicht so recht, welches Visum wir beantragen müssen / können: Touristenvisum oder Visum bzw. FZF zum Kind? Könnt ihr mir hier Tips geben? Was müssen wir bei dem jeweiligen Verfahren beachten? Kann die Botschaft dann eventuell auch ablehnen? Wir haben eine offizielle Vaterschaftsanerkennung und das Kind trägt auch seinen Nachnamen, allerdings habe ich momentan das alleinige Sorgerecht. Deutsch spricht er noch nicht, möchte aber den A1-Deutschtest sobald wie möglich machen. Leider war das Ausländeramt nicht sehr hilfreich und daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt...
Vielen Dank für eure Hilfe.

LG, Sonja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum oder FZF?
Antwort #1 - 14.07.2009 um 00:00:31
 
Sonechka schrieb am 13.07.2009 um 23:19:16:
Touristenvisum oder Visum bzw. FZF zum Kind? 


Touristenvisum, wenn er nach dem Besuch wieder in die Ukraine zurückkehrt.

FZF zum Kind, wenn er längerfristig hier bleiben möchte (Sprachkenntnisse sind dafür nicht notwendig, Sorgerrecht weiß ich nicht).

Bei dem Touristenvisum muss glaubhaft gemacht werden, dass er wieder in die Ukraine zurückkehrt. Das hat er ja schon ein paar mal gemacht.

Sonechka schrieb am 13.07.2009 um 23:19:16:
Kann die Botschaft dann eventuell auch ablehnen? 


Ja, die Botschaft kann grundsätzlich jedes Visum ablehnen sonst müsste sie ja auch nichts prüfen.

Dass FZF-Visum zum Kind ist auch zustimmungspflichtig von der ABH.

Immer hilfreich ist auch ein blick in die FAQ

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum oder FZF?
Antwort #2 - 14.07.2009 um 07:50:20
 
janetm schrieb am 14.07.2009 um 00:00:31:
Sorgerrecht weiß ich nicht


Um einen Anspruch auf Visum und nachfolgende Aufenthaltserlaubnis geltend machen zu können, muss der Vater das Sorgerecht haben (also in dem Fall hier Sorgerecht beider Eltern - ergibt sich aus dem Wortlaut des § 28 (1) Nr. 3 AufenthG - ich zitiere:

Zitat:
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen  ...

    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


Zwar kann auch ein bestehendes Umgangsrecht zur Visa- und AE-Erteilung führen, aber das geht jeweils nur über spezifische einzelfallbezogene Beurteilung - letztlich der Frage des Kindeswohls - insoweit sind von hier aus schlüssige Prognosen nicht möglich.

Um die AE sicher behalten zu können, muss in der Foge das Sorgerecht natürlich auch tatsächlich ausgeübt werden.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema