Hallo ForumUser!
Ich bin deutsch als Spätaussiedlerin nach dem §4 des Bundesvertriebenengesetzes. Meine Siuation bezüglich
FZF habe ich unten schon geschildert, aber ich brauche noch einen Rat, was den Wohnraum angeht:
Da ich 6 Monate lang bei meinem Mann in Russland war, war es für mich nicht möglich schnell die Wohnung finden. Deshalb habe wohne ich jetzt bei meiner Freundin, wo ich auch angemeldet bin. Ihre Wohnung beträgt 70 qm. Bei der
ABH musste ich neben der Meldebescheinigung auch den Mietvertrag und die Bestätigung des Vermieters vorlegen, dass er erlaubt und informiert ist, dass mein Mann nach D. kommt. Ich habe den Mietvertrag von meiner Freundin vorgelegt, die Bestätigung aber konnte ich nicht nachreichen, da der Vermieter von meiner Freundin (auch mein ehemaliger Vermieter) die Einreise meines Mannes nicht bestätigt hat. Er hat gesagt, weil ich im Mietvertrag nicht stehe.
Die SB meinte, ich könnte deshalb Probleme haben mit dem Familiennachzug haben.
Meine Frage ist, in wie weit kann der Familiennachzug problematisch sein?
Die SB weiß Bescheid, dass ich schon die Wohnung suche, ich habe bei ihr auch den Antrag auf die Staatlich geförderte Wohnung gezeigt. Es kann sein, dass ich nächste Woche schon den Mietvertrag für die Wohnung unterschreibe, wo wir mit meinem Mann wohnen werden. Die SB hat auch nicht gesagt, dass ich für die Visumzustimmung den eigenen Mietvertrag vorlegen muss.
Herzlichen Dank im voraus!