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Fehlender Wohnraum? (Gelesen: 1.005 mal)
brikss
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fehlender Wohnraum?
13.07.2009 um 13:51:15
 
Hallo ForumUser!
Ich bin deutsch als Spätaussiedlerin nach dem §4 des Bundesvertriebenengesetzes. Meine Siuation bezüglich FZF habe ich unten schon geschildert, aber ich brauche noch einen Rat, was den Wohnraum angeht:
Da ich 6 Monate lang bei meinem Mann in Russland war, war es für mich nicht möglich schnell die Wohnung finden. Deshalb habe wohne ich jetzt bei meiner Freundin, wo ich auch angemeldet bin. Ihre Wohnung beträgt 70 qm. Bei der ABH musste ich neben der Meldebescheinigung auch den Mietvertrag und die Bestätigung des Vermieters vorlegen, dass er erlaubt und informiert ist, dass mein Mann nach D. kommt. Ich habe den Mietvertrag von meiner Freundin vorgelegt, die Bestätigung aber konnte ich nicht nachreichen, da der Vermieter von meiner Freundin  (auch mein ehemaliger Vermieter) die Einreise meines Mannes nicht bestätigt hat. Er hat gesagt, weil ich im Mietvertrag nicht stehe.
Die SB meinte, ich könnte deshalb Probleme haben  mit dem Familiennachzug haben.
Meine Frage ist, in wie weit kann der Familiennachzug problematisch sein?
Die SB weiß Bescheid, dass ich schon die Wohnung suche, ich habe bei ihr auch den Antrag auf die Staatlich geförderte Wohnung gezeigt. Es kann sein, dass ich nächste Woche schon den Mietvertrag für die Wohnung unterschreibe, wo wir mit meinem Mann wohnen werden. Die SB hat auch nicht gesagt, dass ich für die Visumzustimmung den eigenen Mietvertrag vorlegen muss.
Herzlichen Dank im voraus!
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.07.2009 um 14:03:39
 
brikss schrieb am 13.07.2009 um 13:51:15:
Meine Frage ist, in wie weit kann der Familiennachzug problematisch sein? 

Wohnraum müßte vorhanden sein, sonst gibt es wirklich Schwierigkeiten bei der FZF, aber du schreibst ja selber:
brikss schrieb am 13.07.2009 um 13:51:15:
Es kann sein, dass ich nächste Woche schon den Mietvertrag für die Wohnung unterschreibe, wo wir mit meinem Mann wohnen werden.

... also mache dich nicht unnötig verrückt, sondern warte erst einmal ab, was nächste Woche passiert.

Wenn der SB deine neue Adresse deiner Wohnung hat, hast du ja den gesetzlich geforderten Wohnraum.
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brikss
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.07.2009 um 16:14:38
 
Der Wohnraum ist bei mir vorhanden, bloß bin ich im Mietvertrag nicht eingetragen. Die SB hat gesagt, die wird dann den Antrag ohne diese Bescheinigung bearbeiten und ich brauche nicht mehr zu kommen.

Aus Beispielen von meinen Freunden und Bekannen ist mir bekannt, dass von der ABH gleich ein bestimmtes Einkommen oder ein bestimmter Wohnraum verlangt wird, also es wird gleich gesagt, ob das und das reicht oder nicht. Aber vielleicht ist das keine Regel....

Und könnte dann der Antrag deshalb abgelehnt werden?
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.07.2009 um 16:27:50
 
Wenn der Vermieter deinen Mann nicht erlaubt, dass er als Untermieter in der Wohnung deiner Freundin wohnt, dann ist zwar für dich ein Wohnraum vorhanden, aber eben nicht für deinen Mann. Dass dein Mann einen Wohnraum haben musss, dürfte verständlich sein.

So warte doch erst einmal ab, was sich nächste Woche mit deiner neuen Wohnung ergibt.

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