Mick schrieb am 17.07.2009 um 10:10:28:Aber vielleicht ist es auch das Beste fürs Kind.
Auch dann ist und bleibt es rechtswidrig!
§ 1684 BGB:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2)
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Wenn die Mutter tatsächlich der Meinung ist, dass der Umgang für das Kind schädlich ist, dann steht es ihr frei, ein gerichtliches Umgangsverbot zu erwirken. Bei Gefahr im Verzug kommt auch eine einstweilige Verfügung in Frage (wobei ich hier keinen Grund sehe, der gegen einen Umgang unter Aufsicht spricht). Die Mutter hat aber nicht das Recht, das Gesetz einfach selbst in die Hand zu nehmen und eigenmächtig den Umgang für viele Wochen zu unterbinden.
Mick schrieb am 17.07.2009 um 10:10:28:Ob das Kind den Vater der in Deuschland lebt, nicht sieht, oder
ob das Kind den Vater, der im Ausland lebt, nicht sieht. Für das
Kindeswohl sehe ich da keinen Unterschied.
Ich habe mal ein paar einschlägige Urteile des BVerfG angesehen, und mein Eindruck ist, der Umgang ist nur eines von mehreren Kriterien für das Bestehen einer schützemswerten familiären Gemeinschaft. Entscheidend ist die emotionale bzw. geistige Verbindung, mit anderen Worten, ob der Vater für das Kind "da" ist. Dieses "Da"sein kann sich z. B. auch in Telefonaten oder Briefen, oder im Zahlen von Unterhalt manifestieren.
Im vorliegenden Fall könnte man argumentieren, das "Da"sein des Vaters besteht zur Zeit darin, dass er um sein Kind kämpft (was offensichtlich aus dem Ausland nicht mehr möglich wäre). Das macht vielleicht im Moment für das Kind keinen Unterschied, später aber einmal wird es für das Kind enorm wichtig sein, dass es von seinem Vater nicht so einfach aufgegeben wurde.
Und noch eine Randbemerkung:
Guenter schrieb am 17.07.2009 um 11:12:30:Nichtberücksichtigung der Bedürfnisse des Vaters
Das ist leider eine immer noch recht verbreitete Auffassung, dass man denkt, beim Umgangsrecht geht es um die Rechte/Bedürfnisse der Eltern. Es geht vor allem um das Recht des Kindes. Ein Kind braucht
beide Eltern. Meine kleine Tochter sorgt jeden Tag dafür, dass ich es nicht vergesse ...