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BRAUCHE RAT (Gelesen: 2.229 mal)
Themen Beschreibung: kann man sein eigenes Kind nach D mitbringen
mum
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13.07.2009 um 11:03:00
 
hallo,
möchte mal fragen ist es möglich sein eigenes Kind nach D mitzubringen???? ES IST fast 3 jahre. muß aber sagen die Person um die es geht ist inder kein deutscher Staatsbürger. hat aber unbefristeten Aufenhalt usw.


ich danke für Antworten

bis dann mum


schweitzer Änderung:
Die Frage betrifft den Kindernachzug zu einem ausländischen Staatsangehörigen - hat also nichts mit Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht zu tun - deshalb habe ich hierher verschoben. =schw.=
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schweitzer
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Antwort #1 - 13.07.2009 um 11:13:36
 
Hallo mum -


Ein bisschen mehr Input wäre nicht schlecht- deshalb zunächst mal allgemein:

Der Nachzug von Kindern zu Ausländern regelt sich grundsätzlicgh nach § 32 AufenthG ("AufenthG" bitte anklicken, dann zum entsprechenden § gehen und nachlesen) -

Knackpunkt ist die Frage des Sorgerechts - so stellt sich also im von Dir, mum, dargestellten Kontext sogleich die Frage nach der Kindesmutter, deren Aufenthalt und der Frage des mütterlichen Sorgerechts. - Wenn man darüber etwas wüsste, könnte man ggf. mehr antworten ...

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #2 - 14.07.2009 um 12:10:02
 
danke,
sorry habe mich vielleicht ein bißchen blöd ausgedrückt.
ein sehr guter Freund (Indien) möchte sein fast 3 jähriges Kind hier nach nDeutschland mitbringen. Seine Frau bzw die Mutter des Kindes hat nichts dagegegn. In Indien denke ich mal gibt es kein Sorgerecht usw. Mein Bekannter hat hier in D unbefristet Aufenthalt und Arbeitserlaubnis. Lebt schon seit 1995 in D.

meine Frage wie und wo fängt man die ersten SCHRITTE an, um dieses Kind hier her zu bekommen.


danke!!!!!!!!!!
WENNN JEMAND EINE ANTWORT WEIß WÄRE SEHR NETT UND AUCH VON GROßEN NUTZEN.


liebe grüße
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Antwort #3 - 14.07.2009 um 13:22:19
 
mum schrieb am 14.07.2009 um 12:10:02:
In Indien denke ich mal gibt es kein Sorgerecht usw. 


Schockiert/Erstaunt Wenn du dich mal nicht täuschst...

http://travel.state.gov/family/abduction/country/country_4441.html

Das ist zwar eine auf US-Bürger ausgerichtete Info, kann aber garantiert auch für Deutschland Anwendung finden. Wobei, ich habe das nicht ganz verstanden: Die Mutter bleibt in Indien, oder wie?
Wie auch immer, müsste er in jedem Fall das verbriefte Sorgerecht für das Kind haben.
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Antwort #4 - 14.07.2009 um 14:01:10
 
unentschlossentrotzdem danke,
sorry leider kann ich nicht viel englisch, sodaß ich mir deine info nicht durchlesen kann. ja die Mutter bleibt in Indien. wenn er das Sorgerecht bekommt, kannst du mir dann irgendetwas sagen.

keine AHNUNG er bestimmt auch nicht. Wo bekommt man eventuell das verbriefte in Indien???
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Antwort #5 - 14.07.2009 um 14:19:24
 
Hier ist eine Info auf deutsch, wobei ich der Meinung bin, dass das Sorgerechtsurteil, bzw. mindestens die Sorgerechtserklärung auch für indische Kinder notwendig ist, wenn man sie zum Leben nach Deutschland mitnehmen will.

Die Info auf englisch besagt u.a. dass der Antrag auf einen indischen Pass für das Kind immer von beiden Elternteilen unterzeichnet werden muss, und es muss darüber hinaus eine Ausreiseerlaubnis für das Kind vorliegen. Indische Gerichte sollen dazu neigen, das Sorgerecht selten dem im Ausland lebenden Elternteil zuzusprechen, und bei einem Streit die Mutter zu bevorzugen... Er sollte also als allererstes dies klären. Hierzu müsste er vor Ort einen Anwalt beauftragen.
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Antwort #6 - 14.07.2009 um 14:51:39
 
hi kann er manchaml auch zur deutschen botschaft nach dehli um sich informationen zu holen? oder muß er zum deutschen konsulat nach chennai
wo bekommt er denn die ausreiseerlaubnis her


man ist dat kompliziert, aber wenn man einen Anfang hat, dann wird man sehen.

kann man sich eventuell auch bei der ABH info holen????
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Antwort #7 - 14.07.2009 um 14:57:59
 
Man kann sich natürlich auch bei der ABH Infos holen, aber ich muss Dich vorwarnen - es wird letztlich um eine sehr einzelfallspezifische Ermessensentscheidung gehen - so einfach ist das mit Sorgerechtsübertragung und Einreise wirklich nicht.

Ich will Dich nicht desillusionieren aber zur Illustration magst Du
das hier
mal lesen.

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