Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 19:33:59: Hallo,
meine Verlobte und ich haben uns mittlerweile - nachdem ihre Chefin tatsächlich das OK gegeben hat - darauf geeinigt, ersteinmal mit einem Schnengen-Visum zufrieden zu sein.
Nur wirft das Infoblatt bei mir einige Fragen auf:
Es besteht die Möglichkeit einen Besuch bei Familie/Freunden anzugeben.
Da wird gebraucht:
Verpflichtungserklärung und
Nachweis der Verwandtschaft mit Verwandten in DeutschlandWie soll man denn die Verwandtschaft nachweisen, wenn man befreundet ist?
Fällt das dann einfach weg?
Ja, wenn man nicht verwandt ist, braucht man das auch nicht zu beweisen.
Zitat:Und: "Geburtsurkunde des Antragstellers
und Verwandten in Deutschland, ausgestellt vom National Statistics Office"
... entfällt auch, ist nur für Besuche von Verwandten gedacht .
Zitat:Abgesehen davon, dass wir nicht Verwandt sind, vom NSO kriegen Deutsche doch keine Dokumente.
... es ging ja hier um philippinische Verwandte in D
Zitat:Hotelreservierung.. sie würde bei mir wohnen. Wie macht man das dann?
... nichts... nur Erklärung im Antrag, dass sie bei dir wohnt
Zitat:Vermögensbilanz: Von ihr?
Natürlich von ihr....
Wenn
VE vorliegt, ist das nicht nötig. Falls doch Vermögen vorhanden ist, soltle dies nachgewiesen werden. Macht sich gut wegen der "Rückreisewilligkeit"
Zitat:(5) Nachweis der Reisekrankenversicherung,
gültig für alle Schengen-Staaten, welche Kosten von € 30.000 im Falle von Krankheit, Rückführung
und/oder Unfällen deckt, und von den Schengen-Botschaften in Manila akkreditiert ist (die Akkreditierung
kann mit der Reisekrankenversicherung oder der Botschaft geprüft werden)
Muss ich die in Deutschland abschließen? Wenn ja, was bedeutet die Akkreditierung?
Einfach in D eine
KV für incoming Guests abschliessen; die wird schon von der Botschaft anerkannt.
Zitat:Im Antragsformular steht:
18. Wenn Sie sich in einem anderem Land als Ihrem Herkunftsland aufhalten, verfügen Sie über eine Geehmigung für die Rückreise in dieses Land?
Braucht sie die?
Nein, sie befindet sich ja in ihrem Herkunftsland.
Zitat:27. Im Falle der Durchreise, verfügen Sie über eine Einreisegenehmigung für das Land der Endbestimmug?
Sie wird in Amsterdam umsteigen müssen, gilt das?
Was hat es mit der Einreisegenehmigung auf sich? (Beantragt man dafür nicht das Visum?)
32. Grenze der ersten Einreise oder Durchreiseroute
Ist das dann Holland?
Kannst du angeben; ein SchengenVisum berechtigt ohnehin für Durchreise in anderen Eu-Staaten
Zitat:Man soll eine Bestätigte Flugbuchung vorlegen... was ist denn aber wenn das Visum abgelehnt wird?
Dann ist der Flug ja schon gebucht.
Man kann den Flug ja zunächst nur reservieren.
Aber falls Stornokosten anfallen, ist das Pech ....
Zitat:Was sind denn mögliche Ablehnungsgründe?
Würde mich freuen wenn mir nochmals jemand helfen könnte
mangelnde Rückkehrwilligkeit ..... füllt ganze Bände in den Foren
hge