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Schengenvisum - Besuch oder Tourist? (Gelesen: 6.216 mal)
Mi-Ko-w
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12.07.2009 um 19:33:59
 
Smiley Hallo,

meine Verlobte und ich haben uns mittlerweile - nachdem ihre Chefin tatsächlich das OK gegeben hat - darauf geeinigt, ersteinmal mit einem Schnengen-Visum zufrieden zu sein.

Nur wirft das Infoblatt bei mir einige Fragen auf:

Es besteht die Möglichkeit einen Besuch bei Familie/Freunden anzugeben.


Da wird gebraucht:

Verpflichtungserklärung und
Nachweis der Verwandtschaft mit Verwandten in Deutschland

Wie soll man denn die Verwandtschaft nachweisen, wenn man befreundet ist?
Fällt das dann einfach weg?

Und: "Geburtsurkunde des Antragstellers
und Verwandten in Deutschland, ausgestellt vom National Statistics Office"


Abgesehen davon, dass wir nicht Verwandt sind, vom NSO kriegen Deutsche doch keine Dokumente.

Dann wäre da -als Alternative- das Touristenvisum


Hotelreservierung.. sie würde bei mir wohnen. Wie macht man das dann?
Vermögensbilanz: Von ihr?
Die deckt keine 60€ am Tag. Aber in unserer Familie reicht das Geld auch mit für eine zusätzliche Person.
Ist da dann vielleicht eine Verpflichtungserklärung ok?


(5) Nachweis der Reisekrankenversicherung,
gültig für alle Schengen-Staaten, welche Kosten von € 30.000 im Falle von Krankheit, Rückführung
und/oder Unfällen deckt, und von den Schengen-Botschaften in Manila akkreditiert ist (die Akkreditierung
kann mit der Reisekrankenversicherung oder der Botschaft geprüft werden)


Muss ich die in Deutschland abschließen? Wenn ja, was bedeutet die Akkreditierung?


Im Antragsformular steht:
18. Wenn Sie sich in einem anderem Land als Ihrem Herkunftsland aufhalten, verfügen Sie über eine Geehmigung für die Rückreise in dieses Land?
Braucht sie die?

27. Im Falle der Durchreise, verfügen Sie über eine Einreisegenehmigung für das Land der Endbestimmug?

Sie wird in Amsterdam umsteigen müssen, gilt das?
Was hat es mit der Einreisegenehmigung auf sich? (Beantragt man dafür nicht das Visum?)

32. Grenze der ersten Einreise oder Durchreiseroute
Ist das dann Holland?

Man soll eine Bestätigte Flugbuchung vorlegen... was ist denn aber wenn das Visum abgelehnt wird?
Dann ist der Flug ja schon gebucht.

Was sind denn mögliche Ablehnungsgründe?


Würde mich freuen wenn mir nochmals jemand helfen könnte  Smiley
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« Zuletzt geändert: 12.07.2009 um 19:50:50 von Mi-Ko-w »  
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Antwort #1 - 12.07.2009 um 20:12:29
 
Hallo Mi-ko-w,

die Unterscheidung nach Besuch/Touri betrifft vor allem die beizubringenden Unterlagen. Das Visum, welches am Ende bei rauskommt ist sowieso das gleiche. (Ein Schengen C Visum fuer Kurzaufenthalte.)

Wer als Tourist reisen moechte hat normal keine Kontakte ins Zielland und wohnt deshalb in einem Hotel. Deshalb wird eine Hotelreservierung fuer ein Touri-Visum verlangt.

Wer jemanden besuchen moechte, der wohnt eben nicht im Hotel und bringt deshalb eine Art Einladungsschreiben. Das kann ein informeller Brief sein, oder aber eine Verpflichtungserklaerung.

Unabhaengig vom Typ des Visums wird immer verlangt:

* Rueckkehrbereitschaft. Bei Touristen ist diese eher gegeben, als bei Leuten die Verlobte besuchen.

* Nachweis des Reisezwecks: Wird bei Touristen durch die Flug/Hotelreservierung nachgewiesen. Bei Besuchern durch ein Einladungsschreiben des Besuchten.

* Nachweis der Finanzierung: Als Tourist hat man Barmittel, Kreditkarten, etc. Das geht fuer Besucher auch, wenn sie entsprechend solvent sind. Alternative fuer Besucher ist die VE.

Davon abgesehen mal noch der Hinweis, dass die Merkblaetter fuer Besuche meist grottenschlecht sind. Da wird wie schon erwaehnt von Verwandeten geredet, obwohl man gar nicht verwandt sein muss. Oft wird eine VE verlangt, obwohl man die Finanzierung auch anderartig nachweisen kann. Ueberlegt euch hier was euch am sinnvollsten erscheint und fragt im Zweifel einfach nochmal direkt bei Botschaft/Konsulat nach.
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Antwort #2 - 12.07.2009 um 20:19:58
 
Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 19:33:59:
Im Antragsformular steht:
18. Wenn Sie sich in einem anderem Land als Ihrem Herkunftsland aufhalten, verfügen Sie über eine Geehmigung für die Rückreise in dieses Land?
Braucht sie die?


Wenn sie zur Zeit z.b. jetzt in Neuseeland ist und sie nach dem Schengen Trip da wieder hin will, bräuchte sie eine AE für Neuseeland.

Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 19:33:59:
27. Im Falle der Durchreise, verfügen Sie über eine Einreisegenehmigung für das Land der Endbestimmug?

Sie wird in Amsterdam umsteigen müssen, gilt das?
Was hat es mit der Einreisegenehmigung auf sich? (Beantragt man dafür nicht das Visum?)


Da es sich um ein Schengenvisum handelt, darf sie so oft in Amsterdam umstiegen wie sie möchte und ich denke es geht um den Fall einer Durchreise durch den Schengenraum, dies ist ja wohl nicht geplant.

Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 19:33:59:
32. Grenze der ersten Einreise oder Durchreiseroute
Ist das dann Holland?


Ja, Grenze der ersten Einreise wäre dann wohl Holland.

Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 19:33:59:
Man soll eine Bestätigte Flugbuchung vorlegen... was ist denn aber wenn das Visum abgelehnt wird? 


Flugreservierung reicht, Buchung ist nicht notwendig, Reisebüros im Herkunftsland kennen sich in der Regel mit sowas aus.

Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 19:33:59:
Was sind denn mögliche Ablehnungsgründe?


unvollständige Anträge, mangelnde Rückkehrbereitschaft, etc etc
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Antwort #3 - 12.07.2009 um 20:24:05
 
Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 19:33:59:
Smiley Hallo,

meine Verlobte und ich haben uns mittlerweile - nachdem ihre Chefin tatsächlich das OK gegeben hat - darauf geeinigt, ersteinmal mit einem Schnengen-Visum zufrieden zu sein.

Nur wirft das Infoblatt bei mir einige Fragen auf:

Es besteht die Möglichkeit einen Besuch bei Familie/Freunden anzugeben.


Da wird gebraucht:

Verpflichtungserklärung und
Nachweis der Verwandtschaft mit Verwandten in Deutschland

Wie soll man denn die Verwandtschaft nachweisen, wenn man befreundet ist?
Fällt das dann einfach weg?



Ja, wenn man nicht verwandt ist, braucht man das auch nicht zu beweisen.


Zitat:
Und: "Geburtsurkunde des Antragstellers
und Verwandten in Deutschland, ausgestellt vom National Statistics Office"



... entfällt auch, ist nur für Besuche von Verwandten gedacht .


Zitat:
Abgesehen davon, dass wir nicht Verwandt sind, vom NSO kriegen Deutsche doch keine Dokumente.



... es ging ja hier um philippinische Verwandte in D

Zitat:
Hotelreservierung.. sie würde bei mir wohnen. Wie macht man das dann?


... nichts... nur Erklärung im Antrag, dass sie bei dir wohnt

Zitat:
Vermögensbilanz: Von ihr?


Natürlich von ihr....
Wenn VE vorliegt, ist das nicht nötig. Falls doch Vermögen vorhanden ist, soltle dies nachgewiesen werden. Macht sich gut wegen der "Rückreisewilligkeit"



Zitat:
(5) Nachweis der Reisekrankenversicherung,
gültig für alle Schengen-Staaten, welche Kosten von € 30.000 im Falle von Krankheit, Rückführung
und/oder Unfällen deckt, und von den Schengen-Botschaften in Manila akkreditiert ist (die Akkreditierung
kann mit der Reisekrankenversicherung oder der Botschaft geprüft werden)


Muss ich die in Deutschland abschließen? Wenn ja, was bedeutet die Akkreditierung?


Einfach in D eine KV für incoming Guests abschliessen; die wird schon von der Botschaft anerkannt.


Zitat:
Im Antragsformular steht:
18. Wenn Sie sich in einem anderem Land als Ihrem Herkunftsland aufhalten, verfügen Sie über eine Geehmigung für die Rückreise in dieses Land?
Braucht sie die?


Nein, sie befindet sich ja in ihrem Herkunftsland.

Zitat:
27. Im Falle der Durchreise, verfügen Sie über eine Einreisegenehmigung für das Land der Endbestimmug?

Sie wird in Amsterdam umsteigen müssen, gilt das?
Was hat es mit der Einreisegenehmigung auf sich? (Beantragt man dafür nicht das Visum?)

32. Grenze der ersten Einreise oder Durchreiseroute
Ist das dann Holland?


Kannst du angeben; ein SchengenVisum berechtigt ohnehin für Durchreise in anderen Eu-Staaten


Zitat:
Man soll eine Bestätigte Flugbuchung vorlegen... was ist denn aber wenn das Visum abgelehnt wird?
Dann ist der Flug ja schon gebucht.


Man kann den Flug ja zunächst nur reservieren.
Aber falls Stornokosten anfallen, ist das Pech ....




Zitat:
Was sind denn mögliche Ablehnungsgründe?


Würde mich freuen wenn mir nochmals jemand helfen könnte  Smiley


mangelnde Rückkehrwilligkeit ..... füllt ganze Bände in den Foren

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Antwort #4 - 12.07.2009 um 20:28:10
 
Stefan-TR schrieb am 12.07.2009 um 20:12:29:
eine Art Einladungsschreiben. Das kann ein informeller Brief sein, oder aber eine Verpflichtungserklaerung.


Stefan-TR schrieb am 12.07.2009 um 20:12:29:
Nachweis des Reisezwecks: Wird bei Touristen durch die Flug/Hotelreservierung nachgewiesen. Bei Besuchern durch ein Einladungsschreiben des Besuchten.


Stefan-TR schrieb am 12.07.2009 um 20:12:29:
Nachweis der Finanzierung: Als Tourist hat man Barmittel, Kreditkarten, etc. Das geht fuer Besucher auch, wenn sie entsprechend solvent sind. Alternative fuer Besucher ist die VE.


Also brauch ich im Endeffekt für alles nur die VE für sie? Kommt es da auf den Verdienst an?

Wie weist man denn die Rückkehrbereitschaft nach?



Das sinnvollste wäre doch dann einen Besuch anzugeben, dafür reicht dann die VE ja aus, oder?
Wenn man die für alles braucht (Finanzierunn, Unterkunft, Einreisegrund)


Wie ist das denn mit der Flugreservierung, Durchreise, Grenze der ersten Einreise, Rückreisegenehmigung usw?





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Antwort #5 - 12.07.2009 um 20:33:11
 
Vielen Dank
für die Hilfe  Smiley

hge2001 schrieb am 12.07.2009 um 20:24:05:
mangelnde Rückkehrwilligkeit ..... füllt ganze Bände in den Foren


Genau das wurde einem Bekannten als Ablehnungsgrund genannt, weil eben kein Vermögen vorhanden war.
Aber wozu gibts denn dann ein Visum, wenn die von vornherein befürchten dass sie nicht wieder ausreisen..  ich dachte ein Visum regelt genau solche Fälle..

Ist ein fester Job + Urlaubsgenehmigung dann Sicherheit genug?
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Antwort #6 - 12.07.2009 um 20:37:10
 
Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 20:28:10:
[b]Also brauch ich im Endeffekt für alles nur die VE für sie? Kommt es da auf den Verdienst an?



im Prinzip ja. Dieses Einladungsschreiben geistert immer noch durch die Foren; aber im offizielen Merkblatt der Botschaft Manila ist es nicht erwähnt:
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/01/Visabestimmungen/MB__schengen...

Natürlich wird so ein Schreiben auch nicht schaden.




Zitat:
Wie weist man denn die Rückkehrbereitschaft nach


Das ist die Millionen-Euro Frage -Smiley


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Antwort #7 - 12.07.2009 um 20:38:21
 
Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 20:33:11:
Aber wozu gibts denn dann ein Visum, wenn die von vornherein befürchten dass sie nicht wieder ausreisen..  ich dachte ein Visum regelt genau solche Fälle..

Ist ein fester Job + Urlaubsgenehmigung dann Sicherheit genug?


Ein Visum erlaubt die Einreise. Dabei muss sich das Konsulat irgendwie darauf verlassen, dass sie auch freiwillig wieder ausreist - das wird ja nicht überwacht.

Ob ein fester Job und Urlaubsgenehmigung reichen, ist immer eine Einschätzungsfrage der Leute, die das Visum geben oder ablehnen.

Für die Rückkehr spricht, dass sie zu ihrem Job zurück will. Gegen die Rückkehr sprichst Du. Und das Konsulat entscheidet dann, ob sie ihr glauben.
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Antwort #8 - 12.07.2009 um 20:39:54
 
Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 20:33:11:
Ist ein fester Job + Urlaubsgenehmigung dann Sicherheit genug? 



Das kann dir hier im Forum niemand beantworten.

Sie muss sich gründlich auf das Interview vorbereiten und wahrheitsgemäss alle Gründe darlegen, aus denen hervorgeht, dass sie wieder auf die Philippinen zurückfliegt.  Das kann nur im Einzelfall entschieden werden.

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Antwort #9 - 12.07.2009 um 20:54:56
 
reinhard schrieb am 12.07.2009 um 20:38:21:
Für die Rückkehr spricht, dass sie zu ihrem Job zurück will. Gegen die Rückkehr sprichst Du. Und das Konsulat entscheidet dann, ob sie ihr glauben. 


Da sie bei mir wohnen wird, ist Touristenvisum ja unsinnig.
ABER, diese Flugreservierug wird bei einem Besuch ja nicht verlangt.
Ist es besser die trotzdem mit abzugeben oder ist das dann nicht von Bedeutung?
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Antwort #10 - 12.07.2009 um 20:59:17
 
Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 20:54:56:
Ist es besser die trotzdem mit abzugeben oder ist das dann nicht von Bedeutung? 

Eine Flugreservierung zu haben und mit abzugeben ist auf keinen Fall schaedlich. Das kann euch sogar helfen, indem es als zusaetzliches Indiz fuer die Rueckkehrbereitschaft dient. (Also bei einem Roundtrip Flug.)

Die Wuensche sind von Botschaft zu Botschaft meist unterschiedlich. So will zum Beispiel das GK Istanbul auch bei Besuchen immer eine Flugreservierung haben. Feste Regeln gibt es also nicht.
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Antwort #11 - 13.07.2009 um 00:50:36
 
Stefan-TR schrieb am 12.07.2009 um 20:59:17:
Das kann euch sogar helfen, indem es als zusaetzliches Indiz fuer die Rueckkehrbereitschaft dient.

Warum sollte eine Flugreservierung ein Indiz für die Rückkehrbereitschaft sein und das Nichtvorhandensein der Reservierung keine?

Die Flugreservierung zeigt der Botschaft von wann bis wann der Besuch überhaupt angedacht ist und kann bei der Entscheidungsfindung des Visumszeitraums eine Rolle spielen.

Wird das Ticket für einen Zeitraum erteilt, in dem es aber keine Flugmöglichkeiten gibt, müßte das  Visum umgeschrieben werden oder der Antragssteller könnte den genehmigten Zeitraum gar nicht ausnützen, sondern müßte die Reisepläne entsprechend verkürzen.


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Antwort #12 - 13.07.2009 um 09:19:06
 
Mi-Ko-w schrieb am 12.07.2009 um 20:54:56:
Da sie bei mir wohnen wird, ist Touristenvisum ja unsinnig.


Die Bezeichnung "Touristenvisum" ist ja nur die landläufige Bezeichnung für ein SchengenVisum.

Ein SchengenVisum ist ein Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 tagen) zum Zwecke von xxxxx.
Eines dieser Zwecke kann natürlich ein touristischer Aufenthalt sein. Ein anderer Zweck ist der Besuch von Freunden....

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Antwort #13 - 13.07.2009 um 13:20:18
 
hge2001 schrieb am 13.07.2009 um 09:19:06:
Ein SchengenVisum ist ein Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 tagen) zum Zwecke von xxxxx.
Eines dieser Zwecke kann natürlich ein touristischer Aufenthalt sein. Ein anderer Zweck ist der Besuch von Freunden...



Aber je nach Zweck muss man ja bestimmte/Unterschiedliche Papiere vorlegen.
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Antwort #14 - 13.07.2009 um 13:27:28
 
Mi-Ko-w schrieb am 13.07.2009 um 13:20:18:
Aber je nach Zweck muss man ja bestimmte/Unterschiedliche Papiere vorlegen.

Das ist richtig.

Ein Tourist reist durch das Land und hat Hotelreservierungen vorzuweisen und auch entsprechend Geld für die Verpflegung, während ein Besucher sich eher an einem Platz bei Bekannten aufhält, die für die Unterkunft und die Verpflegung aufkommen. Oftmals hat der Visumsantragsteller auch noch ein Einladungsschreiben des deutschen Gastes dabei, welches den Visumszweck untermauert.
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