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FSJ --> Studium (Gelesen: 904 mal)
Norman
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FSJ --> Studium
10.07.2009 um 13:16:58
 
Hallo an alle!
Ein Freund von mir (Kenianer) macht gerade sein FSJ in Deutschland. Er hat sich an der Uni beworben und einen Platz im Studienkolleg bekommen. Wie sieht es aus beim Wechsel des Aufenthaltszwecks? Muss er ausreisen oder kann er die Umschreibung auf den Studentenstatus auch in Deutschland beantragen? Welche gesetzlichen Regelungen stehen dahinter?

Herzliche Grüße
Norman
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.07.2009 um 13:41:26
 
Grundsätzlich muß das für einen Aufenthaltszweck benötigte Visum vom Heimatland des Ausländers beantragt werden. Würde also heißen, erst ausreisen, Antrag stellen und dann wieder einreisen.

Die ABH hat aber einen Ermessenspielraum den Aufenthaltszweckwechsel zu genehmigen und die "richtige" AE zu erteilen.

Bei einem Studenten muss allerdings der Lebensunterhalt gesichert sein. Siehe hier einfach die FAQ.
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Norman
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.07.2009 um 13:55:45
 
Ist dieser "Ermessensspielraum" irgendwo ablesbar? Wo (Gesetz) wird das geregelt? Danke für die Hilfe!
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reinhard
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Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.07.2009 um 14:28:20
 
Nein, ist nicht ablesbar.

Im Aufenthaltsgesetz gibt es ein paar Zwecke des Aufenthaltes, die man nicht ändern kann. Beim FSJ steht nichts – also darf die Ausländerbehörde. In unserem Bundesland sagt die Hälfte ja, die Hälfte nein. Zustimmen muss die ABH, wo er zum Zwecke des Studiums auch wohnen will. Falls er die Absicht hat, nach dem FSJ umzuziehen, kann er versuchen, gleich bei der "neuen" Ausländerbehörde zu fragen. Die andere Möglichkeit ist, zur Studienberatung der Uni zu gehen – die haben meistens Kontakt zur ABH und können telefonisch vielleicht klären, wie so was gesehen wird.
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