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anrechnenbare zeiten für erlangung einer NE (Gelesen: 1.418 mal)
benjo
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10.07.2009 um 12:05:25
 
hallo, ihr wisst schon das ich eine AE nach § 18 besitze...jetzt fast 2 jahren schon...meine Frage :
mein früherer AT zur zeitpunkt meiner ausreise vor 11 jahren war Aufenthaltsbefugnis ca.2 jahren und in der zeit war ich als auszubildender 19 monate beschäftigt .kann mir diese zeit auch angerechnet werden so das ich nicht noch 3 jahre warten muss bis ich die erforderliche Aufenthalt im Stück von 5 jahren haben muss,vielleicht  könnte  ich nur noch 1 jahr warten mussen. sttat nach 5 jahren wäre die erlangung einer NE nach 3 jahren möglich?
Danke !!!
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lacrima
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Antwort #1 - 11.07.2009 um 00:35:04
 
benjo schrieb am 10.07.2009 um 12:05:25:
zur zeitpunkt meiner ausreise vor 11 jahren war Aufenthaltsbefugnis ca.2 jahren und in der zeit war ich als auszubildender 19 monate beschäftigt .kann mir diese zeit auch angerechnet werden 


Vergiss es..

Die Uhr tickt jetzt von Vorne an und neu..

Gruss,

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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benjo
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Antwort #2 - 13.07.2009 um 17:51:12
 
jaaaaaa dann muss es in allen paragraphen stehen das die schulzeiten(hauptschule) sowie studienzeiten nur angerechnet werden können wenn sie als AE nur zu dem zweck erteilt worden sind.wer kriegt eine AE zum zweck normaler schulausbildung..keiner .....heheheh lächerlich
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lacrima
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Antwort #3 - 14.07.2009 um 18:57:50
 
benjo schrieb am 13.07.2009 um 17:51:12:
dann muss es in allen paragraphen stehen das die schulzeiten(hauptschule) sowie studienzeiten nur angerechnet werden können wenn sie als AE nur zu dem zweck erteilt worden sind


Also jetzt Äpfel und Birnen nicht mit einander mischen..

Dein Problem ist:

Das du sehr lange( > 6 Monate) ohne ABH Erlaubnis ausgereist warst und dadurch Deine Aufenthalt unterbrochen wurde..

Daher Die Uhr tickt jetzt (für Dich) neu und von Vorne an und erst nach deiner Einreise.. Was ist jetzt hier lächerlich ?

Gruß,

Lacrima


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benjo
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Antwort #4 - 14.07.2009 um 21:14:33
 
alles komplete gesetz ...es wird so in dem gesetz interpretiert als wenn man in einem goldenen Land ist und wenn man laut gesetz das Land einmal verlässt und möchte iergendwann wieder zurück ist er dann unerwünscht..auch wenn in interesse der BRD wegen Beruflichen Grunden einreist weil man ihn hier braucht und er sehr gut die Deutsche sprache beherscht und neben den ganzen noch starke bindungen zu BRD bestehen muss er dann viel opfern um einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erlangen....trotz das er sein halbes Leben in BRD verbracht hat, ist es für so einen Ausländer nicht leicht,man fragt sich welche gefühle wird er für das Land aufbauen...darum ist es lächerlich!
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Daddy
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Antwort #5 - 14.07.2009 um 21:16:05
 
benjo schrieb am 14.07.2009 um 21:14:33:
darum ist es lächerlich! 

Und darum ist hier jetzt dicht...

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Daddy
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