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unbeschränkte Arbeitserlaubnis nach § 18 (Gelesen: 921 mal)
benjo
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Beiträge: 93

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag unbeschränkte Arbeitserlaubnis nach § 18
09.07.2009 um 21:35:18
 
hallo,    kann mann nach § 18 Abs.4 tatsächlich nach 2 jahre Arbeit beim gleichem Arbeitgeber eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis erlangen und heisst das dann das mann auch eine selbstständige arbeit anfangen kann. PS. bin aus dem Ausland zum zweck der Beschäftigung gekommen ..im besitz einer unbefristeten arbeitsvertrag erste AE januar 2008 zweite worde verlängert nach § 6 BeschV für weitere 2 jahren also bis 2011 und hoffe das januar 2010 nach § 9 BeschV Satz 1 Nr.1  die Auflagen entfallen werden.  Danke !
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeschränkte Arbeitserlaubnis nach § 18
Antwort #1 - 09.07.2009 um 21:48:18
 
Hi benjo,

ja, wenn du zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt hast, kannst du bei der ABH die AE nach § 18 AufenthG i.V.m. § 9 Abs.1 Nr. 1 BeschVerfV beantragen.

Die Zustimmung der Agentur muss dazu zwar eingeholt werden, was nach 2-jähriger Beschäftigung aber überhaupt kein Problem darstellt.

Über eine evtl. Selbständigkeit wird die ABH gesondert entscheiden, das hat nichts mit der Aufhebung der Beschränkungen in der Arbeitserlaubnis zu tun.
Welche Voraussetzungen da zu erfüllen sind, dazu sollte sich ein anderer Experte zu Wort melden, da das nicht meine Baustelle ist.


Gruß
C_Devil
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