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Verwirrspiel - Asylantrag - Ehefrau (Gelesen: 2.411 mal)
ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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09.07.2009 um 21:07:26
 
Hallo,

die syrische Freundin eines Freundes wurde schwanger und anschließend wurde geheiratet. Da aber in Syrien jeder nachrechnen konnte, dass das Kind zu "früh" kommt, wollte die Ehefrau schnellstens zu ihrem Ehemann nach D. Er ist Ausländer mit NE.

Also kam sie illegal nach D und verlangte Asyl. Die Frau ist im 5. Monat schwanger. Das Kind wird auf Grund der NE des Vaters deutscher Staatsbürger sein.

Bisher hat sie angegeben, dass sie keine Ausweispapiere mehr hat. Ob dies so ist, weiß ich nicht. Ich bin aber überzeugt, dass sie sich Ausweispapiere besorgen kann. Was würde denn passieren, wenn sie ihren Ausweis aus Syrien bekäme? Ist es denkbar, dass die ABH auf Ausreise besteht und auf ein "richtiges" Familienzusammenführungsvisum besteht?

Gruss
Ryka
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.07.2009 um 22:04:03
 
Denkbar ist das.
Denkbar ist auch eine Duldung, bis alles geprüft ist, und dann eine AE. Der Mann sollte zügig einen Deutsch-Kurs bezahlen, damit sie wenigstens ein A1-Zertifikat in der Hand hat, wenn die ABH die Voraussetzungen für den Verzicht auf ein Visumverfahren prüft.

Für die AE braucht sie ihren Pass, also muss sie ihn so oder so beantragen oder suchen & finden. Wenn der Mann schnell Kontakt mit der ABH aufnimmt, klärt sich vielleicht manches. Im Forum könnten wir ja nur raten.

Die Schwangerschaft ist aber ein starkes Argument für einen Verzicht auf das Visumverfahren.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.07.2009 um 23:27:35
 
reinhard schrieb am 09.07.2009 um 22:04:03:
Der Mann sollte zügig einen Deutsch-Kurs bezahlen, damit sie wenigstens ein A1-Zertifikat in der Hand hat, wenn die ABH die Voraussetzungen für den Verzicht auf ein Visumverfahren prüft.

Warum sollten Deutschkenntnisse notwendig werden, wenn das Kind "deutsch" wird, bzw. dann ist?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.07.2009 um 23:38:45
 
steini007 schrieb am 09.07.2009 um 23:27:35:
Warum sollten Deutschkenntnisse notwendig werden, wenn das Kind "deutsch" wird, bzw. dann ist?


STOPP

solche Diskus bitte (wenn's denn sein muss) in's  Userforum
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.07.2009 um 00:11:53
 
reinhard schrieb am 09.07.2009 um 22:04:03:
Denkbar ist das.

Denkbar ist vieles, rechtens wäre es jedenfalls nicht. In diesem Fall steht die AE-Erteilung ohne Visumverfahren nicht im Ermessen der Behörde.

- Wird das Kind während des laufenden Asylverfahrens der Mutter geboren, gilt § 39 Nr. 4 AufenthV.

- Bei Abschluss des Asylverfahrens vor der Geburt, wird die Mutter wegen der Geburt des Kindes im Bundesgebiet einen Anspruch auf eine AE nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG erwerben. Zur vorübergehenden Wahrung der Familieneinheit und zur Sicherstellung der Geburt des deutschen Kindes in Deutschland wird bis zur Geburt mindestens eine Duldung zu erteilen sein, die erforderlichenfalls noch vor der Geburt erstritten werden muss, wenn die ABH nicht sie und auch nicht gleich einen anderen Titel (etwa zur FZF zum Ehemann oder nach einer anderen Vorschrift) erteilt. In der Folge ist jedenfalls nach der Geburt die AE nach § 39 Nr. 1 Var. 2 oder Nr. 5 AufenthV ohne Visumverfahren zu erteilen.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 10.07.2009 um 11:08:19
 
Meine Empfehlung:

Frau und Mann sollten gemeinsam zur Anwältin / Anwalt gehen, die/der möglicherweise für das Asylverfahren ohnehin schon beauftragt ist. Der sollte dann einen Zeitplan besprechen, wie eventuelle Falschangaben korrigiert und Anträge gestellt werden. Er könnte anhand der konkreten Unterlagen auch besser beurteilen, ob und wann sich ein Verzicht auf die Fortführung des Asylverfahrens empfiehlt.
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.02.2010 um 22:32:48
 
Das Baby ist geboren und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun wird die Mutter sicher bald eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und der Fall ist gelöst.

LG
Ryka
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Jadin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.02.2010 um 21:51:43
 
hallo ryka, mich würde mal interessieren wie die beiden die vorsorgeuntersuchungen während der schwangerschaft und die schwangerschaft selbst bezahlt haben??
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 14.02.2010 um 23:57:21
 
Hallo Jadin,

die Mutter ist über ihren Ehemann familienversichert.

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