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Einbürgerung mit Vorstrafe möglich? (Gelesen: 1.045 mal)
ryka
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Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Vorstrafe möglich?
09.07.2009 um 20:57:25
 
Hallo,

ein Bekannter, er lebt seit 24 Jahren in D, ist hier zur Schule gegangen und will sich einbürgern lassen. Vor 6 Jahren wurde er zu einer Freiheitsstrafe 1 Jahr ohne Bewährung verurteilt wegen Körperverletzung.

Kann er sich einbürgern lassen und wenn ja, wann?

Gruss
Ryka
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Ralf
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Beiträge: 8.046

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 09.07.2009 um 22:18:52
 
ryka schrieb am 09.07.2009 um 20:57:25:
Kann er sich einbürgern lassen und wenn ja, wann?

Ja, wenn die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt
ist. Die Tilgungsfrist nach § 46 BZRG beträgt in diesem Fall
15 Jahre ab dem Urteil.
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