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Mein Freund ist Kriegsflüchling aus dem Kosovo und hat nur eine Arbeitserlaubnis, warum? (Gelesen: 3.026 mal)
marlis
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Mein Freund ist Kriegsflüchling aus dem Kosovo und hat nur eine Arbeitserlaubnis, warum?
09.07.2009 um 20:52:00
 
Hallo liebe Helfende,
ich bin ganz neu hier und bräuchte Eure Hilfe...
Ich bin mit einem Jugoslaven (Albaner) zusammen. Er lebt seit 7Jahren in Deutschland, er kam als Asylant da im Kosovo damals Krieg war. Er hat hier eine eigene Wohnung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Leider hat er nur eine Arbeitserlaubnis, die immer mal für ein paar Monate verlängert wird von der ABH. Am Dienstag hatte er dann mal wieder dort einen Termin und nun wurde seine Erlaubnis gerade mal nur noch für 3 Monate verlängert. Warum ist das so? Er würde gerne in Deutschland bleiben, er beherrscht die Deutsche Sprache in Schrift und Wort. Er hat auch ein Integrationskurs mitgemacht. Hat er die chance sich einbürgern zu lassen? Oder zuminestens eine dauerhafte AE zu bekommen? Was muss er dafür tun? Ich selbst bin Deutsche und verstehe diese Gesetze nicht wirklich... Wir sind sehr verliebt, aber eine Heirat kommt deshalb nicht in Frage. Er hat sich noch nie was zu schulden kommen lassen und erfüllt sämtliche gute Kreterien. Liegt das nur an seinem Sachbearbeiter bei der ABH? LG Marlis
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marlis marlis_mller2001@yahoo.de  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mein Freund ist Kriegsflüchling aus dem Kosovo und hat nur eine Arbeitserlaubnis, warum?
Antwort #1 - 09.07.2009 um 21:24:17
 
Da fehlt ne wichtige Info: welchen Status hat er denn?
Ich tippe mal auf Duldung?

Oder hat er ne befristete AE?
Ode eine Fiktionsbescheinigung?

Sonst rätseln wir hier rum wie  Wahrsagerin
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 09.07.2009 um 21:44:10
 
Hört sich nach Duldung (oder Aufenthaltsgestattung?) an, wenn ja:

Seit wann genau ist er, seit wann sind ggf. seine Eltern hier, war er bei der Einreise noch minderjährig und seit wann ist er volljährig? (> Bleiberecht nach Altfallregelung § 104a Abs. 2 AufenthG?)

Welches Bundesland, und wurde ein Antrag bei der Härtefallkommission überlegt? (> Bleiberecht nach § 23a AufenthG?)

gc
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marlis
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Antwort #3 - 11.07.2009 um 11:15:50
 
Hallo,

also Bundesland ist Hamburg, seine Mutter lebt im Kosovo, nur er ist hier. Er war schon Volljährig als er nach Deutschland kam. Nun lebt er seit 7Jahren hier. Er hat nur diese Arbeitserlaubnis, befristet, sonst nix. Kann er denn gar nix tun??

LG Marlis



Zitat:
Da fehlt ne wichtige Info: welchen Status hat er denn?
Ich tippe mal auf Duldung?

Oder hat er ne befristete AE?
Ode eine Fiktionsbescheinigung?

Sonst rätseln wir hier rum wie  Wahrsagerin


Hallo, er hat nix von diesen Bescheinigungen, nur eine befristete Arbeitserlaubnis.
Lg


Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt... Man kann ein bestehendes Post binnen 15 Minuten editieren...
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marlis marlis_mller2001@yahoo.de  
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.07.2009 um 11:30:17
 
marlis schrieb am 11.07.2009 um 11:15:50:
Hallo, er hat nix von diesen Bescheinigungen, nur eine befristete Arbeitserlaubnis.

So was gibt's nicht. Lass Dir das Dokument zeigen und schreibe seinen Inhalt ab.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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marlis
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Antwort #5 - 16.07.2009 um 13:04:57
 
So, also liebe Helfende, nun kommen noch ein paar Info's dazu. Mein Freund ist nur geduldet, er hat eine Aufenthaltsgewährung laut §23 (24,25). Damit kann er zwar arbeiten aber das berechtigt ihn wohl noch lange nicht auch hier in Hamburg bleiben zu dürfen. Er hat wie schon erwähnt eine eigene Wohnung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Er ist seit 7Jahren hier, er hat noch nie irgendwelche Dummheiten oder Straftaten begangen. Was können wir tun das er bleiben kann?? Er hat bereits seit einem Jahr einen Anwalt, aber ich habe das Gefühl das er ihm keine große Hilfe ist. Gestern hat er mir nun gebeichtet das er Angst davor hat das er ausgewiesen wird. Diese Angst teile ich mit ihm, wir haben uns sehr gern. Müssen wir wirklich heiraten damit er bleiben kann? Wir wollen das aber beide nicht so richtig. Was können wir noch tun? Kann vielleicht irgendjemand helfen??
In langsam wachsender Panik Eure Marlis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mein Freund ist Kriegsflüchling aus dem Kosovo und hat nur eine Arbeitserlaubnis, warum?
Antwort #6 - 16.07.2009 um 13:46:19
 
marlis schrieb am 16.07.2009 um 13:04:57:
er hat eine Aufenthaltsgewährung laut §23 (24,25). 


Ähm ja was denn nun?

Sollte schon e weng genauer sein sonst bleibt wieder
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Antwort #7 - 16.07.2009 um 13:53:17
 
marlis schrieb am 16.07.2009 um 13:04:57:
Mein Freund ist nur geduldet, er hat eine Aufenthaltsgewährung laut §23 (24,25).


Liebe Marlis -

es tut mir ja leid, aber das ist wieder nicht eindeutig - entweder er hat eine Duldung oder er hat eine Aufenthaltserlaubnis - diese könnte er, mutmaßend, gemäß § 23 (1) AufenthG oder § 25 (5) AufenthG haben.

Es wäre aber schon ein erheblicher Unterschied. - Wenn er eine Duldung hätte wäre die nächste Frage, wie lange er die schon hat und warum - wie steht es um einen gültigen Pass?

Ich will Dich hier auf gar keinen Fall abwimmeln - aber vielleicht wäre es nicht das Verkehrteste wenn Ihr in Hamburg mal eine Flüchtlings- oder Migrationsberatungsstelle aufsucht - davon gibt es in HH einige. Entweder über den Hamburger Flüchtlingsrat oder einen Wohlfahrtsverband (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, darutas usw.) erfragen.

Auf der Basis der bisherigen Informationen kann man von hier aus eigentlich nur im Nebel stochern - das hilft aber keinem ...

=schweitzer=

Änderung:
Hab nun doch noch den ganzen thread verschoben, denn es geht ja letztlich nicht um die Frage eines Arbeitsaufenthalts sondern generell um die Klärung einer Aufenthaltsperspektive.
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« Zuletzt geändert: 16.07.2009 um 16:31:07 von schweitzer »  

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