i.d.R. ist für die MitEB ein Aufenthalt von 4 Jahren erforderlich.
Wenn Du eingebürgert worden bist, kann Deine Frau einen Antrag nach § 9
StAG stellen, wenn sie seit mind. 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet ist - d.h., dass sie nicht zwei Jahre nach Eheschließung, sondern 2 Jahre nach Deiner Einbürgerung ebenfalls eingebürgert werden kann, denn erst dann ist sie 2 Jahre
mit einem Deutschen Staatsangehörigen verheiratet.
Jetzt musst Du überlegen, was Dir bzw. Euch wichtiger ist.
Erst Du, und dann zwei Jahre später Deine Frau, oder
Ihr beide zusammen in gut 1 Jahr,
natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das bei Dir alles gut geht.
Eine Anmerkung am Rande:
Es ist sinnvoller, wenn Du alle Deine Fragen in einem Thread stellst, dann muss man sich zur Antwort nicht vorher in anderen Threads die notwendigen Infos (erst Studienaufenthalt, jetzt in BaWü) zusammensuchen.