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HILFE - Miteinbürgerung Ehefrau (Gelesen: 1.273 mal)
Themen Beschreibung: Ich will mich unter §8 einbürgern lassen
jivan
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09.07.2009 um 20:21:13
 
Hallo Zusammen,

mein jetziger Aufenthaltsstatus - Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte. Fester Job. Ich will mich demnächst unter §8 einbürgern lassen (hoffentlich wird es klappen Smiley ).

Meine Frau ist seit 10/2006 in Deutschland (kam als Studentin).

Aufenthaltsstatus meiner Frau -
- 10/2006-01/2008 -Aufentshaltserlaubnis als Studentin.Wir haben - Eheschließung 12/2007
- seit 01/2008 - Aufenthaltserlaubnis als Ehegattin

Sie hat ihr Studium zum MA Psychologin in 07/2008 abgeschlossen. Jetzt arbeitet sie als Kindergärtnerin (feste Anstellung).

Zum Zeitpunkt meiner Antragstellung (10/2009) wird sie genau 3 Jahre in Deutschland sein.

Ich habe gehört dass wenn Ehepartner zum Zeitpunkt der Einbürgerung vier Jahre in Deutschland ist, kann er/sie miteingebürgert werden. Auf der anderen Seite habe ich gehört dass die Ehefrau eines 'Deutschens' kann zwei Jahren nach Eheschließung eingebürgert werden. Fragen:

1. Kann sie dann in diesem Fall miteingebürgert werden
2. Wenn sie jetzt nicht miteingebürgert werden kann, wie viele Jahre braucht sie noch

Danke im Voraus
Jivan
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #1 - 10.07.2009 um 10:52:22
 
i.d.R. ist für die MitEB ein Aufenthalt von 4 Jahren erforderlich.

Wenn Du eingebürgert worden bist, kann Deine Frau einen Antrag nach § 9 StAG stellen, wenn sie seit mind. 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet ist - d.h., dass sie nicht zwei Jahre nach Eheschließung, sondern 2 Jahre nach Deiner Einbürgerung ebenfalls eingebürgert werden kann, denn erst dann ist sie 2 Jahre mit einem Deutschen Staatsangehörigen verheiratet.

Jetzt musst Du überlegen, was Dir bzw. Euch wichtiger ist.
Erst Du, und dann zwei Jahre später Deine Frau, oder
Ihr beide zusammen in gut 1 Jahr,
natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das bei Dir alles gut geht.

Eine Anmerkung am Rande:
Es ist sinnvoller, wenn Du alle Deine Fragen in einem Thread stellst, dann muss man sich zur Antwort nicht vorher in anderen Threads die notwendigen Infos (erst Studienaufenthalt, jetzt in BaWü) zusammensuchen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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jivan
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 14.07.2009 um 15:43:45
 
Vielen Dank für die Antwort. Wenn wir für die Miteinbürgerung entscheiden:

Konkreter -

1. muss meine Frau genau zB 4 Jahre warten oder kann sie schon 2-3 Monate im Voraus den Antrag stellen.

2. müssen wir beide dann zusammen die Anträge stellen oder kann sie später während meines Prozesses jederzeit den Antrag stellen.

Danke und Gruss
Jivan
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Antwort #3 - 15.07.2009 um 08:17:02
 
Bitte nicht doppelt posten - wir spielen
in Deinem anderen thread
weiter.

Hier knipse ich jetzt das Licht aus.

=schweitzer=

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