Ich frage im Auftrage einer Kollegin einer anderen Migrationsberatungsstelle - das Problem ist komplex und berührt soviele Bereiche, dass selbst ich nicht genau wusste, wohin damit - also hierher.
Ich schildere den mir übermittelten Sachverhalt:
Es geht um ein Kind im Alter von 9 Jahren mit irakischer Staatsangehörigkeit. Der Junge wurde im Jahr 2000 in Deutschland geboren. -
Die Mutter, Christin aus dem Irak, hat heute eine
NE nach § 26 (3)
AufenthG, vorausgegangen war dem ursprünglich eine Flüchtlingsanerkennung ("kleines Asyl").
Der Vater des Kindes hatte zunächst eine
AE nach § 30
AufenthG ist nunmehr Deutscher und Iraker (ebenfalls Christ). Er wurde Anfang Juni 2009 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.
Bis Herbst 2008 war der Junge im Pass des Vaters eingetragen - das Kind hatte eine
AE nach § 33
AufenthG. Der Vater bemühte sich rechtzeitig um einen neuen Pass, jedoch verzögerte sich der Erhalt eines neuen irakischen Passes bis Februar 2009. - Wegen des Ablaufens des alten Passes des Vaters erhielt das Kind nunmehr eine
FB (§ 81 (4)
AufenthG - Aufenthaltserlaubnis gilt als fortbestehend).
Vielleicht der "wunde" Punkt: Die Botschaft hat die Eintragung des Jungen in den neuen Pass des Vaters, der auch die Einbürgerung des Sohnes (deutsche Staatsangehörigkeit) betreiben wollte, abgelehnt..
Die Botschaft stellte dem Vater lediglich eine Bescheinigung aus, in der sie bestätigt, dass der Sohn (für den es keinerlei irakische Papiere gibt, nur die deutsche Geburtsurkunde) irakischer Staatsangehöriger ist, dem Sohn jedoch (auch) kein eigener Pass ausgestellt werden könne, weil von ihm weder ein Personalausweis noch eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorliege.
Die
ABH hat bislang lediglich die
FB des Sohnes weiter verlängert. Für die Verlängerung der
AE verlangt sie, ebenso wie die
EBH im Kontext mit der beabsichtigten Einbürgerung des Kindes einen Pass für den Sohn.
Vom Vater wird in diesem Kontext nun erwartet, dass er in den Irak reist, und die von der irakischen Botschaft benannten Papiere für den Sohn beschafft.
Soweit der Sachverhalt.
Nun die Folgerungen und Fragen:
Der Vater, wie gesagt, Christ, und in einem Beschäftigungsverhältnis stehend, hat in mehrerlei Hinsicht Sorge, in den Irak zu reisen. Er fragt sich:
Gibt es überhaupt eine Chance, für den in Deutschland geborenen Sohn im Irak die entsprechenden Papiere zu bekommen? Wenn ja, zu welchen, finanziellen und sonstigen Konditionen? (Die Familie bezieht ergänzend zum Job des Vaters ALG II - allein die Finanzierung der Reise wäre ein Problem - Verwandte im Irak gibt es nicht mehr, so dass auch insoweit - z.B. mit Blick auf notwendige Unterkunft dort keine Hilfe gegeben ist)
Er macht sich Sorgen, weil die Mutter anerkannter Flüchtling ist, und er macht sich Sorgen, seinen Job in Deutschland zu verlieren, wenn er sich längere Zeit im Irak aufhalten muss.
Ist das Verlangen von
ABH und
EBH unter diesen Bedingungen verhältnismäßig und zumutbar? Wie lange kann das mit der
FB weitergehen? - Hat der Junge, nachdem der Vater nunmehr (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit hat, nicht Anspruch auf eine
AE nach § 28 (1) Nr. 2
AufenthG?
Sorry, wenn sowohl Sachverhalt als auch Fragen ein wenig wirr daher kommen - ich gebe alles so wider, wie es wohl ist und wie es mir übermittelt wurde.
Kann dennoch jemand helfen?
Vorab vielen lieben Dank!
=schweitzer=