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chilenische Staatsangehörigkeit aufgeben (Gelesen: 8.420 mal)
wendy
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Sind wir nicht alle ein
bisschen alien?


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Antwort #15 - 10.07.2009 um 17:35:41
 
Danke an Alle!

Ich hatte gehofft, dass die chilenische Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann.  Traurig
Aber, jetzt weiß ich es genau!

Vielen Dank!
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Stefan63482
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 11.07.2009 um 15:26:04
 
Hallo Wendy,

ich hoffe Du sprichst etwas Spanisch, denn ich habe etwas auf "chilenos en el exterior" zum Thema gefunden. Doble nacionalidad solo es posible por el momento con españa que no es lo mismo como tener dos nacionalidades supongo ? Am besten lese es Dir mal durch vielleicht hilft es weiter. Die Chilenen haben vor einiger Zeit zum Territorial Prinzip (Kinder die in Chile geboren wurden) auch das Abstammungsprinzip (für im Ausland geborene Kinder von Chilenen, Consanguinidad - Blutsverwandtschaft) zum Staatsangehörigkeitsrecht hinzugenommen. Auch ein Ausländer welcher mehr als 5 Jahre in Chile seinen legalen Wohnsitz hat kann die chilenische Staatsbürgerschaft annehmen (Nacionalización por carta) . Espero que ayude un poco.

http://www.gobiernodechile.cl/chilenos_exterior/especiales.asp?id_especial=6

M.F.G.

Stefan Smiley
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Ralf
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Antwort #17 - 13.07.2009 um 23:38:24
 
Mono schrieb am 10.07.2009 um 16:31:47:
Der Gesetzestext spricht allerdings nicht von einem Antrag auf Verzicht der chilenischen Staatsangehörigkeit und Annahme durch die chilenischen Behörden, sondern von einer einseitigen Verzichterklärung, die unter der Voraussetzung wirksam wird, dass eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen wurde.

OK, aber sie muss dazu m.E. wenigstens schon bei den
chilenischen Behörden eingegangen sein.

Mono schrieb am 10.07.2009 um 16:31:47:
Sagt die erwähnte zwischenstaatliche Vereinbarung von 1962 etwas anderes aus?

In dem Abkommen geht es nur um den Austausch von
Einbürgerungsmitteilungen.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 14.07.2009 um 09:11:31
 
Stefan63482 schrieb am 11.07.2009 um 15:26:04:
ich habe etwas auf "chilenos en el exterior" zum Thema gefunden. 

Dieser Artikel bezieht sich allerdings nicht auf den Verzicht, sondern auf den Erwerb der chilenischen Staatsangehörigkeit. Durch diese Gesetzesänderung wurde ein Zustand beendet, der Auslandschilenen häufig Schwierigkeiten bereitete.

Beispiel: Ein chilenisches Ehepaar bekommt in Kolumbien Kinder. Diese waren kolumbianische Staatsbürger (ius soli), aber keine Chilenen (da bislang kein ius sanguinis). Bei Reisen ins Ausland (z. B. ins benachbarte Venezuela) benötigten die Kinder als Kolumbianer ein Visum, ihre chilenischen Eltern hingegen nicht.

Anträge auf Visa wurden regelmäßig abgelehnt, da die venezolanischen Behörden davon ausgingen, dass 'allein reisende Kinder' vermutlich zu ihren illegal in Venezuela lebenden Eltern nachziehen wollten.

Jetzt ist eine einheitliche chilenische Staatsbürgerschaft innerhalb der Familie möglich.

Übrigens sprechen Chilenen (auch in diesem Artikel) häufig von 'ius solis' (= Sonnenrecht), anstatt von 'ius soli' (= Bodenrecht), um ihrem Ruf, besonders abgehoben zu sein, gerecht zu werden.  Zwinkernd

Mono
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