Hey Niki55,
Niki55 schrieb am 08.07.2009 um 14:29:47:Nun wurde die
AE nur bis zum 15. Juni 2010 erteilt, mit der Begründung, dass die Arbeitsagentur nur bis zu diesem Datum ihre Zustimmung erteilt hat.
Niki55 schrieb am 08.07.2009 um 14:29:47:Nun meine Fragen:
Ist das das übliche Verfahren in dieser Situation?
Ja, grds. ist das das übliche Verfahren.
Niki55 schrieb am 08.07.2009 um 14:29:47:ein Angebot für eine unbefristete Stelle ohne Probezeit hatte
Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann sollte allerdings von Seiten der Agentur vom üblichen Verfahren abgewichen werden.
Aufgrund des unbefristeten Arbeitsvertrages hätte die Agentur eigentlich eine Zustimmung für 3 Jahre erteilen können - Befristungsregelungen s. § 45 Abs.2
BeschV i.V.m. § 13 Abs.2
BeschVerfV.
Dabei handelt es sich um eine "Kann"-Regelung, es "muss" also nicht jede Agentur so handeln.
Ich würde an deiner Stelle mal deine Agentur unter Hinweis auf die o.a. Befristungsregelungen ansprechen.
Niki55 schrieb am 08.07.2009 um 14:29:47:Wird die Arbeitsagentur meinen Arbeitgeber erneut bzgl. der Stellenbeschreibung kontaktieren?
Nein, du solltest aber bei Beantragung der Fortsetzung des
AT die letzten Gehaltsabrechnungen mitnehmen, damit sie mit der Anfrage an die Agentur gehen.
Es werden bei Fortsetzung lediglich die Arbeitsbedingungen geprüft, s. § 6
BeschVerfV.
Niki55 schrieb am 08.07.2009 um 14:29:47:Warum hat die Arbeitsagentur mir nicht eine Zustimmung ab dem Anfang meines Vertrages für ein Jahr erteilt (d.h. ab dem 1. Juli 2009 bis zum 30 Juni 2010)?
Gute Frage, vermutlich weil normalerweise die Zustimmung ab dem Tag der Ausfertigung gilt, was natürlich nicht ausschließt, dass sie nicht auch auf den 01.07.2009 hätte datiert werden können.
Niki55 schrieb am 08.07.2009 um 14:29:47:Ich würde gerne eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis ab dem 1. Juli 2010 gem.§ 9 BeschVerfVAbs. 1 Nr. 2 u. Abs. 3 beantragen.
Du hast dann 1 Jahr gearbeitet + max. 2 Jahre anrechenbare Zeiten aus dem Studium = 3 Jahre - damit sollte die Voraussetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2
BeschVerfV erfüllt sein.
Gruß
C_Devil