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Ehe in Deutschland "registrieren" lassen? (Gelesen: 7.647 mal)
kelebegim
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08.07.2009 um 11:45:55
 
Hallo,

ich bin neu und hab da ein paar Fragen...

Ich bin Deutsche, mein Mann Türke. Wir haben in der Türkei geheiratet, seit Anfang des Jahres ist er nun hier.
Meinen Familiennamen haben wir nach der Einreise in meinem ausweis ändern lassen, mehr aber (noch) nicht. Die Standesbeamtin meinte, da die Ehe automatisch in D. anerkannt ist durch ein Abkommen und das türk. Namensrecht auch in D. gilt, reicht es wenn wir nur meinen Nachnamen im Perso ändern lassen.
Sie meinte aber, das gerade wenn mal Kinder geplant sind, es vernünftig für uns wäre, die Ehe in D. "registrieren/eintragen" zu lassen. Das würde aber ein Haufen Papierkram und Kosten verursachen und wir könnten uns damit Zeit lassen.
Nun steht aber zum Ende des Jahres Nachwuchs an und ich wollte mal anfragen, ob mir einer von euch was zu dieser Prozedur sagen kann?
Was, wenn wir das nicht machen bis das Kind geboren wird? Bekommen wir dann Schwierigkeiten oder so?
Was brauchen wir alles um unsere Ehe hier "eintragen" zu lassen?

Danke schonmal für eure Antworten...

Gruß, kelebegim
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Saxonicus
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Antwort #1 - 08.07.2009 um 12:08:57
 
kelebegim schrieb am 08.07.2009 um 11:45:55:
Was brauchen wir alles um unsere Ehe hier "eintragen" zu lassen? 

Ruf doch einfach mal bei Deinem Standesamt an, die können Dir dann genau sagen welche Dokumente sie haben/sehen wollen.
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kelebegim
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Antwort #2 - 08.07.2009 um 12:11:40
 
Ist natürlich ne Alternative (lässt sich aber immer ziemlich schwer mit meinen Arbeitszeiten vereinbaren)... aber nun hab ich die Frage ja hier einmal gestellt, also wenn sie jmd beantworten kann, wäre das toll...  Zwinkernd
Außerdem wäre dann ja noch die Frage, welche Konsequenzen es hätte,wenn wir das bis zur Geburt des Kindes nicht machen...
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Blaise
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Antwort #3 - 08.07.2009 um 20:26:20
 
kelebegim schrieb am 08.07.2009 um 11:45:55:
... Die Standesbeamtin meinte, da die Ehe automatisch in D. anerkannt ist durch ein Abkommen ...

Von einem solchen Abkommen habe ich noch nie gehört ...

Zitat:
und das türk. Namensrecht auch in D. gilt ...

Das stimmt so nicht. Soweit mir bekannt ist, wird nach türkischem Recht der Name des Mannes automatisch (kraft Gesetz) Ehename. Für deutsche Staatsangehörige ist ein solcher Erwerb des Namens nicht möglich. Deshalb müssten die Ehegatten in Deutschland eine Namenserklärung für die Bestimmung eines Ehenamens abgegeben.
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tapir
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Antwort #4 - 08.07.2009 um 20:41:20
 
Blaise schrieb am 08.07.2009 um 20:26:20:
Von einem solchen Abkommen habe ich noch nie gehört ...

Sie meint vielleicht das CIEC-Übk. über die internationalen Heiratsurkunden. Ist ja auch egal. In der Türkei geschlossene Ehen sind hier jedenfalls auch ohne Abkommen anerkannt, Art. 11, 13 EGBGB.

Blaise schrieb am 08.07.2009 um 20:26:20:
Das stimmt so nicht. Soweit mir bekannt ist, wird nach türkischem Recht der Name des Mannes automatisch (kraft Gesetz) Ehename. Für deutsche Staatsangehörige ist ein solcher Erwerb des Namens nicht möglich.

Doch, nach Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB i.V.m. der türkischen Vorschrift. Es ist aber auch egal, ob danach verfahren wird oder sie den Namen für den deutschen Rechtsraum materiell-rechtlich durch Namenserklärung bestimmt. Eine Erklärung muss jedenfalls abgegeben werden. Daher ist auch nicht verständlich, warum der Name im Ausweis geändert wurde.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Eduard
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Antwort #5 - 09.07.2009 um 15:11:06
 
kelebegim schrieb am 08.07.2009 um 11:45:55:
Was, wenn wir das nicht machen bis das Kind geboren wird? Bekommen wir dann Schwierigkeiten oder so? 


Nein.

Hintergrundinfo: Bei der Geburtsbeurkundung müsst Ihr nachweisen, dass Ihr verheiratet seid. Bei bestimmten Herkunftsländern , in denen prinzipielle Zweifel am Urkundenwesen bestehen(z. B. viele afrikanische Staaten, Thailand, Indien, etc.), muss trotz vorgelegter Heiratsurkunde erst einmal überprüft werden, ob Ihr tatsächlich verheiratet seid, inklusive aufwändiger Nachforschungen durch die deutsche Botschaft im Heimatland. Das ist dann natürlich schlecht, weil es die Beurkundung um bis zu 1 Jahr (in besonderen Fällen auch mehr) verzögern kann, was dann wieder andere Probleme nach sich zieht (Krankenversicherung, Elterngeld etc.). In solchen Fällen lohnt es sich tatsächlich, schon vorher damit anzufangen.

Ihr habt aber eine mehrsprachige türkische Heiratsurkunde. Diese wird aufgrund des CIEC-Abkommens ohne weitere Prüfung akzeptiert.

Der einzige Grund für die Nachregistrierung, der mir einfällt, ist das Euer Kind vielleicht einmal selbst heiraten will, und dazu vielleicht Eure Heiratsurkunde braucht. Dann ist es natürlich leichter, wenn man nur in D zum Amt geht und nicht extra in die Türkei fahren muss, um eine neue Abschrift aus dem Heiratsregister zu besorgen.
Eilt aber offensichtlich nicht ...
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steini007
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Antwort #6 - 09.07.2009 um 15:55:42
 
kelebegim schrieb am 08.07.2009 um 12:11:40:
Außerdem wäre dann ja noch die Frage, welche Konsequenzen es hätte,wenn wir das bis zur Geburt des Kindes nicht machen... 

Es hätte keine Konsequenzen.

Da die Türkei nicht zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen zählt, würde euere Heiraturkunde ganz normal von der deutschen Botschaft beglaubigt werden.

Eduard schrieb am 09.07.2009 um 15:11:06:
Bei bestimmten Herkunftsländern , in denen prinzipielle Zweifel am Urkundenwesen bestehen(z. B. viele afrikanische Staaten, Thailand, Indien, etc.), 

Thailand gehört nicht zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen. Zwinkernd
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Antwort #7 - 10.07.2009 um 15:57:52
 
Danke Eduard und Steini für eure präzisen Antworten... die haben mir ja schon mal weitergeholfen...

Am besten werde ich mich nochmal mit der Standesbeamtin in Verbindung setzen und fragen, was wir nun noch tun müssen/sollen, was wir brauchen und was es kosten wird...
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kelebegim
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Antwort #8 - 22.12.2009 um 17:05:53
 
Hallo Leute.

Inzwischen ist unser Kind geboren und wir mussten zum Standesamt, die Geburt anmelden für die Geburtsurkunden.
Leider gab es nun doch "Probleme"...

Erstmal muss ich sagen, dass wir zwischenzeitlich in ein anderes Bundesland gezogen sind.
Wir haben vorher in Niedersachsen gewohnt (dort meinte das Gemeinde-Standesamt ja auch, dass die Ehe und die Namensführung hier anerkannt ist und ich meinen Namen ganz einfach ändern konnte).
Nun wohnen wir in Hamburg und das Standesamt bzw die SB bei der Geburtsanmeldung meinte, das das türkische Namensrecht NICHT anerkannt würde und ich nachträglich eine Namenserklärung abgeben müsste.
Die Abteilung die dafür zuständig ist, kann man aber wegen chronischer Unterbesetzung momentan nicht erreichen.
Das Schlimme ist nun, dass ich mit meinem ehemaligen Familiennamen in der Geburtsurkunde unseres Kindes sowie in den Geburtsbescheinigungen für die ganzen Behörden eingetragen bin (war vor meiner Heirat mit meinem jetzigen Mann schon einmal verheiratet und mit dem Namen steh ich nun in der Geb-Urkunde drin).
Unser Kind trägt aber zum Glück den Nachnamen meines Mannes... der ja auch in meinem Perso steht und mit dem ich ÜBERALL gemeldet bin (AG, Krankenkasse, ARGE, etc) und mit dem ich ja auch unterschreibe und Anträge ausfülle.

Meine Frage oder Sorge nun...
Könnten wir beim Elterngeld, Kindergeld oder sonstigen Anträgen Schwierigkeiten wegen der unterschiedlichen Namen bekommen?
Und was hat es mit der Namenserklärung auf sich?
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kelebegim
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Antwort #9 - 23.12.2009 um 20:18:21
 
Kann mir keiner helfen?  hä?
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Antwort #10 - 24.12.2009 um 15:01:15
 
Hallo,

alles nicht so schlimm. Die Erklärung zum Ehenamen so schnell wie möglich nachholen und den Namen des Mannes gemeinsam zum Ehenamen bestimmen (ob nach deutschem oder türkischen Namensrecht könnte ihr beim Standesamt klären).

Dann neue Geburtsurkunde und Bescheinigungen ausstellen lassen und schon steht der "Ehename" drin. Dann kann man alle notwendigen Stellen über den "richtigen" Namen informieren.

Das ist übrigens ein alltägliches Verfahren auf dem Standesamt und bestimmt kein Grund zur Sorge. Da es in der Türkei keine Möglichkeit zur Rechtswahl oder zur Namenserklärung gibt, muss das eben hier nachgeholt werden.
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Antwort #11 - 28.12.2009 um 22:20:48
 
Danke für deine Antwort Blaise...

Aber diese Namenserklärung ist doch mit einigen Kosten verbunden oder etwa nicht?
Und zwischen den Jahren erreicht man da leider niemanden mehr...

Was ich auch nicht verstehe, warum ist das in den Bundesländern so unterschiedlich? Warum gab das Gemeinde-Standesamt meines Landkreises in Niedersachsen die Erlaubnis zur Namensänderung im Pass ohne eine Namenserklärung oder sowas abgeben zu müssen, das Standesamt in HH verweigert das gleiche aber?
Das verstehe ich nicht...

Ausserdem meinte die SB vom Standesamt hier in HH, das die Geburtsurkunden unseren Kindes nicht nachträglich geändert werden würden... versteh ich auch nicht wirklich... wozu dann die Namenserklärung?
Kann mir eigentlich mein Perso weggenommen werden, wenn ich die Erköärung nicht abgebe? ODer was kann da noch passieren?
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Antwort #12 - 28.12.2009 um 23:01:32
 
Hallo kelebegim,

ich muss die Sachen, die Du wissen willst, auch bei einem Freund nachfragen. Den kannst Du auch direkt fragen ... weißt Du, wer dein Freund ist?

Nun ja, mein Freund sagte, die Gebühren für Namenserklärungen könne man hier finden.

Das ist übrigens Bundesrecht und ich befürchte, dass in Niedersachsen etwas schief gelaufen ist. Auch muss das Geburtsregister berichtigt werden, weil dort die Angaben so aufgeführt werden, wie es zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder tatsächlich wahr. Wie das aussieht, habt ihr keinen Ehenamen geführt, also muss dies auch im Eheregister so stehen.

Das Geburtsregister wird wahrscheinlich von Amtswegen berichtigt. Ihr werdet aber dazu gehört. Das kostet nix und in den Geburtsurkunden werdet ihr später auch mit eurem Ehenamen drin stehen. Also kein Grund zur Besorgnis.

Blaise
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Antwort #13 - 08.03.2011 um 08:40:51
 
Hallo,

wir haben auch 15 Monate nach dem letzten Beitrag hier die Namenserklärung nicht machen lassen... es hatte sich einfach nicht ergeben...
Hatte bei Anträgen etc nie Probleme wg der unterschiedlichen Namen in der Geb-Urkunde und auf dem Perso.
Wir sind auch vor einem Jahr innerhalb HHs nochmal umgezogen und die Ummeldung war auch kein Problem, hatte ja schon Bedenken, das die mir vlt den Perso einziehen oder so...
Naja langer Rede kurzer Sinn...
Nun hat sich das Blatt gewendet und eine Trennung steht an...
Hier nun die Frage, wie ist das nun namens"rechtlich"?

Ich werde den Namen wohl so oder so abgeben müssen, oder gibts da noch ne "Lösung"?

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