kelebegim schrieb am 08.07.2009 um 11:45:55:Was, wenn wir das nicht machen bis das Kind geboren wird? Bekommen wir dann Schwierigkeiten oder so?
Nein.
Hintergrundinfo: Bei der Geburtsbeurkundung müsst Ihr nachweisen, dass Ihr verheiratet seid. Bei bestimmten Herkunftsländern , in denen prinzipielle Zweifel am Urkundenwesen bestehen(z. B. viele afrikanische Staaten, Thailand, Indien, etc.), muss trotz vorgelegter Heiratsurkunde erst einmal überprüft werden, ob Ihr tatsächlich verheiratet seid, inklusive aufwändiger Nachforschungen durch die deutsche Botschaft im Heimatland. Das ist dann natürlich schlecht, weil es die Beurkundung um bis zu 1 Jahr (in besonderen Fällen auch mehr) verzögern kann, was dann wieder andere Probleme nach sich zieht (Krankenversicherung, Elterngeld etc.). In solchen Fällen lohnt es sich tatsächlich, schon vorher damit anzufangen.
Ihr habt aber eine mehrsprachige türkische Heiratsurkunde. Diese wird aufgrund des CIEC-Abkommens ohne weitere Prüfung akzeptiert.
Der einzige Grund für die Nachregistrierung, der mir einfällt, ist das Euer Kind vielleicht einmal selbst heiraten will, und dazu vielleicht Eure Heiratsurkunde braucht. Dann ist es natürlich leichter, wenn man nur in D zum Amt geht und nicht extra in die Türkei fahren muss, um eine neue Abschrift aus dem Heiratsregister zu besorgen.
Eilt aber offensichtlich nicht ...