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wie bekommt man als amerikaner in d eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 2.036 mal)
tonikiana
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag wie bekommt man als amerikaner in d eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung
07.07.2009 um 17:58:10
 
hallo miteinander hier mal kurz unsere vorgeschichte,ich bin deutsche mein mann amerikaner,er lebt seid 1998 in deutschland(arbeitet bei den amerikanern und besitzt eine idcard civilian)verheiratet sind wir seid 2001 und haben zwei kinder im alter von 10 und 5 jahren.
wir wollen ein haus in deutschland kaufen da mein mann nicht mehr in die usa zurück möchte,nun meine frage er braucht für die bank eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung(ich dachte immer solange er verheiratet ist und eine idcard(job) hat kann er unbefristet hier in d bleiben),nun meine frage wie bekommt er so eine aufenthaltsgenehmigung??bekommt er die??er ist in deutschland seid 1998 beim einwohnermeldeamt gemeldet,hat jemand paar tips für mich oder kennt sich da aus?? mfg diana
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seci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.07.2009 um 19:21:30
 
Hallo,

unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gibt es entweder als Niederlassungserlaubnis oder als  Daueraufenthalt-EG

Voraussetzungen siehe http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9

grüsse
seci
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #2 - 07.07.2009 um 19:46:50
 
Du sprichst von Id Card, bisher hat Dein Ehemann scheinbar keine Aufenthaltserlaubnis im Pass, üblicherweise haben alle Ausländer in D eine Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde, daher:
Eine Frage ist der Ehemann evtl. ein Zivilangestellter bei den US-Streitkräften?
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tonikiana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.07.2009 um 06:50:58
 
@einbeck ja mein mann arbeitet seit 1998 als civilian bei den amerikanern für die us streitkräfte aus diesem grund brauchte er bis jetzt keine aufenthaltserlaubnis(er besitzt id card mit SOFA stamp)nur jetzt brauch er eine um in d ein haus zu kaufen zumindest wollen die banken das so


Daddys' Änderung:
Da es im Wesentlichen um "Sofa vs AufenthG" geht und weniger um Familie und Ehe, passt es hier besser...
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« Zuletzt geändert: 08.07.2009 um 07:30:32 von Daddy »  
 
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tonikiana
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.07.2009 um 09:05:46
 
so ich rief grad bei der ausländer behörde an da wurde mir mitgeteilt,das mein mann keine aufenthaltserlaubnis bekommt,da er unter das NATO truppengesetzt fällt,erst wenn er nicht mehr für die amerikaner arbeitet kann er eine aufenthaltserlaubnis beantragen,erst für 3 jahre danach dann unbefristet da er mit mir(deutsche ehefrau verheiratet ist)

vielen dank nochmal für eure hilfe
mfg diana
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