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Schwanger und nun? Frage zu versch. Visa (Gelesen: 6.182 mal)
bintou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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06.07.2009 um 11:36:01
 
Hallo Forum,

ich bin Deutsche und mein Freund kommt aus Mali, wo wir uns kennen gelernt haben und er lebt. Innerhalb der letzten drei Jahre bin ich ständig hin- und hergependelt. Durch Ableistung verschiedener Praktika in Mali habe ich zusammengenommen schon mehr als 1 Jahr mit ihm zusammen dort gelebt. Jetzt habe ich mein Studium hier in Deutschland beendet und bin im 5. Monat schwanger von ihm. Natürlich will ich ihn bei der Geburt dabei haben und er soll auch auf den Säugling aufpassen, so dass ich nach dem Mutterschutz meine erste Stelle hier in Deutschland antreten kann. Die Frage stellt sich natürlich jetzt nach der besten Möglichkeit, wie wir das anstellen können. Verheiratet sind wir bisher nur nach muslimischen Recht, dass ja hier nicht zählt. Mein Freund hat leider erst jetzt angefangen Deutsch zu lernen und er lernt alleine zu Hause...es wird natürlich schwer werden so die nötigen Deutschkenntnisse für den A1 Test in extrem kurzer Zeit anzueignen. Er besitzt einen Universitätsabschluss.
Folgende Möglichkeiten sind denkbar:
1)      Wir heiraten im August/September in Mali und beantragen das Visum zur FZF. Problem hierbei wäre jedoch der A1.
2)      Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland für den Zeitpunkt der Entbindung, danach Antrag FZF zum Kind.
3)      Beantragung eines Touristenvisums für Frankreich für den Zeitpunkt der Entbindung
4)      Beantragung eines „Heiratsvisums“ für Deutschland, damit das Kind nicht unehelich zur Welt kommt.
5)      ????????

Was wäre am Erfolgversprechendsten bzw. Besten?
Vielen Dank für eure Mühe

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.07.2009 um 12:01:53
 
bintou schrieb am 06.07.2009 um 11:36:01:
Folgende Möglichkeiten sind denkbar:
1)      Wir heiraten im August/September in Mali und beantragen das Visum zur FZF. Problem hierbei wäre jedoch der A1.


Ihr könntet zwei Dinge versuchen:
a) er ist fleißig und hat dann A1
b) er beruft sich auf seinen Hochschulabschluss - der müsste aber so sein, dass er damit und mit Französisch hier in Deutschland auch schnell Arbeit findet. Es schwer und scheitert oft. a) ist sicherer.

Zitat:
2)      Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland für den Zeitpunkt der Entbindung, danach Antrag FZF zum Kind.


Das Touristenvisum ist schwer zu bekommen, weil er seine Rückkehrabsicht (Bindungen in Mali) sehr genau nachweisen muss. Die FZF kann er nur in Mali beantragen - reicht das Geld für drei Flüge? Aber wahrscheinlich wird das Touristenvisum sowieso abgelehnt, insbesondere wenn er angibt, dass er hier eine schwangere Bekannte hat – für ein Touristenvisum ist das natürlich Gift.

Zitat:
3)      Beantragung eines Touristenvisums für Frankreich für den Zeitpunkt der Entbindung


Wenn das rauskommt, dass bewusst ein falsches Visum beantragt wurde (er will ja gar nicht Tourist in Frankreich sein), kann er sich eine mehrjährige Sperre für ganz Europa einfangen. Das Risiko lohnt sich wirklich nicht.

Zitat:
4)      Beantragung eines „Heiratsvisums“ für Deutschland, damit das Kind nicht unehelich zur Welt kommt.


Eigentlich die beste Möglichkeit, weil das direkt und ehrlich zum Ziel führt. Er muss das A1-Zertifikat haben, alle Papiere herschicken, Du musst sie für das Standesamt beglaubigt übersetzen lassen. Das Standesamt muss bestätigen, dass alles da ist (ggf. für fehlende Papiere Erlaubnis vom OLG einholen), dann gibt das Standesamt einen (manchmal fiktiven) Heiratstermin. Der Visumantrag liegt dann bei der Ausländerbehörde, nach "Freigabe" durch das Standesamt stimmt die ABH zu und er kann kommen.
Es ist nicht sicher, dass das alles bis zur Geburt klappt, ist aber auf jeden Fall besser als wenn Du runterfliegen musst - schwanger oder mit Baby, beides ist schwierig.

Zitat:
5)      ????????


Es gibt immer Leute, die "Tricks" empfehlen. Die funktionieren manchmal - aber wenn nicht, hast Du fünffachen Ärger an den Hacken.
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schweitzer
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Antwort #2 - 06.07.2009 um 12:13:34
 
ZU 4) von Reinhard möchte ich der Vollständigkeit noch etwas erwähnen, was evtl. eine Hürde darstellen kann. -

In Zusammenhang mit der Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland muss von Dir oder einem solventen Dritten eine Verpflichtungserklärung für die Zeit zwischen der Einreise Deines Partners und der Hochzeit abgegeben werden.

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Antwort #3 - 06.07.2009 um 16:54:09
 
reinhard schrieb am 06.07.2009 um 12:01:53:
Zitat:
3)Beantragung eines Touristenvisums für Frankreich für den Zeitpunkt der Entbindung

Wenn das rauskommt, dass bewusst ein falsches Visum beantragt wurde (er will ja gar nicht Tourist in Frankreich sein), kann er sich eine mehrjährige Sperre für ganz Europa einfangen. Das Risiko lohnt sich wirklich nicht.

Bei allen Hilfen, die du der TS gibst, ist diese Info übertriebene Panikmache, dass er in ganz Europa ein Sperre bekommt.

Bestraft werden müßte er nach französischem Recht, denn er würde bei der französischen Botschaft eine Falschangabe macht. Nur dürfte das die Franzosen wenig interessieren, wenn er sich nicht in Frankreich aufhält.

Die Bestrafung würde wohl eher bei Punkt 3 erfüllt sein, da die Visumsbeantragung bei der deutschen Botschaft erfolgte und er auch nach Deutschland kommt.

Ein Schengen Visum bei der französischen Botschaft ist genauso schwer zu bekommen, wie bei deutschen Botschaft.

bintou schrieb am 06.07.2009 um 11:36:01:
5)????????

Wenn es medinisch kein Problem darstellt, könntest du auch in Male entbinden. Dann wäre der Kindsvater bei der Geburt dabei.
Anschließend könnte die FZF zum deutschen Kind beantragt werden - natürlich auch, wenn die Entbindung in Deutschland stattfindet - ohne dass deutsche Sprachkenntnisse erforderlich sind.

Die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung müßte natürlich abgegeben werden, damit das Visum zum deutschen Kind möglich ist.
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tapir
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Antwort #4 - 06.07.2009 um 17:48:08
 
reinhard schrieb am 06.07.2009 um 12:01:53:
Ihr könntet zwei Dinge versuchen:
a) er ist fleißig und hat dann A1
b) er beruft sich auf seinen Hochschulabschluss - der müsste aber so sein, dass er damit und mit Französisch hier in Deutschland auch schnell Arbeit findet. Es schwer und scheitert oft. a) ist sicherer.

Und hinzuweisen ist - auch für künftige Fälle - auch auf
c): Unter Berufung auf wiederholte Entscheidungspraxis des VG Berlin, die vom OVG Berlin-Brandenburg gebilligt wurde, ist ein Visum für einen Aufenthalt nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zum Zweck der Anwesenheit bei der Geburt des eigenen Kindes zu erteilen. Sprachkenntnisse dürfen nicht verlangt werden. Im Anschluss ist der Daueraufenthalt möglich.

Siehe nur VG Berlin vom 10.03.09, 10 L 53.09, hier.

Bestätigt durch das OVG, dessen Entscheidung ist leider nicht im Netz verfügbar.

Siehe zum Ganzen ANA-ZAR 09, S. 19.
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Antwort #5 - 06.07.2009 um 19:36:58
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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bintou
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Antwort #6 - 06.07.2009 um 21:11:57
 
Vielen Dank für die Antworten und eure Mühen!
Eine Entbindung in Mali ist aufgrund der mangelnden medizinischen Versorgung  jedoch viel zu risikoreich (jeder Krankenwagen hier in Deutschland ist besser ausgestattet als die Kliniken dort...). Daher stehe ich schon alleine vor einer Reise während der Schwangerschaft nach Mali schwer....und dass obwohl oder gerade weil ich mittlerweile selbst Ärztin bin....
Aber so wie es aussieht, muss die Reise aufgrund der Hochzeit sein. Für eine Hochzeit hier in Deutschland bräuchte mein Verlobter ja ebenfalls den A1 und sicher ist die Erteilung eines "Heiratsvisums" ja auch nicht, selbst wenn alle nötigen Papiere rechtzeitig vorliegen.
Ausserdem müssen wir verheiratet sein, um uns auf das genannte Urteil berufen zu können, oder? (Damit die gleichen Bedingungen vorliegen)
Kann man die Prozedur eines Visums für FZF irgendwie beschleunigen, indem ich hier in Deutschland schon vor der Hochzeit zur ABH gehe und bestimmte Papiere schon vorlege...z.B. Mutterpass oder andere Papiere (keine Ahnung was man sonst noch vorlegen könnte)?
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.07.2009 um 21:30:13
 
bintou schrieb am 06.07.2009 um 21:11:57:
Kann man die Prozedur eines Visums für FZF irgendwie beschleunigen,

Nur bedingt, weil die ABH erst tätig wird, wenn der Visumsantrag bei der Botschaft gestellt wird und die ABH die Akte von der Botschaft erhalten hat.

Allerdings kannst du im Vorfeld nachfragen, welche Unterlagen von dir verlangt werden. Dann hast sie bereits zur Hand, wenn die ABH auf dich zukommt.

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Antwort #8 - 06.07.2009 um 21:55:11
 
bintou schrieb am 06.07.2009 um 21:11:57:
Ausserdem müssen wir verheiratet sein, um uns auf das genannte Urteil berufen zu können, oder? 

M.E. nein, vgl. die Wertung des Art. 6 Abs. 5 GG. Außerdem habe ich mal eine Frage, Ihr habt islamisch geheiratet, war das in Mali?
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Antwort #9 - 06.07.2009 um 22:16:22
 
Salam, da ihr zukünftiger noch nie hier war dürften sie in Mali islamisch geheiratet haben. Diese Eheschließung wird rein rechtlich aber nicht anerkannt,deshalb müssen sie auch noch standesamtlich heiraten.

Wassalam
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bintou
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Antwort #10 - 06.07.2009 um 22:32:17
 
Ja,so ist es. Nach islamischen Recht haben wir in Mali geheiratet.

Was heisst denn die ABH kommt auf einen zu? Was habe ich denn da alles noch zu erwarten?
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Antwort #11 - 06.07.2009 um 22:43:23
 
Ok nun nocheinmal ein wenig ausführlicher mein Fall:
Ich bin auch schwanger (auch im 5.Monat), mein Verlobter ist aus Kenia. Ich war vor zwei Wochen bei unserer ALB, der Mann war sehr nett und hilfsbereit und hat uns seine Unterstützung schon einmal voll zugesagt (also dass der Vater bei der Geburt dabei sein darf).

Ich hatte ihm den Beschluss des VG Berlin (jener vom 10.8.06 bezüglich eines Deustchen und seiner Freundin aus Jamaika - bitte ich finde den Link nicht mehr aus welchem Thread der war...) gezeigt der zwar nicht eins zu eins aber doch zum Großteil übernommen werden kann und er fand das SEHR gut. Jetzt scheint es ja schon mehrere Beschlüsse in deser Richtung zu geben (s.o.) was die Sache zusehends verienfacht hoffe ich.

Dann hab ich mich mit der Botschaft in Kenia in per Email Verbindung gesetzt und es klingt so und scheint so dass wir wie folgt vorgehen müssen:

Ich flieg in 3 Wochen nach Kenia (das ist einfach leichter...) und mein Freund und ich machen in der Botschaft eine Vaterschaftsanerkennung. Auch nötig sind Kopien meines und seines Passes sowei ein Schreiben von meiner Ärztin über Verlauf, Stand und voraussichtliches Ende der Schwangerschaft.

Sobald die Vaterschaftsanerkennung beurkundet ist, was nicht lange dauert, kann mein Freund das Visum zum Nachzug zum dt. Kind stellen auch wenn es noch ungeboren ist.

Die Botschaft setzt sich dann mit der ALB in Verbindung, deswegen ist es gut wenn der zuständige Sachbearbeiter euren Fall kennt und er vorab schon mal seine Kooperationsbereitschaft signalisiert hat.

Sobald wir den Visumsantrag gestellt haben, sollen wir dem ALB-Sachbearbeiter eine Mail schreiben damit dieser eine Vorabzustimmung an die Botschaft schicken kann und alles schneller geht.

Das Verfahren dauert dann wohl ca. 1-2, evtl. 3 Monate.

So die Aussage von der deutschen Botschaft. Kostenpunkt liegt bei knapp 60-80 Euro, das wars.

Ich hoffe alles klappt so!!
Ich drücke uns und auch euch die Daumen!

Und nur als kleiner Tip: Einfach ganz offen und ehrlich mit den Leuten reden, die sind viel netter als ihr Ruf! Zumindest jene, mit denen ich bisher in Kontakt gekommen bin Smiley
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Antwort #12 - 06.07.2009 um 23:08:11
 
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NaneNane

bitte tauscht eure emails aus - schreibt euch  - aber
bitte nicht hier den ganzen Erfahrungsaustausch.

Danke auch hier  22
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tapir
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Antwort #13 - 06.07.2009 um 23:14:02
 
tapir schrieb am 06.07.2009 um 21:55:11:
Ihr habt islamisch geheiratet, war das in Mali? 

Ich fragte nur deswegen, weil es in Mali eigentlich (sogar bei Strafe) verboten ist, vor der standesamtlichen Eheschließung religiös zu heiraten... Aber das steht anscheinend nur auf dem Papier.
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Antwort #14 - 07.07.2009 um 21:02:07
 
hallo Tapir,

hast Du dieses Papier? würde mich ja sehr interessieren.
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