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was ist besser bwz. leichter eine fzf zu mir oder zum kind (Gelesen: 2.672 mal)
bebegim
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.07.2009 um 14:49:25
 
hab mal eine frage, was ist einfacher / leichter ist eine FZF zu mir oder direkt zum kind.

mein mann macht in zwei wochen den deutschtest in ankara
und ich wollte halt fragen, wenn er den test besteht.
was einfacher wäre, die FZF zum kind oder zu mir.
in august wird unser kind geboren.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was ist besser bwz. leichter eine fzf zu mir oder zum kind
Antwort #1 - 05.07.2009 um 15:14:22
 
Zum Kind kann er erst, wenn das Kind da ist. Das ist im Prinzip einfacher, weil er es ohne A1-Zertifikat könnte. Außerdem spielt die Sicherung des Lebensunterhalts dafür keine Rolle.

FZF zu Dir ist sofort möglich, weil es Dich ja schon gibt. Allerdings braucht er dazu sein A1-Zertifikat. LU-Sicherung wird nur interessant, wenn Du Ausländerin bist (vorgeschrieben) oder wenn Du ehemalige Türkin, jetzige Deutsche (eingebürgert) bist (Regelausnahme wird geprüft). Allerdings gibt der Status als Ehemann mehr Rechte als der Status "Vater", z.B. schnellere Einbürgerung.

(Dein Profil: selbst Ausländerin, aber deutsch, deutet ja an, dass Du Dich als Türkin fühlst, aber Deutsche bist. Dann wäre es für ein FZF-Visum gut, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, damit keine Diskussionen entstehen.)

Wenn die Voraussetzungen dafür da sind, sollte er in zwei Wochen mit A1-Zertifikat ein Visum zur FZF zur Ehefrau beantragen.

Falls das Visum am LU scheitert, könnte er statt eines teuren Gerichtsverfahrens einfach im August eine FZF zum Kind beantragen.
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.07.2009 um 15:38:55
 
reinhard schrieb am 05.07.2009 um 15:14:22:
Zum Kind kann er erst, wenn das Kind da ist.

Hierzu gibt es andere Weisungen, die auch immer wieder im Board besprochen wurden, dass ein Visum auch vor der Geburt erteilt werden kann. Die Zeit bis zum Geburtstermin im August dürfte allerdings sehr knapp sein, um ein Visum hierzu zu beantragen.

Lies dir einmal die Beiträge von dem Mitglied "altheia" durch. Sie befand sich in ähnlicher Situation wie du bzw. wie ihr.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.07.2009 um 15:46:15
 
reinhard schrieb am 05.07.2009 um 15:14:22:
Allerdings gibt der Status als Ehemann mehr Rechte als der Status "Vater", z.B. schnellere Einbürgerung.


Aber die schnellere Einbürgerung nach §9 StAG setzt nicht voraus, dass der Antragsteller auch eine AE aus diesem Grund hat. Das wird auf jeden Fall nicht in den VAH zum StAG erwähnt. Somit müsste zumindest in den Bundeländern, in denen die VAH gelten eine AE im Rahmen der FZF zum Kind reichen.

Für Bebegims Ehemann wäre die FZF zu ihr eben die einzige Möglichkeit vor der Geburt, aber sollte eine Regelausnahme in Frage kommen, wo wäre nach der Geburt die FZF zum Kind wohl die beste Wahl.

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bebegim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.07.2009 um 16:48:16
 
reinhard schrieb am 05.07.2009 um 15:14:22:
Zum Kind kann er erst, wenn das Kind da ist. Das ist im Prinzip einfacher, weil er es ohne A1-Zertifikat könnte. Außerdem spielt die Sicherung des Lebensunterhalts dafür keine Rolle.

FZF zu Dir ist sofort möglich, weil es Dich ja schon gibt. Allerdings braucht er dazu sein A1-Zertifikat. LU-Sicherung wird nur interessant, wenn Du Ausländerin bist (vorgeschrieben) oder wenn Du ehemalige Türkin, jetzige Deutsche (eingebürgert) bist (Regelausnahme wird geprüft). Allerdings gibt der Status als Ehemann mehr Rechte als der Status "Vater", z.B. schnellere Einbürgerung.

(Dein Profil: selbst Ausländerin, aber deutsch, deutet ja an, dass Du Dich als Türkin fühlst, aber Deutsche bist. Dann wäre es für ein FZF-Visum gut, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, damit keine Diskussionen entstehen.)

Wenn die Voraussetzungen dafür da sind, sollte er in zwei Wochen mit A1-Zertifikat ein Visum zur FZF zur Ehefrau beantragen.

Falls das Visum am LU scheitert, könnte er statt eines teuren Gerichtsverfahrens einfach im August eine FZF zum Kind beantragen.


bin ja nicht eingebürgert wurden.
da meine mutter deutsch ist... bin hier geboren und habe deutsche papiere.
und das die FZF  zum kind erst geht. wenn das baby da ist wegen der geburtsurkunde.
war mir schon klar  Smiley  deswegen frage ich ja was einfacher wäre.
mein mann macht halt den test, damit die auch sehen, das er den willen dazu hat.
auch wenn er ihn nicht bestehen sollte.

trotzdem danke für deine antwort


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bebegim
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Antwort #5 - 05.07.2009 um 16:48:51
 
steini007 schrieb am 05.07.2009 um 15:38:55:
Hierzu gibt es andere Weisungen, die auch immer wieder im Board besprochen wurden, dass ein Visum auch vor der Geburt erteilt werden kann. Die Zeit bis zum Geburtstermin im August dürfte allerdings sehr knapp sein, um ein Visum hierzu zu beantragen.

Lies dir einmal die Beiträge von dem Mitglied "altheia" durch. Sie befand sich in ähnlicher Situation wie du bzw. wie ihr.


danke schön, werde gleich mal bisschen um forum rein schauen und mich durchlesen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 05.07.2009 um 16:53:38
 
Ich musste eben ein bisschen raten, weil Du nach Deinem Profil "deutsche Ausländerin" bist.

Aber wenn Dein Vater Türke und Deine Mutter Deutsche ist, dann wird bei einem FZF-Visum zu Dir erst geguckt, ob Du genug für Euch drei (oder zweieinhalb) verdienst. Wenn nicht, wird geguckt, ob Du auch in der Türkei leben könntest, damit Dein Mann nicht in die Sozialhilfe zuzieht. (Ich gehe mal davon aus, dass Du mindestens zwei Staatsangehörigkeiten hast.)

Wenn er die A1-Prüfung nicht schafft, wird ihm beim Visumantrag (FZF zu Dir) vermutlich gesagt, er soll weiter lernen und mit dem Zertifikat in der Hand noch mal wieder kommen.

Die Hinweise auf die Möglichkeit, ein Visum zur FZF zum ungeborenen Kind zu bekommen, sind theoretisch richtig, für Dich aber unsinnig – die Geburt ist ja schon im August, da ist Warten einfacher als ein vom Anwalt unterstützter Kampf mit Behörden.

Aber jetzt weißt Du: Es wird so oder so klappen bis September.
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Antwort #7 - 05.07.2009 um 17:01:34
 
reinhard schrieb am 05.07.2009 um 16:53:38:
Ich musste eben ein bisschen raten, weil Du nach Deinem Profil "deutsche Ausländerin" bist.

Aber wenn Dein Vater Türke und Deine Mutter Deutsche ist, dann wird bei einem FZF-Visum zu Dir erst geguckt, ob Du genug für Euch drei (oder zweieinhalb) verdienst. Wenn nicht, wird geguckt, ob Du auch in der Türkei leben könntest, damit Dein Mann nicht in die Sozialhilfe zuzieht. (Ich gehe mal davon aus, dass Du mindestens zwei Staatsangehörigkeiten hast.)

Wenn er die A1-Prüfung nicht schafft, wird ihm beim Visumantrag (FZF zu Dir) vermutlich gesagt, er soll weiter lernen und mit dem Zertifikat in der Hand noch mal wieder kommen.

Die Hinweise auf die Möglichkeit, ein Visum zur FZF zum ungeborenen Kind zu bekommen, sind theoretisch richtig, für Dich aber unsinnig – die Geburt ist ja schon im August, da ist Warten einfacher als ein vom Anwalt unterstützter Kampf mit Behörden.

Aber jetzt weißt Du: Es wird so oder so klappen bis September.


ich hab nur eine stattsbürgerschaft, die türkische habe ich gar nicht mehr.
das er bis zur geburt nicht da sein wird. können wir uns schon denken.
ich hab zwar noch ein schreiben vom frauenarzt , wo drin steht.
das er wichtig sei , das der mann bei der geburt dabei ist.

wenn mein mann den a1 test besteht.
wissen wir halt nicht ob er die fzf zu mir machen oder ob wir bis das kind da ist warten sollen und dann die fzf zum kind führen sollen...

weil ich auch gehört habe die ausländerbehörde  in hamburg soll nicht gerade freundlich sei soll.

und wenn eins von beiden schneller und besser wäre.
würden wir natürlich die einfache fairate nehmen


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reinhard
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Antwort #8 - 05.07.2009 um 18:54:39
 
Wenn er das A1-Zertifikat hat, ist die FZF zu Dir schneller, weil er die noch im Juli beantragen kann. Wenn keine Scheinehe angenommen wird (was bei Deiner Schwangerschaft etwas absurd wäre), könnte er im August oder September schon hier sein.

Wenn er zur Geburt und den Formularen nach der Geburt wartet, fängt er im September erst mit dem Antrag an.

Übrigens: Da Ihr verheiratet seid, kostet der Visumantrag nichts, er riskiert also nicht, wenn er den Antrag zur FZF zu Dir jetzt nach der bestandenen Sprachprüfung stellt.

Wenn Du nur einen Pass hast, ist es allerdings nicht sinnvoll, Dich im Profil selbst aus Ausländerin zu bezeichnen. Es geht hier ja um rechtliche Fragen, und da können Antworten präziser sein, wenn die Information vorher genau ist. Es gibt doch für Dich auch die Möglichkeit, im Profil "verheiratet mit Ausländer" zu wählen. Wäre das nicht was für Dich?
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Antwort #9 - 05.07.2009 um 19:50:47
 
reinhard schrieb am 05.07.2009 um 18:54:39:
Wenn er das A1-Zertifikat hat, ist die FZF zu Dir schneller, weil er die noch im Juli beantragen kann. Wenn keine Scheinehe angenommen wird (was bei Deiner Schwangerschaft etwas absurd wäre), könnte er im August oder September schon hier sein.

Wenn er zur Geburt und den Formularen nach der Geburt wartet, fängt er im September erst mit dem Antrag an.

Übrigens: Da Ihr verheiratet seid, kostet der Visumantrag nichts, er riskiert also nicht, wenn er den Antrag zur FZF zu Dir jetzt nach der bestandenen Sprachprüfung stellt.



ok vielen dank, für die nette auskunft.
mir verunsichert , das nur alles.. weil ne bekannte aus dem internet 4 monate auf das visum für ihr mann gewartet  und ne andere wiederum nur 20 tage. mich würde mal interessieren waran die das fest legen.

dann hoffen wir mal das mein mann den a1 detusch test auch besteht.
dachte er muss, wenn er dort anruft für den termin zum visa antrag.  er einen pin bekommt und dann 60 euro bezahlen.



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Antwort #10 - 05.07.2009 um 20:56:01
 
60 Euro bezahlt er für einen Antrag auf ein Besuchsvisum. Als Ehemann einer Deutschen bezahlt er nicht.

Ja, es dauert manchmal 20 Tage und manchmal vier Monate. Das hängt von Arbeit und Urlaub, Ausländerbehörde und den Umständen ab. Wenn es eine FZF zu einer Ausländerin ist, gucken sie noch nach Einkommen, Arbeitsvertrag, Wohnung. Wenn der Mann schon mal hier war, gucken sie was damals war. Das kann man vorher nie wissen.

Wenn Dein Mann jetzt die Deutsch-Prüfung schafft und dann sein Visum beantragt, kommt er auch genau in die Urlaubszeit. Da kann niemand vorher richtig schätzen, wie lange es dann dauert.

Du wirst also erst sicher sein, wenn das Visum im Pass klebt.
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