reinhard schrieb am 05.07.2009 um 16:53:38:Ich musste eben ein bisschen raten, weil Du nach Deinem Profil "deutsche Ausländerin" bist.
Aber wenn Dein Vater Türke und Deine Mutter Deutsche ist, dann wird bei einem FZF-Visum zu Dir erst geguckt, ob Du genug für Euch drei (oder zweieinhalb) verdienst. Wenn nicht, wird geguckt, ob Du auch in der Türkei leben könntest, damit Dein Mann nicht in die Sozialhilfe zuzieht. (Ich gehe mal davon aus, dass Du mindestens zwei Staatsangehörigkeiten hast.)
Wenn er die A1-Prüfung nicht schafft, wird ihm beim Visumantrag (FZF zu Dir) vermutlich gesagt, er soll weiter lernen und mit dem Zertifikat in der Hand noch mal wieder kommen.
Die Hinweise auf die Möglichkeit, ein Visum zur
FZF zum ungeborenen Kind zu bekommen, sind theoretisch richtig, für Dich aber unsinnig – die Geburt ist ja schon im August, da ist Warten einfacher als ein vom Anwalt unterstützter Kampf mit Behörden.
Aber jetzt weißt Du: Es wird so oder so klappen bis September.
ich hab nur eine stattsbürgerschaft, die türkische habe ich gar nicht mehr.
das er bis zur geburt nicht da sein wird. können wir uns schon denken.
ich hab zwar noch ein schreiben vom frauenarzt , wo drin steht.
das er wichtig sei , das der mann bei der geburt dabei ist.
wenn mein mann den a1 test besteht.
wissen wir halt nicht ob er die fzf zu mir machen oder ob wir bis das kind da ist warten sollen und dann die fzf zum kind führen sollen...
weil ich auch gehört habe die ausländerbehörde in hamburg soll nicht gerade freundlich sei soll.
und wenn eins von beiden schneller und besser wäre.
würden wir natürlich die einfache fairate nehmen