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Einladung zum Studium: VE (Gelesen: 890 mal)
Themen Beschreibung: Einladung zum Studium: VE
seci
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i love i4a


Beiträge: 141
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung zum Studium: VE
05.07.2009 um 12:14:29
 
Hallo zusammen,

Ich hoffe, geht euch gut.
ein bekannter möchte ein VE für seinen Bruder abgeben.

sein Daten:
Lebt allein, Wohnung 40 qm , netto Gehalt ca 1000 euros.

kann/darf er das machen ?

Viele Grüsse

seci
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Mick
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Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung zum Studium: VE
Antwort #1 - 05.07.2009 um 13:40:00
 
Hi,
das kann knapp werden. Einfach mal bei der ABH ausrechnen
lassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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steini007
Gold Member
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung zum Studium: VE
Antwort #2 - 05.07.2009 um 15:31:58
 
M. M. nach kann die VE nicht dazu beitragen, den damit verbundenen Sinn zu erfüllen, da das Nettoeinkommen sich genau beim pfändungsfreien Betrag nach ZPO 850 c bewegt.
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