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Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 654 mal)
shoqja
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Beiträge: 8

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung
04.07.2009 um 11:02:18
 
große Freude! letzten Donnerstag hat mein Mann überraschend und unerwartet in Pristina sein Visum erhalten(8 Monate nach unserer Hochzeit) - 2 Tage später landete er in Berlin und meinen Armen Smiley
Nach einem unvergesslichen Wochenende haben wir pflichtbewußt am Montag morgen stundenlang versucht die ALB telefonisch zu informieren und letztendlich dann doch per email um einen Termin gebeten.
Antwort nach 2 Tagen: 25.8. um 7 Uhr!!
Einen Tag nach seiner Ankunft hat er schon eine Zusage für einen ganz guten Job erhalten, allerdings nur bei Vorlage einer Lohnsteuerkarte....die er beim Bürgeramt natürlich nicht erhalten hat - hat zwar Arbeitserlaubnis aber keine Aufenthaltgenehmigung...seit 2 Tagen nerv ich die ALB - es heißt immer nur Termin am 25.8., alle Fragen bleiben unbeantwortet.
Irgendwie hängen wir gerade in einem luftleeren Raum - und ich fühl mich als ehrliche Steuerzahlerin von meinem Staat völlig allein gelassen und behandelt wie ein Mensch zweiter Klasse...
Nun meine Fragen:
heißt das, mein Mann kann und darf erst ab August arbeiten?
Haben wir ein Recht auf einen früheren Termin?
Hat er bis dahin dann Anspruch auf irgendwelche staatlichen Gelder (Hartz4)?
Ist er irgendwie versichert, falls ihm was passiert? Ich bin selbständig, Familienversicherung kommt demzufolge nicht in Frage...


Danke und schönes Wochenende!
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schweitzer
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Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 05.07.2009 um 11:04:26
 
Hallo shoqja -

zunächst einmal Glückwunsch zur Visaerteilung und der erfolgten Einreise Deines Mannes. -

Auf einige Deiner Fragen werde ich zu antworten versuchen:

Etwas ist widersprüchlich:

shoqja schrieb am 04.07.2009 um 11:02:18:
hat zwar Arbeitserlaubnis aber keine Aufenthaltgenehmigung


und dann:

shoqja schrieb am 04.07.2009 um 11:02:18:
heißt das, mein Mann kann und darf erst ab August arbeiten?


Nein, wenn er eine Arbeitserlaubnis hat (im Visum vermerkt), dann darf er natürlich jetzt schon arbeiten gehen. - Der Arbeitgeber müsste nur "überzeugt" werden, dass der folgende Erhalt der Aufenthaltserlaubnis, die dann auch wieder bzw, weiter zur Erwerbstätigkeit berechtigt, eigentlich nur "Formsache" ist.

Habt Ihr Eure Eheschließung schon bei der Meldebehörde angemeldet? - Und habt Ihr bei der ABH mal angefragt, ob kurzfristig zumindest die Ausstellung einer FB mit Vermerk, dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist, ermöglicht werden kann?

Zur Frage nach staatlichen Leistungen für Deinen Mann:

Es ist so, dass nach § 7 Abs. i Satz 2 SGB II für neu eingereiste Ausländer tatsächlich die ersten 3 Monate ab EINREISE (nicht ab Anmeldung beim Einwohneramt, Antragstellung usw.!) kein ALG II beansprucht werden kann. Maßgeblich wäre also im schlimmsten Fall, hier das Einreisedatum  - ggf durch eidesstattliche Versicherung, Tickets usw. - nachzuweisen.

Für den 3-Monatszeitraum kann dann aber bei entsprechend festgestelltem Bedarf Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII beansprucht werden.  Die Höhe beider Leistungen ist betragsmäßig identisch. Der Antrag dürfte allerdings von der ARGE nicht einfach abgelehnt werden, sondern müsste - für den Dreimonatszeitraum - ggf. an das zuständige Sozialamt weitergeleitet werden, § 16 Abs. 1 SGB I. Beim Sozialamt gilt der Antrag gemäß  § 16 Abs. 1 SGB I an dem Tag als gestellt, an dem er bei der ARGE eingegangen ist.

Zur Frage nach der Krankenversicherung verweise ich mal auf andere threads - sieh mal bitte

hier
und
hier


Ich hoffe, das hilft schon mal weiter.

=schweitzer=
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