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Studiengang-wechseln (Gelesen: 1.470 mal)
sternchen_tl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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03.07.2009 um 18:58:07
 
Hallo zusammen ,

Als erstes möchte ich mir hier bei allen i4a-Teams/Moderatoren für ihre tolle Arbeit und Leistung bedanken...und ich muß ehrlich sagen dass es der Grund war warum ich mich hier regestriert habe es hat mich sehr beeindruckt wieviel und wie Sie die fragen beantwortet haben..es war einfach klasse.
Danke nochmal........

und hier zu meiner Frage(ich weiß dass änhliche Fragen wie meine schon gestellt und bantwortet wurden aber würde ich mich freuen wenn man zu meinem fall was sagen bzw raten würde).

ich habe im ws04/05 ein Allgemeine Infomatik-Studium angefangen und im 5ten semester dh ws06/07 habe ich mich für einen andren Studiengang entschieden (die wirtschaftsinformantik an der gleichen fh) da es bei dem ersten Studiengang die Praktika und die Klausuren doppelt so viel wie bei WI(wirtschaftsinformatik).....allerdings habe ich erst im ws08/09 offiziel gewechselt da ich (während dieser Zeit)die gemeinsamen Fächern von AI und WI-studiengänge bei den AI-Professoren schreiben wollte weil ich  sie und ihre vorlesungen und unterlagen besser kenne und weil ich wußte dass alles dann beim wechseln anerkannt wird und das ist eingentlich was passiert ist.. ich bin jetzt seit 2 semerstern wirtschaftsinformatik-student und wurde alles was ich bei AI-Studiengang annerkannt(praktika + klausuren) und ich befinde mich jetzt(bei dem neuen studiengang) im  Hochschulsemester 10 und im Fachsemester 4 da es mir eine Klausur fürs Grundstudium des neuen Studiengangs fehlt....
aber das grösste Problem dass ich eingentlich von der Sache nicht wußte dass man beim studiengangweschseln nach 18 monaten die ABH banachrichtigen muß und ihr erlaubnis braucht das wurde mir gar nicht von der fh gesagt oder zumindestens darauf hingewiesen...ich weiß dass man vielleicht selber drauf kommen mußte wenn man an den Aufenthaltzweck denkt aber es ist mir nie eingefallen und dachte dass ich es beim nächsten Termin der verlängerung es erwähnen muß ..
jetzt nun zu meinen Fragen:
ich muß nächste Woche einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthlterlaubnisses(da mein altes AE läuft in einer woche ab) und ich bin jetzt wie gesagt seit 2 Semester WI-Student und ich weiß jetzt nicht was ich machen soll??kriege ich jetzt Probleme mit der ABH weil die vorher nicht Bescheid gesagt habe?was würden Sie mir raten!!
Ich würde mich über irgend einen Rat,Vorschlag,oder vorgehensweise freuen.

mit vielen lieben Grüsse.

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reinhard
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Antwort #1 - 03.07.2009 um 19:56:26
 
Es nützt nichts: Das musst Du direkt die ABH fragen, die auch über die AE-Verlängerung entscheidet. Sie hat einen kleinen Spielraum, aber grundsätzlich musst Du solche Sachen immer VORHER klären.

Am besten wäre es, Du gehst Montag oder Dienstag zur Beratung (International Office), die haben am ehesten Erfahrung, wie es Studentinnen mit diesem Problem vor Dir ergangen ist. Aber dann musst Du direkt die ABH fragen, wie es weiter geht.
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sternchen_tl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.07.2009 um 21:29:34
 
danke schön für die schnelle Antwort..

kann es sein dass die ABH meinen Antrag ablehnt auch wenn ich beweisen kann dass ich das Studium innerhalb der nächsten 3 jahren abschließen kann und damit die 10 jahre-studium-Frist nicht überschreiten werde.

und wäre besser wenn ich mich zuerst bei international office beraten lässe bevor ich mit der ABH spreche???

Gruß
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reinhard
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Antwort #3 - 04.07.2009 um 12:10:09
 
sternchen_tl schrieb am 03.07.2009 um 21:29:34:
danke schön für die schnelle Antwort..

kann es sein dass die ABH meinen Antrag ablehnt auch wenn ich beweisen kann dass ich das Studium innerhalb der nächsten 3 jahren abschließen kann und damit die 10 jahre-studium-Frist nicht überschreiten werde.


Ja, das kann sein. Das kommt aber auf viele Punkte an – und normalerweise wird über eine solche Entscheidung länger diskutiert.

Zitat:
und wäre besser wenn ich mich zuerst bei international office beraten lässe bevor ich mit der ABH spreche???


Ja, auf jeden Fall. So hatte ich auch oben geraten – Montag früh zur Beratung, wenn sie keine Zeit haben Termin für Dienstag holen, dann mit der ABH sprechen.

Es ist einfach so, dass Deine Beratungsstelle schön öfters mit Deiner Ausländerbehörde solche Probleme diskutiert hat und vielleicht schon ungefähr sagen kann, unter welchen Bedingungen die ABH Deine AE verlängert.

Du darfst zwar nicht ohne Erlaubnis der ABH Dein Studienfach wechseln, aber Du bist nicht die einzige Studentin, die diesen Fehler gemacht hat. Die ABH hat schön öfters über solche Verlängerungen entschieden, und Deine Beratungsstelle kennt einige Beispiele.
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sternchen_tl
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Antwort #4 - 04.07.2009 um 14:33:19
 
Danke Reinhard...deine letzte Worte haben mich ein bißchen beruhigt(Ich  war die ganze Zeit so deprimiert...)
Ich werde jetzt am Montag als erstes zum International office gegen und mich beraten lassen..ich werde mich danach hier im Portal melden wie es bei mir gelaufen ist.

Grüsse.




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