Mir ist wieder mal etwas unklar:
Mutter Ausländerin, nicht miteinander verheiratet, lebt mit Kindern im Ausland, Vater Deutscher lebt in D. Jetzt sollen alle nach D.
1. Kind 1 bekommt deutschen Pass, soweit klar.
2. Mutter bekommt Visa wegen Sorgerecht.
3. Kind 2 vor 1.7.1993 geboren, somit kein deutscher Pass, aber (so dachte ich bis heute morgen) Visa weil deutscher Vater.
Meine Fragen:
1. Kind 2 zählt doch wohl als minderjähriges Kind eines Deutschen? Die Frage ist dahingehend, §28 AufG. ist ja klar das die Mutter und minderjährige Kinder eines deutschen Vaters bedingungslos Visas bekommen.
Oder gilt hier §32 und sie ist als minderjähriges unverheiratetes Kind eines Ausländers zu bewerten?
2. Wohl eine Standardfrage, ich habe mit der (extrem unfreundlichen) AB telefoniert. Ergebnis,
Vorabzustimmung für ein Visa haben die angeblich noch nie gemacht und wollen die auch nicht machen. Weiterhin Nachweise gefordert das Unterhalt und Wohnraum gesichert sind. §28(1) ist doch hier eindeutig das §5 nicht anzuwenden ist. Oder hat das was damit zu tun das Kind 2 16 Jahre alt ist?