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Aufenthalt eines Chilenen mit Sprachvisum, Touristenstatus, Heirat (Gelesen: 5.549 mal)
Themen Beschreibung: Chilene will zum Kennenlernen aus Neuseeland nach D. Welche Möglichkeiten gibt es?
Mikado
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03.07.2009 um 15:24:15
 
Hallo,
erst einmal vielen Dank für dieses tolle Forum!
Ich habe das Forum so gut wie es mir möglich war durchstöbert, aber keine Antwort auf mein konkretes Problem gefunden.

Hier mein/unser Fall:
Ich (24 J.) habe meinen Freund (32 J.) in Neuseeland kennen gelernt und wir waren 4 Monate zusammen. Er kommt aus Chile. In Neuseeland arbeitete er 1 Jahr lang mit dem ‚Work and Travel’ Visum. Nun ist dieses Arbeitsvisum abgelaufen und er will mit seinem Touristenvisum noch ein wenig reisen. Anfang Oktober will er nach Deutschland zu mir kommen.

Nun meine Fragen zu seinen Visa Möglichkeiten:
1. Er will und muss auf jeden Fall zuerst Deutsch lernen. Dazu kann er ein Sprachvisum beantragen.
- Gilt das Visum nur so lange wie für den Kurs bezahlt wird? Und müssen die Kurse für die gesamte beantragte Zeit schon beim Beantragen gebucht sein?
Das Problem ist, dass wir beide nicht viel Geld haben und der billigste Kurs in Berlin 540€ für 8 Wochen kostet. Er würde gern nur den B1 Schein (den man auch fürs Heiraten braucht) machen.
- Können seine Eltern aus Chile für ihn bürgen? Müssten sie dann den Bafög Mindestsatz pro Monat nachweisen? Wie muss diese Bürgschaft aussehen?
- Könnte auch meine Mutter (sie ist im öffentlichen Dienst) für ihn bürgen?
(Ich habe im Moment nur einen 300€ Job und fange ab Oktober wieder an zu studieren. Werde Bafög beziehen).
- Ist es dem Antrag abträglich, wenn er in meiner Wohnung wohnt? Wäre es z.B. besser einen Untermietvertrag bei jemand Anderem zu zeigen?
- Braucht er ein Rückflugticket? Kann das auch nach Neuseeland sein?
- und ganz wichtig: Kann er das Visum von Neuseeland aus beantragen? Das war ja mehr als 1 Jahr lang sein ständiger Wohnsitz.
- Wie sollte die Begründung dafür aussehen? Er hatte in Chile BWL studiert und auch in diesem Bereich gearbeitet. Könnte er z.B. angeben, dass er in Neuseeland war, um gut Englisch zu lernen (das stimmt) und nun seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch das Lernen der Deutsche Sprache verbessern möchte?
2. Angenommen er macht den Sprachkurs 3 Monate lang. Kann er dann als Tourist erst einmal hier bleiben? Chilenen müssen ja kein extra Touristenvisum beantragen, sondern bekommen es für 3 Monate automatisch bei Einreise ausgestellt. Muss er um dies zu bekommen ausreisen? Wenn ja, reicht es einfach Deutschland zu verlassen, oder muss er die EU verlassen, oder zurück nach Chile?
Sinn und Zweck des Ganzen ist uns länger kennen zu lernen, ohne für ein halbes Jahr zu bezahlen.
3. Außerdem: Wenn es zwischen uns klappt, wollen wir heiraten damit er hier bleiben und arbeiten kann. Das wäre doch besser mit dem normalen Touristenstatus, da dann kein falscher Aufenthaltszweck angegeben wurde?
Allerdings habe ich in diesem und im brasil-web Forum gelesen, dass das auch mit einem Sprachvisum möglich ist (bei nettem/r BearbeiterIn). Müsste der Termin beim Standesamt dann innerhalb der 3 Monate Touristatus sein?
Könnten seine Eltern alle erforderlichen Unterlagen aus Chile schicken?

Hoffe ihr könnt mir helfen.
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reinhard
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Antwort #1 - 03.07.2009 um 15:37:23
 
So wird es vermutlich nicht funktionieren.

Ein Visum für einen Sprachkurs wird nur gegeben, wenn es dafür einen Grund gibt. Er müsste nachweisen
- dass er in Chile kein Deutsch lernen kann (das geht dort aber!)
- dass er Deutsch für seine Arbeitsstelle in Chile braucht.

"Ich möchte aber" ist nach den deutschen Bestimmungen kein ausreichender Grund, ein Visum zu geben.

Es darf natürlich gegeben werden, wenn er es nach Ansicht des Konsulats gut genug begründet. Dann darf jeder bürgen, der bürgen kann (also genügend Geld hat).

Falls er bei Dir wohnt, ihr befreundet seid und ggf. irgendwann heiraten wollt, sind das drei Gründe zur Ablehnung eines Visums. Das Aufenthaltsrecht sieht grundsätzlich kein Kennenlernen, keine Verlobung etc. vor, sondern Kennenlernen nur in Chile, Einreise nur zur bereits fertig vorbereiteten Hochzeit (oder heiraten in Chile / Neuseeland, dann Einreise).

Falls er ein Visum bekommt (Tourist, Sprachschüler, irgendwas), darf er mit dem Visum grundsätzlich heiraten. Aber es ist ein Visum, bei dem die Ausreise mit dem Antrag gehört hat. Wenn er beabsichtigt zu bleiben, muss er ein "Visum zum Bleiben" (z.B. FZF-Visum) beantragen. Dann wird von vornherein die Ausländerbehörde an der Entscheidung beteiligt, weil das Visum nur gegeben wird, wenn die Ausländerbehörde auch den Aufenthalt erlauben will.

Bei Sprachkursvisum wird die Ausländerbehörde auch beteiligt, weil sie den Aufenthalt erlauben muss. Dazu reicht ein Visum ja in der Regel nicht. Und dann wird ein Kurs vorgeschrieben, der wirklich intensiv ist, also den Hauptzweck des Aufenthalts darstellt. Eventuell solltest Du bei der Ausländerbehörde fragen, ob 18 Wochenstunden reichen oder es 20 oder 22 Wochenstunden Unterricht sein sollen. Und Du solltest Dich auch auf die Gegenfrage vorbereiten, warum er nicht dort Deutsch lernt, wo er ist oder wo er (ohne Visum) sein darf.
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Antwort #2 - 03.07.2009 um 15:37:45
 
Hallo Mikado!

Willkommen im Forum.

Du hast viele Fragen, die das fast das ganze Spektrum der Visamöglichkeiten bietet. Das kann man auch durchaus verstehen, aber um hier - ohne dass tausend neue Fragen auftreten - sinnvoll zu antworten, sollte überlegt werden, was der Hauptgrund für das Visum ist.

Will er nun in Deutschland deutsch lernen, arbeiten, einen touristischen Aufenthalt oder heiraten?

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Mikado
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Antwort #3 - 03.07.2009 um 18:26:17
 
Danke für die schnellen Antworten.

Der Hauptgrund ist uns besser kennen zu lernen, zu gucken, ob wir uns auch hier in Deutschland so gut verstehen. Daher bräuchten wir mehr als 3 Monate Zeit, um zu entscheiden ob wir heiraten wollen.
Natürlich möchte er auch Deutsch lernen, um sich hier einleben zu können.

Reinhards Antwort hört sich sehr pessimistisch an. Sind unsere Chancen wirklich so schlecht?
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janetm
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Antwort #4 - 03.07.2009 um 18:30:06
 
Mikado schrieb am 03.07.2009 um 15:24:15:
Das Problem ist, dass wir beide nicht viel Geld haben und der billigste Kurs in Berlin 540€ für 8 Wochen kostet. Er würde gern nur den B1 Schein (den man auch fürs Heiraten braucht) machen.


Fürs Heiraten braucht man kein B1, das kann man sogar ohne Deutschkenntnisse. Für die AE nach der Heirat braucht er A1 Sprachkenntnisse.

Mikado schrieb am 03.07.2009 um 15:24:15:
2. Angenommen er macht den Sprachkurs 3 Monate lang. Kann er dann als Tourist erst einmal hier bleiben? Chilenen müssen ja kein extra Touristenvisum beantragen, sondern bekommen es für 3 Monate automatisch bei Einreise ausgestellt. Muss er um dies zu bekommen ausreisen? Wenn ja, reicht es einfach Deutschland zu verlassen, oder muss er die EU verlassen, oder zurück nach Chile?


Warum macht er den Sprachkurs nicht als Tourist ohne Visa, er darf ja für 3 Monate visafrei einreisen? Danach müsste er allerdings ausreisen.

Mikado schrieb am 03.07.2009 um 15:24:15:
3. Außerdem: Wenn es zwischen uns klappt, wollen wir heiraten damit er hier bleiben und arbeiten kann. Das wäre doch besser mit dem normalen Touristenstatus, da dann kein falscher Aufenthaltszweck angegeben wurde?


Das ist beides suboptimal, idealerweise heiratet man mit einem Visum zur Eheschliesung, da dabei dann andere Vorraussetzungen geprüft werden. Heiraten kann man natürlich mit beidem, die Frage ist nur ob anschließend eine AE genehmigt wird oder erst ausgereist werden und dass FZF Visumverahren nachgeholt werden muss.

Ansonsten schliesse ich mich Steini007 an:

steini007 schrieb am 03.07.2009 um 15:37:45:
Will er nun in Deutschland deutsch lernen, arbeiten, einen touristischen Aufenthalt oder heiraten?


Vom Grund des Aufenthalts ist halt auch das Visum abhängig.

Liebe Grüße
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steini007
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Antwort #5 - 03.07.2009 um 18:42:47
 
Mikado schrieb am 03.07.2009 um 18:26:17:
Daher bräuchten wir mehr als 3 Monate Zeit, um zu entscheiden ob wir heiraten wollen.

Es gibt leider kein Kenn-Lern-Visum. Aber dass er drei Monate visumsfrei einreisen darf, ist doch schon einmal der Anfang. Zwinkernd

Bei einem Langzeitvisum muss der Zweck entsprechend begründet und auch eingehalten werden.

Mikado schrieb am 03.07.2009 um 18:26:17:
Natürlich möchte er auch Deutsch lernen, um sich hier einleben zu können.

Das ist kein Grund für ein Sprachvisum.

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Mikado
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Antwort #6 - 03.07.2009 um 18:59:20
 
Klar sind 3 Monate besser als nichts. Aber gibt es keine Möglichkeit für einen längerfristigen Aufenthalt ohne gleich zu heiraten?

janetm schrieb am 03.07.2009 um 18:30:06:
Warum macht er den Sprachkurs nicht als Tourist ohne Visa, er darf ja für 3 Monate visafrei einreisen? Danach müsste er allerdings ausreisen.  

Weil wir eben länger zusammen sein wollen und der Flug nach Chile teuer ist. Deswegen meine Frage nach anderen Alternativen.

Ihr fragt also nach dem offiziellen Grund!? Der wäre meiner Meinung nach Deutsch lernen.
reinhard schrieb am 03.07.2009 um 15:37:23:
Ein Visum für einen Sprachkurs wird nur gegeben, wenn es dafür einen Grund gibt. Er müsste nachweisen
- dass er in Chile kein Deutsch lernen kann (das geht dort aber!)
- dass er Deutsch für seine Arbeitsstelle in Chile braucht.

Aber das geht demnach ja nicht.

Fazit: Uns bleibt nur die Möglichkeit innerhalb der 3 Monate zu heiraten und dann die AE bzw. FZF zu beantragen? Griesgrämig
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reinhard
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Antwort #7 - 03.07.2009 um 19:07:27
 
Mikado schrieb am 03.07.2009 um 18:59:20:
Fazit: Uns bleibt nur die Möglichkeit innerhalb der 3 Monate zu heiraten und dann die AE bzw. FZF zu beantragen? Griesgrämig



Wenn er kein Visum für einen längeren Aufenthalt (Sprachkurs) beantragt und bekommt, muss er nach drei Monaten wieder ausreisen.

Eine Einreise ohne Visum bedeutet: Er will höchstens 3 Monate hier bleiben und danach wieder ausreisen. Das muss er dann auch machen. Das ist unabhängig davon, ob er hier Deutsch lernt, heiratet oder als Tourist rumfährt und Fotos macht.

Wenn er kommen will, um zu bleiben, muss er IMMER vorher ein Visum beantragen. Solch ein Aufenthalt ist NICHT visumfrei.

Wenn er also hier deutsch lernt und heiratet, muss er danach in Santiago de Chile seine Familienzusammenführung beantragen. Er kann es natürlich auch ohne Visum bei der ABH versuchen, die darf in Ausnahmefällen auf das Visum (Flug nach Chile - Visum - Flug zurück) verzichten. Aber darauf solltet Ihr Euch nicht verlassen.

Die Ausländerbehörde muss davon ausgehen: wenn er ohne Visum kommt, kennt er seine Ausreisepflicht und hat auch die nötigen finanziellen Mittel für Aufenthalt und Rückflug. Das wird eventuell auch bei der Einreise kontrolliert – ohne Visum heißt nicht, dass er ohne alles kommen darf. Das Nicht-Vorhandensein von Geld für den Rückflug wäre kein Grund für eine Aufenthaltserlaubnis, sondern ein Grund, ihm die Einreise zu verweigern.
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Antwort #8 - 03.07.2009 um 19:09:27
 
Mikado schrieb am 03.07.2009 um 18:59:20:
Uns bleibt nur die Möglichkeit innerhalb der 3 Monate zu heiraten und dann die AE bzw. FZF zu beantragen?  

Dem Grunde nach richtig, wobei die Erteilung der AE gleich nach der Eheschließung Probleme bereiten könnte, wenn erkennbar ist, dass die Heirat bereits geplant war, denn dann hätte dein Freund gleich ein Visum zur Eheschließung bei der deutschen Botschaft am aktuellen Wohnsitz beantragen müssen.
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Antwort #9 - 03.07.2009 um 19:21:32
 
reinhard schrieb am 03.07.2009 um 19:07:27:
Wenn er kein Visum für einen längeren Aufenthalt (Sprachkurs) beantragt und bekommt, muss er nach drei Monaten wieder ausreisen.

Besteht also doch die Möglichkeit für ein Sprachvisum länger als 3 Monate?
Ich habe den Beiträgen entnommen das geht nicht, weil er auch in Neuseeland oder Chile die Sprache lernen könnte?
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Antwort #10 - 03.07.2009 um 19:22:19
 
Hi...

ich hab' mir lang überlegt in welches Thema dieser Thread passt... aber da das Hauptziel scheinbar sich kennen zu lernen und heiraten ist, passt es besser in "Ehe und Familie".

Zur Visumsfreiheit...
Klar scheint mittlerweile zu sein, dass chilenische Staatsangehörige ohne Visum für einen beabsichtigten 3- Monatszeitraum nach Deutschland einreisen dürfen.
Zu verdeutlichen gilt es, dass sofern bei der Einreise beabsichtigt ist länger wie 3 Monate zu bleiben, vom ersten Tag an uneingeschränkte Visumspflicht besteht.... daran ändert das Sichtvermerksabkommen auch nichts.

BTW...
Mikado schrieb am 03.07.2009 um 18:59:20:
Ihr fragt also nach dem offiziellen Grund!? Der wäre meiner Meinung nach Deutsch lernen. 

Offizieller Grund? Hört sich für mich eher wie ein vorgeschobener Grund an...

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Antwort #11 - 03.07.2009 um 19:29:58
 
Daddy schrieb am 03.07.2009 um 19:22:19:
Offizieller Grund? Hört sich für mich eher wie ein vorgeschobener Grund an...

Ist es in gewisser Weise auch, da ja der Grund kennen lernen nicht existiert. Sowie der Grund A1 für AE nach Heirat.

Das mit der Ausreisepflicht habe ich verstanden.
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Antwort #12 - 03.07.2009 um 19:44:13
 
Mikado schrieb am 03.07.2009 um 19:21:32:
Besteht also doch die Möglichkeit für ein Sprachvisum länger als 3 Monate?
Ich habe den Beiträgen entnommen das geht nicht, weil er auch in Neuseeland oder Chile die Sprache lernen könnte?


Die Möglichkeit besteht. Wenn es hier einen speziellen Sprachkurs gibt, für den sein Arbeitgeber ihn anmeldet... Es gibt Konstellationen, in denen ein Sprachkurs-Visum erteilt wird. Die meisten bekommen es aber, wenn sie zu Hause Grundkenntnisse in Deutsch (bis B1 oder so) erlernt haben und den Sprachkurs machen wollen, weil sie bereits die Zulassung einer deutschen Uni fürs geplante Studium vorweisen können.

Wenn Ihr was sucht, weil es für den eigentlichen Grund kein vorgesehenes Visum gibt, sind die Chancen aber generell gering – und die Möglichkeit bleibt theoretisch.

Es ist tatsächlich eine Lücke im Ausländerrecht, dass Kennenlernen vor dem Heiraten nicht ermöglicht wird – die Missbrauchsmöglichkeit war für den Gesetzgeber wohl zu groß. Hier im Forum geht es aber vor allem darum, Dich und Euch beide darüber zu informieren. Beschweren kannst Du Dich bei abgeordnetenwatch.de

Falls sein Geld reicht, kann er ja einfach gucken, ob ein 90-Tage-Aufenthalt ohne Visum, aber mit Rückkehrpflicht ausreicht, sich über die Zukunftspläne klar zu werden. Ihr müsst dann nur damit rechnen, dass ein Aufenthalt nur über den Visumantrag in Chile möglich wird (egal, ob es dann ein Visum zum Heiraten oder nach dem Heiraten werden soll).
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Antwort #13 - 03.07.2009 um 19:44:20
 
Mikado schrieb am 03.07.2009 um 19:21:32:
Besteht also doch die Möglichkeit für ein Sprachvisum länger als 3 Monate?
Ich habe den Beiträgen entnommen das geht nicht, weil er auch in Neuseeland oder Chile die Sprache lernen könnte? 


Die Möglichkeit besteht, aber ob das Visum erteilt wird entscheidet Botschaft / ABH und nicht das Forum, man braucht halt wie gesagt gute Gründe warum man Deutsch nicht im Heimatland lernen kann / will.

Zu Einzelheiten siehe auch die FAQ und benutze mal die Boardsuche

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Antwort #14 - 03.07.2009 um 20:05:58
 
reinhard schrieb am 03.07.2009 um 19:44:13:
Wenn es hier einen speziellen Sprachkurs gibt, für den sein Arbeitgeber ihn anmeldet...  

Nur den Arbeitgeber gibt es im Moment nicht mehr, somit das flach fallen würde, da die TS schreibt:
Mikado schrieb am 03.07.2009 um 15:24:15:
Nun ist dieses Arbeitsvisum abgelaufen und er will mit seinem Touristenvisum noch ein wenig reisen.




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