Hallo,
erst einmal vielen Dank für dieses tolle Forum!
Ich habe das Forum so gut wie es mir möglich war durchstöbert, aber keine Antwort auf mein konkretes Problem gefunden.
Hier mein/unser Fall:
Ich (24 J.) habe meinen Freund (32 J.) in Neuseeland kennen gelernt und wir waren 4 Monate zusammen. Er kommt aus
Chile. In Neuseeland arbeitete er 1 Jahr lang mit dem ‚Work and Travel’ Visum. Nun ist dieses Arbeitsvisum abgelaufen und er will mit seinem Touristenvisum noch ein wenig reisen. Anfang Oktober will er nach Deutschland zu mir kommen.
Nun meine Fragen zu seinen Visa Möglichkeiten:
1. Er will und muss auf jeden Fall zuerst Deutsch lernen. Dazu kann er ein Sprachvisum beantragen.
- Gilt das Visum nur so lange wie für den Kurs bezahlt wird? Und müssen die Kurse für die gesamte beantragte Zeit schon beim Beantragen gebucht sein?
Das Problem ist, dass wir beide nicht viel Geld haben und der billigste Kurs in Berlin 540€ für 8 Wochen kostet. Er würde gern nur den
B1 Schein (den man auch fürs Heiraten braucht) machen.
- Können seine Eltern aus Chile für ihn bürgen? Müssten sie dann den Bafög Mindestsatz pro Monat nachweisen? Wie muss diese Bürgschaft aussehen?
- Könnte auch meine Mutter (sie ist im öffentlichen Dienst) für ihn bürgen?
(Ich habe im Moment nur einen 300€ Job und fange ab Oktober wieder an zu studieren. Werde Bafög beziehen).
- Ist es dem Antrag abträglich, wenn er in meiner Wohnung wohnt? Wäre es z.B. besser einen Untermietvertrag bei jemand Anderem zu zeigen?
- Braucht er ein Rückflugticket? Kann das auch nach Neuseeland sein?
- und ganz wichtig: Kann er das Visum von Neuseeland aus beantragen? Das war ja mehr als 1 Jahr lang sein ständiger Wohnsitz.
- Wie sollte die Begründung dafür aussehen? Er hatte in Chile BWL studiert und auch in diesem Bereich gearbeitet. Könnte er z.B. angeben, dass er in Neuseeland war, um gut Englisch zu lernen (das stimmt) und nun seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch das Lernen der Deutsche Sprache verbessern möchte?
2. Angenommen er macht den Sprachkurs 3 Monate lang. Kann er dann als Tourist erst einmal hier bleiben? Chilenen müssen ja kein extra Touristenvisum beantragen, sondern bekommen es für 3 Monate automatisch bei Einreise ausgestellt. Muss er um dies zu bekommen ausreisen? Wenn ja, reicht es einfach Deutschland zu verlassen, oder muss er die EU verlassen, oder zurück nach Chile?
Sinn und Zweck des Ganzen ist uns länger kennen zu lernen, ohne für ein halbes Jahr zu bezahlen.
3. Außerdem: Wenn es zwischen uns klappt, wollen wir heiraten damit er hier bleiben und arbeiten kann. Das wäre doch besser mit dem normalen Touristenstatus, da dann kein falscher Aufenthaltszweck angegeben wurde?
Allerdings habe ich in diesem und im brasil-web Forum gelesen, dass das auch mit einem Sprachvisum möglich ist (bei nettem/r BearbeiterIn). Müsste der Termin beim Standesamt dann innerhalb der 3 Monate Touristatus sein?
Könnten seine Eltern alle erforderlichen Unterlagen aus Chile schicken?
Hoffe ihr könnt mir helfen.