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Kriterien Ausschluss Scheinehe - Tattoo? (Gelesen: 1.338 mal)
Matt
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kriterien Ausschluss Scheinehe - Tattoo?
02.07.2009 um 22:54:40
 
Guten Abend,

mein Freund und ich (Deutsche) möchten in diesem Jahr gerne in seinem Heimatland heiraten. Ich war schon einmal 2 Jahre mit einem Afrikaner verheiratet , der dann mit FZF-Visum nach Dtl. kam. Wir sind jetzt geschieden.

Ich habe meinen Freund kürzlich besucht und mir vor Abreise seine Unterschrift auf den Steiß tätowieren lassen. So etwas geschieht ja nicht so häufig, von daher interessiert mich mal, ob ein so persönliches Tattoo dazu beiträgt, mögliche Scheinehe-Unterstellungen auszuräumen. unentschlossen unentschlossen
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 03.07.2009 um 08:11:14
 
Erwartest Du auf diese Frage eine ernsthafte und "verbindliche" Antwort?

Vergiss es, einschlägige "Erfahrungen" werden nicht so zahlreich sein als dass sie hier im Sinne von signifikanten Aussagen weitergegeben werden könnten - allenfalls mag die Devise "Versuch macht kluch" gelten.  Zwinkernd -

Aber mal ehrlich: Ein Tatoo wird wohl kaum als das Kriterium für das Ausräumen eines Scheineheverdachts hinreichend sein - die Behörden sind schon gehalten, im Rahmen einer Gesamtschau auf den Fall zu beurteilen, ob es sich um eine Zweckehe handelt oder nicht. Im Zweifel sollte man da schon vielfältigere Belege für das wirkliche Existieren einer engen und tragfähigen Beziehung zum Partner einbringen können.

=schweitzer=
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