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A1 Prüfung nicht bestanden, hat aber eine Bescheinigung.... (Gelesen: 2.510 mal)
Stranger80
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i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag A1 Prüfung nicht bestanden, hat aber eine Bescheinigung....
01.07.2009 um 20:39:53
 
Hallo, meine Frau hat die Prüfung nicht bestanden und muss nur die mündliche nochmal machen. 4 Punkte haben gefehlt um die Prüfung bestehen zu können. Meine Frau hat dann eine Bescheinigung bekommen indem steht dass Sie teilgenommen hat (Teilnahmebescheinigung). Sie ging mit den Papieren zur Botschaft und Sie meint dass es trotzdem geht. Am Freitag geht sie nochmal zur Botschaft weil mit ihrer Geburtsurkunde was nicht stimmt. Also stimmt das? Habt ihr sowas auch mal erlebt?
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.07.2009 um 20:47:22
 
Stranger80 schrieb am 01.07.2009 um 20:39:53:
Sie meint dass es trotzdem geht

Wer ist "SIE"? Die Botschaft oder deine Frau?

Die Botschaft kann auch auf ein A1 Zertifikat verzichten, wenn sie der Meinung ist, dass deine Frau die Sprachkenntnisse beherrscht.

Scheinbar spricht sie so gut deutsch, dass dies der Botschaft genügt.



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Purtzel
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.07.2009 um 21:35:59
 
Stranger80 schrieb am 01.07.2009 um 20:39:53:
Hallo, meine Frau hat die Prüfung nicht bestanden und muss nur die mündliche nochmal machen. 4 Punkte haben gefehlt um die Prüfung bestehen zu können. Meine Frau hat dann eine Bescheinigung bekommen indem steht dass Sie teilgenommen hat (Teilnahmebescheinigung). Sie ging mit den Papieren zur Botschaft und Sie meint dass es trotzdem geht. Am Freitag geht sie nochmal zur Botschaft weil mit ihrer Geburtsurkunde was nicht stimmt. Also stimmt das? Habt ihr sowas auch mal erlebt?


Bei meinem Mann wars so,der Termin in der Botschaft stand schon für Ende Februar,er hat aber die Prüfung mitte Februar nicht geschafft.Er ist ohne das Zeugnis rein,hat soweit alles abgeben können,das Geld hat aber nicht gereicht,Gebühren sind erhöht worden und das Ledigkeitszeugnis musste sein Vater unterschreiben und nicht er selbst.Er sollte das neue Papier besorgen und die komletten Gebühren so schnell als möglich bringen.Also,eine Wo.später nochmal rein,mit Geld und dem fehlenden Papier,da hat ihm ein anderer Sachbearbeiter gesagt,er solle die Gebühren erst dann einzahlen wenn er das A1 Zeugnis hat,denn ohne das wird der Antrag eh abgelehnt und das Geld ist weg.Er hat dann im April die Prüfung wiederholt und bestanden und die Gebühren eingezahlt,dann erst wurde der Vertrauensanwalt losgeschickt.Der Antrag selber wurde sofort zur AB in D geschickt,so dass ich da im März das erste Mal vorgeladen wurde.
Also in der Dt.Botschaft in Nigeria geht ohne Zeugnis gar nix,es sei denn der Antragsteller hat Hochschulabschluss.


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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 02.07.2009 um 10:18:33
 
@ Purzel
Von welchen Gebühren sprichst Du ?
Das VZF wird doch kostenfrei erteilt ?  Oder nicht (mehr) ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 02.07.2009 um 10:49:40
 
Saxonicus schrieb am 02.07.2009 um 10:18:33:
Von welchen Gebühren sprichst Du ?

... eigentlich ganz eindeutig von diesen:
Purtzel schrieb am 01.07.2009 um 21:35:59:
die Gebühren eingezahlt,dann erst wurde der Vertrauensanwalt losgeschickt

... also keine Gebühren für das Visum zur FZF.
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Purtzel
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.07.2009 um 13:17:25
 
Saxonicus schrieb am 02.07.2009 um 10:18:33:
@ Purzel
Von welchen Gebühren sprichst Du ?
Das VZF wird doch kostenfrei erteilt ?  Oder nicht (mehr) ?


Mein Mann musste umgerechnet um die 530 euro bezahlen,für was das alles war weiss ich nicht,nur für den Anwalt oder ob da auch bearbeitungsgebühren der Botschaft selber dabei sind.
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