Stranger80 schrieb am 01.07.2009 um 20:39:53:Hallo, meine Frau hat die Prüfung nicht bestanden und muss nur die mündliche nochmal machen. 4 Punkte haben gefehlt um die Prüfung bestehen zu können. Meine Frau hat dann eine Bescheinigung bekommen indem steht dass Sie teilgenommen hat (Teilnahmebescheinigung). Sie ging mit den Papieren zur Botschaft und Sie meint dass es trotzdem geht. Am Freitag geht sie nochmal zur Botschaft weil mit ihrer Geburtsurkunde was nicht stimmt. Also stimmt das? Habt ihr sowas auch mal erlebt?
Bei meinem Mann wars so,der Termin in der Botschaft stand schon für Ende Februar,er hat aber die Prüfung mitte Februar nicht geschafft.Er ist ohne das Zeugnis rein,hat soweit alles abgeben können,das Geld hat aber nicht gereicht,Gebühren sind erhöht worden und das Ledigkeitszeugnis musste sein Vater unterschreiben und nicht er selbst.Er sollte das neue Papier besorgen und die komletten Gebühren so schnell als möglich bringen.Also,eine Wo.später nochmal rein,mit Geld und dem fehlenden Papier,da hat ihm ein anderer Sachbearbeiter gesagt,er solle die Gebühren erst dann einzahlen wenn er das
A1 Zeugnis hat,denn ohne das wird der Antrag eh abgelehnt und das Geld ist weg.Er hat dann im April die Prüfung wiederholt und bestanden und die Gebühren eingezahlt,dann erst wurde der Vertrauensanwalt losgeschickt.Der Antrag selber wurde sofort zur AB in D geschickt,so dass ich da im März das erste Mal vorgeladen wurde.
Also in der Dt.Botschaft in Nigeria geht ohne Zeugnis gar nix,es sei denn der Antragsteller hat Hochschulabschluss.