Hallo liebe Gemeinde,
zuerst möchte ich mich an dieser Stelle von den Machern der Website bedanken, die uns alle ratsuchende und ratgeber auf dieser Weise zusammengebracht haben, ihr seid einfach klasse, macht weiter so
Mein Fall:
Ich bin gebürtige Iraner und habe die Deutsche Staatsangehörigkeit, bin sozusagen Doppelstaater. Seit ca. 5 Jahren arbeite ich als Projektleiter für eine iranische Firma, die International tätig ist. Seitdem lebe ich im Iran, muss aber auch sagen, dass ich ungefähr alle 4 bis 5 monaten nach Deutschland zur Besuch komme um meine Eltern und Geschwister, Freunde etc. zu sehen. Auf einer der Projekte in Venezuela die ich zu betreuen hatte, habe ich meine zukunftige Frau bei der Arbeit kennengelernt. Wir haben vor ca. anderthalb Jahren in Venezuela geheiratet und seitdem leben wir Gemeinsam im Iran. Wegen meiner Arbeit muss ich (mit meiner Frau) mehrmals nach Venezuela und zurück wobei die Aufenthalte in Venezuela manchmal bis zu drei Monaten sind, eigentlich wissen wir nicht mehr so richtig wo wir leben. Nach unsere Heirat hat meine Frau automatisch die iranische Staatsangehörigkeit bekommen und ist somit auch Doppelstaater. Ich spreche mit meiner Frau auf Englisch, da ich die Sprache ihres Landes (Spanisch) nicht sprechen kann und sie nicht die iranische. Da meine Frau hier im Iran nicht so ganz zurecht kommt (Stichwort: Kultur, Geselschaft, Kopftuch usw.), haben wir uns entschieden in Deutschland zu leben. Ich bin in D unter der adresse meiner Eltern angemeldet. Und jetzt kommen die Fragen wie:
1. Ich bin ja noch im Iran Arbeitstätig, wie ist es eigentlich, wenn meine Frau hier im Iran bei der Deutschen Botschaft ein sogenanntes Ehegattennachzugs-Visum beantragt und die Botschaft den Antrag zu den zuständigen
ABH (da wo ich in D angemeldet bin) weiterleitet. Die
ABH wird/will sich bei mir in D melden, aber ich bin im Iran, wie soll das funktionieren?
2. Da meine Frau mit dem Venezuelanischen Pass alle 6 Monate für max. 3 Monate Aufenthalt (zur Besuchszwecken) nach Deutschland kommen kann, haben wir uns überlegt, dass wir zuerst nach D kommen, uns eine neue Wohnung suchen und sie danach nach Venez. fliegt, um von dort aus das Visum zu beantragen. Was meint ihr, ist dieser Weg besser als der vorherige?
3. Ich habe vielleicht weiterhin die Möglichkeit bei der iranische Firma weiter zu arbeiten und zwar als Außendienstmitarbeiter für die Projekte im Ausland. Wird die
ABH die Lohnnachweise einer ausländische Firma akzeptieren (natürlich die übersetzte/legalisierte Kopie)?
4. Angenommen, ich kann nicht mehr bei der iranische Firma weiterarbeiten und muss mir eine neue Arbeitsstelle suchen, dann muss meine Frau solange warten bis ich eine Arbeitsstelle (mit ausreichender Lohn) gefunden habe, und sie erst dann das Visum beantragt? Mit anderen Worten: wird die
ABH in unseren Fall von der berühmten "Ausnahmeregel" sprechen, da ich Doppelstaater bin und somit die
LU Sicherung als Voraussetzung für das Erteilen des Visums machen?
5. Falls die Ausnahmeregel zutrifft und ich noch keine Arbeisstelle habe, gibt es noch die Möglichkeit mit einem Konto (mit Sperrvermerk) der
ABH gegenüber die Bonität nachzuweisen und somit eine
VE abzugeben? Gilt das auch für diejenigen die eine dauerhafte Aufenthalt in D beabsichtigen (wie in unserem Fall) oder nur für diejenigen die eine vorübergehende Aufenthalt in D haben wollen (wie z.B. Studenten)?
Anmerkung: Obwohl meine Frau Hochschulabsolvent (Ingenieurin) ist, hielten wir es für besser, dass sie
das Goethe Institute besucht (in ein paar wochen wird sie ihre Prüfung ablegen), damit das erteilen des Visums
nicht an diesem Punkt scheitert.
Ich bin für jeden Ratschlag und Hilfe sehr dankbar.
Gruß
Pali