Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gleichwertigkeitsprüfung für Apotheker (Gelesen: 1.808 mal)
Nala
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gleichwertigkeitsprüfung für Apotheker
01.07.2009 um 13:39:20
 
Einen schönen guten Tag,

ich habe eine Frage zu den Gleichwertigkeitsprüfungen als Apotheker für Drittstaatler.

Wenn ich mit einer erteilten Berufserlaubnis in einem Bundesland - nehmen wir an, Berlin - eine zeitlang in einer Apotheke gearbeitet und dann dort die Gleichwertigkeitsprüfung bestanden habe, wird diese dann überall anerkannt? Ich weiß, dass die Berufserlaubnis immer nur für ein Bundeslang gültig ist und neu beantragt werden muss. Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung aber abgelegt wurde, muss ich sie doch hoffentlich nicht noch einmal machen, wenn ich zum Beispiel nach Bayern ziehen möchte, oder?

Ich wäre sehr dankbar für die Information,

Viele Grüße
Nala
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fich
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichwertigkeitsprüfung für Apotheker
Antwort #1 - 01.07.2009 um 15:03:39
 
Hallo Nala,

das ist, zumindest für Ärzte, richtig. Die Prüfung musst Du nur einmal machen. Wenn Du dann in ein anderes Bundesland ziehst, wird die Prüfung dort anerkannt.

Zumindest bei den Ärzten ist es sogar so (oder zumindest war es bis vor einiger Zeit so) , dass man die Prüfung immer in dem Bundesland ablegen muss, das die erste Berufserlaubnis erteilt hat. Also z.B. Berlin. Wenn Du dann vor der Prüfung nach Bayern umziehst und dort eine neue Berufserlaubnis (für Bayern) beantragst, musst Du für die Prüfung trotzdem wieder nach Berlin fahren.

Ich denke, dass es bei den Apothekern nicht anders sein wird. Genaue Auskünfte dazu bekommst Du vom zuständigen Landesprüfungsamt.

Gruß,
fich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
karlkarl
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

46499 Hamminkeln, Nordrhein-Westfalen, Germany
46499 Hamminkeln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichwertigkeitsprüfung für Apotheker
Antwort #2 - 01.07.2009 um 15:04:17
 
Hallo Nala.

bei Ärzten reicht die Prüfung für alle Bundesländer, bei Apothekern weiss ich es nicht.
Aber einfach mal das zuständige Prüfungsamt oder die Behörde fragen, die für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig ist oder war.
Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema