Hallo,
erstmal vielen Dank an alle Beteiligten für so ein gutes und informatives Forum. Habe hier schon viele wichtige Infos herausgelesen.
Jetzt möchte ich aber auch ein, zwei Fragen stellen. Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen.
Ich bin Aussiedler, (Anfang der 90´er eingebürgert) und habe Mitte April in DK geheiratet. Meine Frau ist Russin und war bis zur Hochzeit als Aupair in DE.
Nach der Heirat ist sie zu mir gezogen, wir haben einen Antrag auf eine
AE gestellt und warten seit dem auf eine Antwort von der
ABH. Laut der zuständigen
ABH dauert es so lange, da sie immer noch nicht die Unterlagen erhalten haben die sie von der Behörde benötigen die für meine Frau zuständig war als diese noch Aupair war (in einer anderen Stadt).
Kann ich von meiner/unserer Seite irgendwas tun um den Prozess zu beschleunigen??
So eine Fiktionsbescheinigung ist zwar eine feine Sache nur kann meine Frau in der Zeit ja noch nicht mal ein Praktikum machen. Geschweige den ins Ausland fahren.
Die zweite Frage wäre:
Meine Frau wollte hier studieren. Sie hat schon ein Studium in RU abgeschlossen (Master). Mus sie jetzt, also nachdem sie mich geheiratet hat immer noch die entsprechenden Deutschkenntnisse (TestDaf etc.) für die Zulassung nachweisen. Oder kann man das nicht generell sagen? Bzw. wird das vielleicht von jeder Uni/FH anders gehandhabt.
Und die dritte Frage:
Meine Frau wollte noch ihren Mädchennamen ändern man hat uns mal gesagt, dass es Nachteile hat es über das entsprechende russische Konsulat/Botschaft zu machen. Leider weis ich nicht mehr was der Nachteil war. Kann da jemand was zu sagen? Macht es wirklich Sinn für die Namensänderung nach RU zu fahren?
Ich hoffe ihr könnt mir hier und da ein wenig weiterhelfen.
Gruß
derjohn