Cennet schrieb am 30.06.2009 um 15:44:46:Mein Mann hat heute seine
AE bekommen , allerdings nur für 9 Monate da es in Sachsen so ist, das wenn der Pass nur 1 Jahr gültig ist die nur bis 3 Monate vor ablauf des passes die
AE erteilen.
Wie kommt man denn in Sachsen auf dieses schiefe Brett - ich denke, dass das selbst, wenn Sachsen entsprechende eigene Anwendungshinweise zum
AufenthG hätte (was ich nicht weiß), rechtlich nicht haltbar wäre zumal:
Cennet schrieb am 30.06.2009 um 15:44:46:Das Ärgerliche an der ganzen Sache ist, das er somit auch bis auf weiteres nicht den Integrationskurs machen kann denn der ist an eine 12 monatige
AE gebunden. So wurde es uns von seiten der
ABH erklärt.
... das auch integrationspolitisch völliger Unsinn wäre - Integration, damit m.E. in unzulässiger Weise verzögert bzw. verhindert würde. - Die Intension des Gesetzgebers war genau die entgegengesetzte ...
Im Übrigen heißt es in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zu § 44
AufenthG:
Zitat:Von Dauerhaftigkeit des rechtsmäßigen Aufenthaltes kann regelmäßig ausgegangen werden,
wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr oder seit über 18
Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Eine Aufenthaltserlaubnis mit einer kürzeren
Gültigkeitsdauer ist nur ausnahmsweise ausreichend und nur dann, wenn hinreichend sicher
ist, dass der Aufenthalt trotz dieses kurzzeitigen ersten Erteilungszeitraums dennoch auf
Dauer angelegt ist. Soweit das Ende eines Aufenthaltes von mehr als 18 Monaten bereits
abzusehen ist, würden Integrationsmaßnahmen ihren auf das künftige Zusammenleben im
Bundesgebiet gerichteten Zweck verfehlen, so dass in diesem Fall kein Anspruch besteht.
Das Gelb Hervorgehobene dürfte im Falle eines Ehegattennachzugs eines Ausländers zu einer Deutschen regelmäßig anzunehmen sein -
IMHO, wird dies in der überwiegenden Praxis auch so gesehen und angewandt. (Wenn dem nicht so wäre, dürfte letztlich kein Ehepartner, der zunächst nur eine
AE für ein Jahr erhält, und das passiert ja - nicht immer hinreichend begründet - gar nicht so selten, am einem Integrationskurs teilnehmen können!)
=schweitzer=