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Passverlängerung (Gelesen: 2.548 mal)
Cennet
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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30.06.2009 um 15:44:46
 
Hallo alle zusammen,


Mein Mann hat heute seine AE bekommen , allerdings nur für 9 Monate da es in Sachsen so ist, das wenn der Pass nur 1 Jahr gültig ist die nur bis 3 Monate vor ablauf des passes die AE erteilen. Sprich sein Pass läuft Mitte Juli 2010 aus und seine AE Ende März 2010.
Das heisst wir müssen den Pass vor Ablauf der AE verlängern denn sonst würde es Probleme geben mit der neuen AE.
Das Ärgerliche an der ganzen Sache ist, das er somit auch bis auf weiteres nicht den Integrationskurs machen kann denn der ist an eine 12 monatige AE gebunden. So wurde es uns von seiten der ABH erklärt.

Nun zu unseren Fragen....

Welche Papiere benötigen wir zur Passverlängerung?
Wie lange dauert diese Passverlängerung? Was kostet die verlängerung? und für wieviele Jahre kann ich den pass da verlängern?
kann er den pass verlängern obwohl er noch knapp 1 jahr gültig ist?
wie kann ich den pass verlängern geht das auch per post, da das konsulat 300 km von unserem heimatort entfernt ist? Wenn ja, wielange dauert das dann???

Helft mir bitte meine gedanken zu sortieren 

VIELEN DANK AN ALLE IM VORAUS FÜR EURE ANTWORTEN
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.06.2009 um 16:17:29
 
Cennet schrieb am 30.06.2009 um 15:44:46:
Welche Papiere benötigen wir zur Passverlängerung?
Wie lange dauert diese Passverlängerung? Was kostet die verlängerung? und für wieviele Jahre kann ich den pass da verlängern?
kann er den pass verlängern obwohl er noch knapp 1 jahr gültig ist?
wie kann ich den pass verlängern geht das auch per post, da das konsulat 300 km von unserem heimatort entfernt ist? Wenn ja, wielange dauert das dann???

Das sind allesamt Fragen die euch das Konsulat beantworten kann/sollte, denn das betrifft nicht mehr deutsches Ausländerrecht.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 30.06.2009 um 16:43:07
 
Cennet schrieb am 30.06.2009 um 15:44:46:
Mein Mann hat heute seine AE bekommen , allerdings nur für 9 Monate da es in Sachsen so ist, das wenn der Pass nur 1 Jahr gültig ist die nur bis 3 Monate vor ablauf des passes die AE erteilen.


Wie kommt man denn in Sachsen auf dieses schiefe Brett - ich denke, dass das selbst, wenn Sachsen entsprechende eigene Anwendungshinweise zum AufenthG hätte (was ich nicht weiß), rechtlich nicht haltbar wäre zumal:

Cennet schrieb am 30.06.2009 um 15:44:46:
Das Ärgerliche an der ganzen Sache ist, das er somit auch bis auf weiteres nicht den Integrationskurs machen kann denn der ist an eine 12 monatige AE gebunden. So wurde es uns von seiten der ABH erklärt.


... das auch integrationspolitisch völliger Unsinn wäre - Integration, damit m.E. in unzulässiger Weise verzögert bzw. verhindert würde. - Die Intension des Gesetzgebers war genau die entgegengesetzte ...

Im Übrigen heißt es in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zu § 44 AufenthG:

Zitat:
Von Dauerhaftigkeit des rechtsmäßigen Aufenthaltes kann regelmäßig ausgegangen werden,
wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr oder seit über 18
Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Eine Aufenthaltserlaubnis mit einer kürzeren
Gültigkeitsdauer ist nur ausnahmsweise ausreichend und nur dann, wenn hinreichend sicher
ist, dass der Aufenthalt trotz dieses kurzzeitigen ersten Erteilungszeitraums dennoch auf
Dauer angelegt ist.
Soweit das Ende eines Aufenthaltes von mehr als 18 Monaten bereits
abzusehen ist, würden Integrationsmaßnahmen ihren auf das künftige Zusammenleben im
Bundesgebiet gerichteten Zweck verfehlen, so dass in diesem Fall kein Anspruch besteht.


Das Gelb Hervorgehobene dürfte im Falle eines Ehegattennachzugs eines Ausländers zu einer Deutschen regelmäßig anzunehmen sein - IMHO, wird dies in der überwiegenden Praxis auch so gesehen und angewandt. (Wenn dem nicht so wäre, dürfte letztlich kein Ehepartner, der zunächst nur eine AE für ein Jahr erhält, und das passiert ja - nicht immer hinreichend begründet - gar nicht so selten, am einem Integrationskurs teilnehmen können!)


=schweitzer=
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Cennet
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.06.2009 um 17:34:20
 
Vielen dank für diese Antwort, aber die unterlagen für den integrationskurs bekommt man doch durch die ABH und unsere SB bei der ABH meinte die bekommt er dann also erst wenn er seine AE verlängert was demnach in 9 monaten wäre  hä?
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.06.2009 um 20:43:57
 
schweitzer schrieb am 30.06.2009 um 16:43:07:
Wie kommt man denn in Sachsen auf dieses schiefe Brett - ich denke, dass das selbst, wenn Sachsen entsprechende eigene Anwendungshinweise zum AufenthG hätte (was ich nicht weiß), rechtlich nicht haltbar wäre.


Das wurde in einer sehr weit nördlich gelegenen Landshaupstadt auch so gemacht und wir hatten darüber meine ich auch schon eine Diskussion hier.

Pass gültig bis 15.10.09, AE gab es dann bis zum 15.07.09

Zu deinen Fragen bzgl. der Passverlängerung hat Maki schon richtig gesagt, das dies Sache der Botschaft ist. Die Infos darüber sollten enteweder auf der Homepage zu finden oder mittels eines Anrufs leicht rauszufinden sein.

Liebe Grüße

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