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Frage zu Urkundenprüfung ( in Nepal ) (Gelesen: 2.901 mal)
lamboo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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30.06.2009 um 15:07:29
 
Hallo,
meine Verlobte und ich warten nun schon seit 9 Wochen auf den Abschluss der Urkundenprüfung durch die Botschaft. (in Nepal)
Am 10. Juni teilte mir die Botschaft auf Anfrage mit, der Vertrauensanwalt habe das Ergebniss noch in "dieser Woche" versprochen - nun sind fast drei Wochen rum, und man teilt uns immer nur mit, die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen und man werde uns sofort benachrichtigen, wenn das Ergebniss vorliegt.
Kann man irgendwas tun, um hier endlich vorwärts zu kommen? Beschwerde beim auswärtigen Amt oder sowas und kann das was nützten?
genervte Grüße
lamboo

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joesef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 02.07.2009 um 13:19:41
 
lamboo schrieb am 30.06.2009 um 15:07:29:
Beschwerde beim auswärtigen Amt oder sowas und kann das was nützten? 

Mach mal, nützen wird es aber nix, weil vom netten Bürgerservice des AA (womit haben die den Namen überhaupt verdient), hab ich seit ca. 2 Monaten nix gehört. Ich hänge seit August 08 mit der Botschaft im Klinsch  Zwinkernd, wobei 9 Wochen nun noch nicht so lange ist.

Wir heiraten jetzt in Dänemark  Laut lachend
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Purtzel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.07.2009 um 14:28:31
 
joesef schrieb am 02.07.2009 um 13:19:41:
Mach mal, nützen wird es aber nix, weil vom netten Bürgerservice des AA (womit haben die den Namen überhaupt verdient), hab ich seit ca. 2 Monaten nix gehört. Ich hänge seit August 08 mit der Botschaft im Klinsch  Zwinkernd, wobei 9 Wochen nun noch nicht so lange ist.

Wir heiraten jetzt in Dänemark  Laut lachend


Ich geh mal davon aus,dass Deine Verlobte hier ist.
Du solltest Dir darüber im Klaren sein,dass die meisten ,die in Dänemark heiraten,aufgefordert werden,das Visum zur FZF im Heimatland zu stellen,also nach der Heirat aus D wieder ausreisen müssen.Ob Du da was gewonnen hast,wenn Du jetzt nicht mehr auf den Abschluss der Urkundenprüfung warten kannst?!Der diplomatische Kurier dauert auch min 2 Wochen,bis die Unterlagen wieder in D sind,und dann müssen diese erst noch von Berlin aus verteilt werden.Was Ihr tut ist natürlich Eure Sache,soll nur als gut gemeinter Hinweis gemeint sein.
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joesef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 02.07.2009 um 15:03:14
 
Purtzel schrieb am 02.07.2009 um 14:28:31:
Ich geh mal davon aus,dass Deine Verlobte hier ist.

Ja das ist richtig. Der Hinweis sollte auch keine Aufforderung zur Einreise mit einem Schengen-Visum und Eheschließung in Dänemark sein.
Sry wenn ich da missverstanden wurde.

Purtzel schrieb am 02.07.2009 um 14:28:31:
Der diplomatische Kurier dauert auch min 2 Wochen,bis die Unterlagen wieder in D sind,und dann müssen diese erst noch von Berlin aus verteilt werden

Deswegen schrieb ich ja auch
Änderung:
wobei 9 Wochen nun noch nicht so lange ist.

Also, geb Ihnen noch a bisserl Zeit, auch wenn ich weiss, dass es nervt.
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lamboo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.07.2009 um 17:14:47
 
Hallo,
danke für die Beiträge.

Man fragt sich halt, was die denn da prüfen und wrum es solange dauert, da ja schon or drei Wochen gesagt wurde es sei jetzt fast soweit.
unentschlossen
Aber darüber lässt sich ja eh nur spekulieren. Ganz zu Anfang hatten wir noch überlegt, mit Touristenvisum hier zu heiraten, aber das wäre ja schön nach hinten losgegangen.

Zur heirat in Dänemark: kann man da tatsächliche ohne Dokumente (Geburtsurkund, Ledigkeitsbescheinigung bzw. Ehefähigkeitszeugniss heiraten? habe gelesen, das in einigen standesämtern eine eidesstattlich Versicherung ausreichen soll.

Gruß
lamboo
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.07.2009 um 20:31:33
 
lamboo schrieb am 02.07.2009 um 17:14:47:
kann man da tatsächliche ohne Dokumente (Geburtsurkund, Ledigkeitsbescheinigung bzw. Ehefähigkeitszeugniss heiraten?


Normalerweise nicht. Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung (allerdings kein EFZ) sind dort auch erforderlich. Manchmal wird auch eine Legalisierung verlangt.
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joesef
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Kowelenzer Schängelcher


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 03.07.2009 um 10:09:36
 
lamboo schrieb am 02.07.2009 um 17:14:47:
Zur heirat in Dänemark: kann man da tatsächliche ohne Dokumente (Geburtsurkund, Ledigkeitsbescheinigung bzw. Ehefähigkeitszeugniss heiraten? habe gelesen, das in einigen standesämtern eine eidesstattlich Versicherung ausreichen soll.

Du (bzw. die ausländische Verlobte/r) benötigst (ich kann jetzt nur von Bornholm reden, es ist sogar in Dänemark regional unterschiedlich):
- Pass mit Aufenthaltsrecht,
- Aufenthaltsbescheinigung aus Deutschland
- Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland (diese Urkunde muss aber nicht überprüft worden sein)

lamboo schrieb am 02.07.2009 um 17:14:47:
Aber darüber lässt sich ja eh nur spekulieren. Ganz zu Anfang hatten wir noch überlegt, mit Touristenvisum hier zu heiraten, aber das wäre ja schön nach hinten losgegangen.

Nee, das solltest du auch sein lassen. Wie gesagt, meine Verlobte hält sich schon rechtmäßig in Deutschland auf.

lamboo schrieb am 02.07.2009 um 17:14:47:
Man fragt sich halt, was die denn da prüfen und wrum es solange dauert, da ja schon or drei Wochen gesagt wurde es sei jetzt fast soweit. 

Sag ich nix zu, allerdings solltest du bei solchen Überprüfungen schon im Vorfeld ne gewisse Zeit, ich sach mal so 3-6 Monate einplanen  Zwinkernd
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