Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mietvertrag (Gelesen: 909 mal)
Themen Beschreibung: §15 Kleinreparaturen
Ruzica_87
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mietvertrag
29.06.2009 um 17:13:01
 
Liebe User,

in meinem Mietvertrag steht "der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Reparatur oder Bagatellschadenbehebung EUR 80 nicht übersteigen."

Ich habe gelesen das es nicht mehr als 75 € sein darf, ist das richtig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mietvertrag
Antwort #1 - 29.06.2009 um 17:55:00
 
Ruzica_87 schrieb am 29.06.2009 um 17:13:01:
Ich habe gelesen das es nicht mehr als 75 € sein darf, ist das richtig?  

Wenn du im Netz suchst, gibt es genügend Beispiele, bei denen sowohl 75 Euro, als auch 80 angesetzt werden.

Entscheidend dürfte hier wohl sein, dass die Selbstbeteiligung nicht unangemessen ist.

Hier hat das AG Braunschweig, Urteil vom 29.03.2005, Az:116 C 196/05 folgendes entschieden:

"Eine Kostenklausel im Formularmietvertrag, wonach der Mieter bei Kleinreparaturen mit einem Höchstbetrag von 100 Euro im Einzelfall, maximal 8% der Jahresnettomiete bei maximal 300 Euro im Kalenderjahr haftet, ist wirksam. Sie benachteiligt den Mieter nicht unangemessen."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema