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Aufnethaltserlaubnis (Gelesen: 874 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltstitel Änderung
ah.am
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Beiträge: 1

Erfurt, Thueringen, Germany
Erfurt
Thueringen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufnethaltserlaubnis
29.06.2009 um 13:06:40
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem ich in Deutschland bin vor 7 jahren, halte ich eine Studium Aufenthaltstitel. Früher war sie eine Aufenthaltsgenehmigung und Jetzt Aufenthaltserlaubnis mit Paragraph 16. Ich habe die Master Studium fertig am ende 2004 Seit März 2005 war ich Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni mit einer vollzeit Beschäftigung und Parallel sollte ich meine Promotion machen. Damals habe ich keine Grund um meine Aufenthaltstiltel zu paragraph 18 zu ändern. nach 3,5 Jahren habe ich eine neue Arbeit gekriegt in einer andere Firma in einer andere Stadt bevor ich mein Promotion Fertig zu machen (es läuft noch). Nach ich jetzt eine Neue Arbeit gehabt habe wollte ich meine AE nicht mehr als Student aber als ein Arbeitnehmer Paragraph 18 oder 19. Ist das möglich dass ich mein Auf. Titel zu andern bevor ich mein Promotion fertig zu machen?

Vielen Dank

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Ausländer aus Überzeugung


Beiträge: 34

LU, Rheinland-Pfalz, Germany
LU
Rheinland-Pfalz
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufnethaltserlaubnis
Antwort #1 - 30.06.2009 um 15:26:43
 
Hallo,

mit §16 darfst du eigentlich nicht arbeiten (max. 90 Tage im Jahr).
Als wissenschaftliche MA brauchtest du keine Zustimmung der Arbeitsagentur (während der Promotion), jetzt aber schon, wenn du ein Jobangebot hast. D.h. du musst auf jeden Fall dein AE ändern.

Obwohl ich meine Promotionsprüfung noch vor mir hatte, hat meine AB nichts gesagt und ich habe AE bekommen. Eine Freundin von mir, die in einem anderen Stadt wohnte, hatte massive Probleme mit ihrer AB mit Argumentation, dass Promotion nicht abgeschlossen wurde (im Sinne der Prüfung). Den Job hatte sie verloren, bevor sie bei der Firma angefangen hat, leider.

Zu dem Verfahren zu Job:
du stellst einen Antrag über AE nach §18.
deine Firma soll eine Stellenbeschreibung und die Begründung, wieso DU bei Firma anfangen sollst (besondere Qualifikation usw.) an AB schicken.
AB leitet alles weiter an Arbeitsagentur und wartet auf Zustimmung für Beschäftigung.
Erst wenn du AE bekommen hast, darfst du die Arbeit aufnehmen.

Lass jemanden von der Firma in AB anrufen und fragen, welche Dokumenten benötigt werden.

Viel Glück!
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