Hallo,
mit §16 darfst du eigentlich nicht arbeiten (max. 90 Tage im Jahr).
Als wissenschaftliche MA brauchtest du keine Zustimmung der Arbeitsagentur (während der Promotion), jetzt aber schon, wenn du ein Jobangebot hast. D.h. du musst auf jeden Fall dein
AE ändern.
Obwohl ich meine Promotionsprüfung noch vor mir hatte, hat meine AB nichts gesagt und ich habe
AE bekommen. Eine Freundin von mir, die in einem anderen Stadt wohnte, hatte massive Probleme mit ihrer AB mit Argumentation, dass Promotion nicht abgeschlossen wurde (im Sinne der Prüfung). Den Job hatte sie verloren, bevor sie bei der Firma angefangen hat, leider.
Zu dem Verfahren zu Job:
du stellst einen Antrag über
AE nach §18.
deine Firma soll eine Stellenbeschreibung und die Begründung, wieso DU bei Firma anfangen sollst (besondere Qualifikation usw.) an AB schicken.
AB leitet alles weiter an Arbeitsagentur und wartet auf Zustimmung für Beschäftigung.
Erst wenn du
AE bekommen hast, darfst du die Arbeit aufnehmen.
Lass jemanden von der Firma in AB anrufen und fragen, welche Dokumenten benötigt werden.
Viel Glück!