katharina4u schrieb am 29.06.2009 um 09:45:48:Kann er dann mit diesen finanziellen Mitteln meine Mutter einladen oder Heiratsvisum beantragen?
Wenn du mit "einladen" das Abgeben einer
VE meinst, dann dürfte dies von seiner Seite nicht möglich sein.
Das Heiratsvisum kann nicht der Mann, sondern müßte deine Mutter bei der Deutschen Botschaft beantragen. Aber auch hier ist für die Reise nach Deutschland eine
VE notwendig.
katharina4u schrieb am 29.06.2009 um 09:45:48: Sie plannen aber wenn es nicht gehen sollte die Heirat in Dänemark,
... und auch hier ist ein Schengen Visum notwendig.
Die Dänen erteilen für eine Heirat kein Schengen Visum.
Die in Dänemark geschlossene Ehe ist grundsätzlich rechtsgültig. Trotzdem könnte das deutsche Standesamt die Scheidung deiner Mutter prüfen lassen.
Aber die Erteilung der
AE nach der Eheschließung in Dänemark dürfte äußerst schwierig werden. U. U. muß deine Mutter wieder ausreisen und das Visum zu
FZF beantragen, incl. des Sprachnachweises der
A1 Kenntnisse.