Hallo Leute,
haette nun auch mal eine Frage.
Meine auslaendische Ehefrau hat 1,5 Jahre mit Studentenvisum in Deutschland verbracht. Dann haben wir geheiratet. Kurz vor Ablauf der drei Jahre
AE - nach der Hochzeit - wurde ich als Diplomat der EU Kommission ins aussereuropaeische Ausland versetzt. Also Umzug mit Frau ins Ausland. Das Auslaenderamt hat damals die
AE meiner Frau auf drei Jahre verlaengert bis zum Ende meines Vertrages bei der EU Kommission. Zusaetzlich wurde eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Deutschen Grenzschutzstellen zur Wiedereinreise erteilt, die es ermoeglicht auch nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt wieder einzureisen.
Nun sind diese drei Jahre fast wieder um. Mein Vertrag bei der EU Kommission wird nun automatisch auf 6 Monate verlaengert, danach geht der Vertrag wiederum automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag ueber. Das ist einfach so und geht nicht anderster.
Weiterhin habe ich meinen 1. Wohnsitz bei der Deutschen Botschaft im Ausland angemeldet. MA der Deutschen Botschaft meinten aber dass trotzdem das Auslaenderamt an meinem frueheren Wohnsitz noch fuer uns zustaendig ist.
Ich habe von der EU Kommission eine Bescheinigung bekommen, die bestaetigt, dass ich
1. bei der EU Kommission seit ... bis ... beschaeftigt bin.
2. dass ich im Anschluss eine 6-monatige Verlaengerung bekomme
3. dass ich im Anschluss an die 6-monatige Verlaengerung einen unbefristeten Vertrag bekomme
Da wir uns in den naechsten Wochen in Deutschland befinden und ich keine Lust habe jedes mal zur Einreise ein Schengenvisum fuer meine Frau zu beantragen, gedenke ich dies bei der Auslaenderbehoerde anzusprechen bzw. eine
NE oder aehnliches fuer meine Frau zu beantragen.
Nun meine Frage, kann meine Frau vom Auslaenderamt eine
NE erhalten? Oder wird es wieder nur eine Verlaengerung der
AE sein. Da die Arbeitsvertragsverlaengerung immer erst kurz vor Ende des Vertrages erfolgt habe ich im Moment nur die Bescheinigung der EU Kommission, dass ich diese Verlaengerungen offeriert bekomme.
Da meine Versetzung ins Ausland ja im nationalen Interesse Deutschlands ist, sollten mir und meiner Frau ja dadurch keine Nachteile entstehen und meine Frau so die Moeglichkeit haben eine
NE zu bekommen und auch die Deutsche Staatsbuergerschaft zu beantragen, oder?
Eine belgische Kollegin, die auch mit einem Auslaender verheiratet ist hat, auch nach einigem hin und her fuer ihren Mann die belgische Staatsangehoerigkeit bekommen trotz Wohnort im Ausland, allerdings wiederum im nationalen Interesse, da fuer die EU Kommission taetig.
Vielen Dank im Voraus fuer eine Antwort.